Erbfall und Betreuungsrecht: ein Leitfaden für die Betreuungspraxis
In: Familie, Betreuung, Soziales
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In: Familie, Betreuung, Soziales
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Bd. 1290
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 908
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 4, S. 12-14
ISSN: 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 6, S. 30
ISSN: 1433-4356
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 129, Heft 2, S. 219
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 908
Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist. -- Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat. -- Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
In: Schriften zum öffentlichen Recht 908
In: Schriften zum öffentlichen Recht 853
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 853
In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 41, Heft 2, S. 44-45
ISSN: 0721-2178