Arbeitsförderung: Hindernisse beseitigt
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 10, S. 11-16
ISSN: 0007-5868
Mit dem Zweiten Gesetz zur -nderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze räumt der Gesetzgeber Hindernisse für einen wirkungsvollen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeitsförderungsrechts und eine zügige und ökonomische Bewilligung der Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III beiseite. Der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt der Rechtsänderungen liegt in einer neuen Ausrichtung und Ergänzung einiger der wesentlichen Instrumente der aktiven, d.h. der auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf die möglichst dauerhafte berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen gerichteten Arbeitsmarktpolitik, nämlich der Eingliederungszuschüsse, der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie der Strukturanpassungsmaßnahmen. Weitere Änderungen betreffen Trainingsmaßnahmen, Arbeitnehmerhilfe, Überbrückungsgeld, berufliche Weiterbildung, Meldepflicht und die Einschränkung zumutbarer Pendelzeiten. Dazu kommen Änderungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sowie die Neuregelung der Bemessungsentgelte für besondere Personengruppen. (IAB2)