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Studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen - Novum ohne Zukunft?: ein Beitrag zur Abgrenzung von Studien- und Prüfungsleistungen und zur Auslegung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 1459
Welchen Status universitäre Studienleistungen im Umfeld von Vor-, Zwischen- und Abschlußprüfungen haben, ist noch immer recht unklar. Mit den studienbegleitenden Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen ist erstmals der Versuch unternommen worden, an den Mißerfolg in einer einzelnen Lehrveranstaltung veranstaltungsübergreifende Sanktionen zu knüpfen. Das Werk bemüht sich um die Ortung der Leistungskontrollen im Gefüge der Kontroll- und Prüfungselemente. Es geht dabei auf das schwierige Spannungsfeld von Juristenausbildungs- und Hochschulgesetzgebung ein und beleuchtet die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Das Werk enthält in drei Anhängen einen Abdruck aller 31 Leistungskontrollordnungen, einen Auszug der einschlägigen Gesetzestexte des Landesrechts sowie 29 ausgewählte Gerichtsentscheidungen. Gliederung: I. Einleitung: Zur Entstehungsgeschichte der studienbegeleitenden Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen II. Die Ergänzung des Landesrechts durch universitäre Ordnungen und ihre Ausgestaltung im einzelnen III. Die Kompetenz des Bundesgesetzgebers IV. Die Ausstrahlungswirkung des Hochschulrahmengesetzes auf das Landesrecht V. Die Ausstrahlungswirkung des Grundgesetzes, insbesondere von Art. 5 III GG VI. Die Anwendbarkeit der Landeshochschulgesetze VII. Die Anwendung der Landeshochschulgesetze und die Zulässigkeit von studienbegleitenden Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen VIII. Ergebnisse der Arbeit in 99 Thesen - ANHANG A (Übersicht über die Ordnungen, Leistungskontrollordnungen, Studien- und Teilstudienordnungen sowie Zwischenprüfungsordnungen der rechtswissenschaftlichen Fakultäten und Fachbereiche der deutschen Universitäten zu den studienbegleitenden Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen) - ANHANG B (Ausgewählte unveröffentlicht gebliebene Entscheidungen zum Juristenausbildungsrecht und zum Hochschulrecht) - ANHANG C Ausgewählte Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder zum Juristenausbildungsrecht und zum Hochschulrecht). (TUB/übern.)
Die Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht - Dargestellt am Beispiel des Baurechts, des Polizeirechts und des Organisationsrechts
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 78, Heft 3, S. 269-308
ISSN: 0042-4501
Trotz zahlreicher Lösungsvorschläge, die sich teilweise am Zivilrecht orientieren, fehlt es bisher an einer überzeugenden Lösung der Rechtsnachfolgeproblematik. Öffentliches Recht unterscheidet sich in Art, Inhalt und Zweck der Rechtsbeziehung grundsätzlich vom Zivilrecht. Lösungen müssen sich an dem Kriterium der Höchstpersönlichkeit durch Auslegung des Gesetzes, des Verwaltungsaktes oder Vertrags orientieren. Sie unterscheiden sich so für das Baurecht, das Polizei- und Ordnungsrecht. (GMH)