Die Großen werden noch größer: das Kartellrecht reguliert den Konzentrationsprozeß
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 24, Heft 7, S. 868-877
ISSN: 0006-4416
Ausgangspunkt des Beitrags ist, daß gut 20 Jahre nach Inkrafttreten des "Gesetzts gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (Kartellgesetz) zum vierten Mal in einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 1979 in Kraft getreten ist, bestätigt werden muß, daß dieses Gesetz nicht dazu beigetragen hat, den Konzentrationsprozeß in der Wirtschaft einzuengen. Im ersten Abschnitt, nach einer Einführung in die Thematik, wird am Beispiel der VEBA gezeigt, daß das Kartellamt als staatliche Behörde, mittels des Kartellgesetzes, für den massenhaften Ruin mittelständischer Unternehmen und für die ständig steigende ökonomische und politische Macht der großen Konzerne nur ein Alibi liefert. Im weiteren wird herausgearbeitet, daß dem Kartellamt eine Aufgabe als Integrationsfaktor zukommt, der besonders im Hinblick auf den Mittelstand, der sozialen Basis des privatwirtschaftlichen Systems, wirksam ist. Im dritten Abschnitt wird die internationale Dimenion der Konzentration von Kapital und Macht untersucht. Dabei wird auch die im Kapitalrecht zu findende Verknüpfung zwischen Außenpolitik und Kapitalexport thematisiert. Im letzten Abschnitt wird die vierte Novelle des Kartellgesetzes zusammenfassend bewertet. (KW)