Die Dissertation (Lizentiat) setzt unter entstehungsgeschichtlicher Exegese der Normquellen die einzelnen Canones der Grundrechte und Grundpflichten in Beziehung zu der innerkirchlichen Bekenntnisfreiheit, welche in der communio grundgelegt befunden wird
Main description: Die Gründung von Zwischengesellschaften zum Zwecke des Treaty Shopping steht unter dem Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs. Hiergegen richten sich spezielle Missbrauchsnormen wie § 50d Abs. 3 EStG und die "Limitation on Benefits" Klausel des Art. 28 DBAUSA, die in jüngerer Zeit fortentwickelt wurden. Das Buch untersucht diese Missbrauchsvorbehalte grundlegend und beleuchtet dabei ganz besonders, nach welchen Maßstäben sich überhaupt eine Gestaltung als "missbräuchlich" bezeichnen lassen muss. Dies umfasst nicht nur die Ebene des nationalen Rechts nach der Neufassung des § 42 AO, sondern erfordert eine rechtskreisübergreifende Betrachtung unter Einbeziehung des europäischen Steuerrechts und des internationalen Steuerrechts im engeren Sinne. Insoweit ergibt sich gerade für das Treaty Shopping ein vielgestaltiges Bild des Missbrauchs und es lassen sich unterschiedliche Konzeptionen und Maßgaben abstrahieren, die als Maßstäbe zur Bestimmung des Missbrauchscharakters fungieren. Der Autor identifiziert zahlreiche Kollisionen zwischen den einzelnen Maßstäben und zeigt allgemeine Zuordnungskriterien zur Bewältigung dieser Kollisionen auf, sowohl innerhalb der jeweiligen Rechtskreise als auch übergreifend zwischen diesen. Für diejenigen Maßnahmen, die sich spezifisch gegen Treaty Shopping richten, ergibt sich damit zugleich ein Prüfungsmaßstab, an dem sich diese Missbrauchsvorbehalte messen und bewerten lassen. Auf diese Weise möchte dieses Buch nicht nur ihr Verhältnis untereinander und zu § 42 AO klären, sondern auch die Frage nach deren Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität einem Lösungsvorschlag zuführen. Auch auf die jüngste Änderung des § 50d Abs. 3 EStG durch das Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz wird hierbei eingegangen.
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Die Gründung von Zwischengesellschaften zum Zwecke des Treaty Shopping steht unter dem Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs. Hiergegen richten sich spezielle Missbrauchsnormen wie 50d Abs. 3 EStG und die "Limitation on Benefits" Klausel des Art. 28 DBAUSA, die in jüngerer Zeit fortentwickelt wurden. Das Buch untersucht diese Missbrauchsvorbehalte grundlegend und beleuchtet dabei ganz besonders, nach welchen Maßstäben sich überhaupt eine Gestaltung als "missbräuchlich" bezeichnen lassen muss. Dies umfasst nicht nur die Ebene des nationalen Rechts nach der Neufassung des 42 AO, sondern erfordert eine rechtskreisübergreifende Betrachtung unter Einbeziehung des europäischen Steuerrechts und des internationalen Steuerrechts im engeren Sinne. Insoweit ergibt sich gerade für das Treaty Shopping ein vielgestaltiges Bild des Missbrauchs und es lassen sich unterschiedliche Konzeptionen und Maßgaben abstrahieren, die als Maßstäbe zur Bestimmung des Missbrauchscharakters fungieren. Der Autor identifiziert zahlreiche Kollisionen zwischen den einzelnen Maßstäben und zeigt allgemeine Zuordnungskriterien zur Bewältigung dieser Kollisionen auf, sowohl innerhalb der jeweiligen Rechtskreise als auch übergreifend zwischen diesen. Für diejenigen Maßnahmen, die sich spezifisch gegen Treaty Shopping richten, ergibt sich damit zugleich ein Prüfungsmaßstab, an dem sich diese Missbrauchsvorbehalte messen und bewerten lassen. Auf diese Weise möchte dieses Buch nicht nur ihr Verhältnis untereinander und zu 42 AO klären, sondern auch die Frage nach deren Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität einem Lösungsvorschlag zuführen. Auch auf die jüngste Änderung des 50d Abs. 3 EStG durch das Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz wird hierbei eingegangen.
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In: Eyring , P R M P , Herrmann , S S & Poulsen , M E 2021 , ' Multiresidue analysis of 184 pesticides in high-fat fish feed using a new generic extraction method coupled with gas and liquid chromatography-tandem mass spectrometry ' , Applied Biological Chemistry , vol. 64 , no. 1 , 38 . https://doi.org/10.1186/s13765-021-00610-9
Animal feed is typically plant-based and can contain pesticide residues. Methods for testing food and feed samples, such as the Quick Easy Cheap Effective Rugged Safe (QuEChERS) method or the Swedish Ethyl Acetate (SweEt) method, successfully extract many pesticide residues. However, nonpolar pesticides, such as organochlorine pesticides, show poor recovery when extracted from lipid-rich samples. The previously developed water-acetonitrile-heptane-solid-phase-extraction (WAHSPE) method shows better recoveries for the nonpolar pesticides but requires two injections per sample and per instrument. Here, we present a modified version of the WAHSPE method for pesticides in fish feed using one injection per sample and per instrument. Of the 184 pesticides tested, 179 met the European Union Legislation's validation criteria at a spike level of 50 μg/kg, showing recoveries between 70 and 120% and a relative standard deviation (RSD) below 20%. Organochlorine pesticides accounted for 14 of the tested compounds.
Zum 60. Geburtstag der BRD "optimieren" Michael Rudolf und Jürgen Roth den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die Satire auf überzogenenen Föderalismus und Kleinstaaterei gipfelt in dem fiktiven Szenario einer staatlichen Selbstauflösung: "Sinkt die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland verbliebenen Länder unter den Wert drei (3), löst sich die Bundesrepublik Deutschland auf. Die Reste werden, je nach geographischer Nachbarschaft und Duldungstoleranz etwa Polens, Luxemburgs oder Dänemarks, den Anrainerstaaten angegliedert".