Beratungsleitfaden NS-Verfolgung: [eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen und aussergesetzlichen Regelungen zur Entschädigung und Versorgung von Opfern des NS-Regimes]
In: Schriftenreihe zur NS-Verfolgung 1
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In: Schriftenreihe zur NS-Verfolgung 1
In: Deutschland Archiv, Band 25, Heft 5, S. 532-536
ISSN: 0012-1428
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 30, Heft 4, S. 91-103
ISSN: 0507-4150
In dem Aufsatz beschreibt der Autor das Ausmaß der Verfolgung der Zwangsarbeiter, die in das Deutsche Reich deportiert und hier in der Rüstungsindustrie oder der Privatwirtschaft unter unmenschlichen Bedingungen zur "Sklavenarbeit" gezwungen wurden. 1952 verpflichtete sich die Bundesrepublik gegenüber den Besatzungsmächten im sogenannten "Überleitungsvertrag" zur Übernahme der alliierten Rückerstattungsgesetze und zur Schaffung einer umfassenden Bundes-Gesetzgebung zur Entschädigung der NS-Verfolgten. Trotz dieser recht eindeutigen politischen und rechtlichen Vorgaben gelang es der Bundesrepublik, die Entschädigung für Zwangsarbeit auszuhebeln, sofern die Opfer in den "Ostblockstaaten" wohnhaft waren. Ferner legt der Autor die besonderen "Leistungen" der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar, bei der bestritten wurde, daß es sich bei der Zwangsarbeit um ein spezifisches NS-Unrecht handele. Er streift die Vielzahl der Prozesse, in denen bis zum heutigen Tage alle Versuche scheiterten, die ehemaligen Nutznießer - außer dem NS-Staat vor allem große Firmen - zur Rechenschaft zu ziehen. Erst Mitte der achtiger Jahre wurde das politische Tabu erstmalig gebrochen, und am 14.12.1989 lud der Bundestag auf Initiative der Oppositionsfraktionen Sachverständige zu einer Anhörung ein. Aber auch die neuerlich abgeschlossenen Verträge mit der UdSSR oder Polen sehen keine Regelung für die Zwangsarbeiter vor. (psz)
Ohne einen realistischen Begriff von Anarchismus (als Konzeption oder Utopie) wird es kein hinreichendes Kriterium für anarchistische Pädagogik geben. Verschiedene - denkbare oder praktizierte - Modelle anarchistischer Pädagogik sind immer bloß "potentiell anarchistisch". Sie können aus sich heraus nicht das Kriterium erbringen, das anarchistisches, anarchisches, befreiendes oder selbstbestimmtes Lernen bzw. Handeln voneinander unterscheidbar macht. Notwendige Bedingungen anarchistischer Pädagogik, wie etwa die Aufhebung des Subjekt-Objekt-Verhältnisses klassisch-herrschaftlicher Erziehung, sind noch lange nicht hinreichend. Wichtig ist eben nicht nur, wie gelernt oder gelehrt wird, sondern auch was, drittens ob dieses Lernen eine Handlungsfähigkeit zur Überwindung zentraler Herrschaftsverhältnisse der Gesellschaft, viertens eine Handlungsfähigkeit zur Neugestaltung einer egalitären und gewaltfreien Gesellschaft entwickelt. (DIPF/Orig.)
BASE
In: Kommune: Forum für Politik, Ökonomie, Kultur, Band 18, Heft 1, S. 21
ISSN: 0723-7669
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 27, Heft 4, S. 135-137
ISSN: 0514-6496
Die Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des DDR-Regimes kommt auch mit dem "Zweiten SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz" noch nicht genügend voran. Dieses Gesetz ist immer noch in der Beratung, die Vollendung der inneren Einheit läßt daher weiter auf sich warten. (AuD-Hng)
World Affairs Online
In: Deutschland Archiv, Band 25, Heft 4, S. 405-407
ISSN: 0012-1428
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 30, Heft 2, S. 92-102
ISSN: 0507-4150
Die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) umfassen personen- und sachbezogen jahrzehntelang gesammelte Informationen über Millionen von Bürgern und Bürgerinnen, über die Strukturen und Formen staatlicher Überwachung und Verfolgung, über Verflechtungen mit Parteien, Staatsorganen, der Wirtschaft, Bildungseinrichtungen etc. In diesem Beitrag diskutieren die Autoren die bisherigen bzw. angestrebten Regelungsbemühungen dieser Problematik unter folgenden Gesichtspunkten: Regelungen in der bisherigen DDR und die vertane Chance im Einigungsvertrag; MfS-Unterlagen; Übergangsregelungen nach dem Einigungsvertrag; der Entwurf der Bürgerkomitees; das ungeliebte Kind Rehabilitierung und Entschädigung; Strafverfolgungsmaßnahmen; Einstellungen in den öffentlichen Dienst und Sicherheitsüberprüfungen. Die Verfasser sind Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Grüne. (pmb)
Von einem pädagogischen und politischen Standpunkt aus gesehen ist es durchaus von Interesse, wie sich Staatsschule rechtfertigt, was sie leistet, welche Mängel und "Nebenwirkungen" sie hat und welche Perspektiven zu erwarten sind. Umgekehrt hat die Schulkritik spiegelbildlich Antworten zu liefern: Was bemängelt sie, welche Alternativen schlägt sie vor, welche Realisierungschancen sieht sie dafür, welche "Nebenwirkungen" haben ihre Konzepte? (DIPF/Orig.)
BASE
In: Deutschland Archiv, Band 27, Heft 5, S. 449-455
ISSN: 0012-1428
In: Deutschland Archiv, Band 16, Heft 5, S. 603-607
ISSN: 0012-1428
Als die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" im Juni 2001 mit den Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter begann, waren die Erwartungen gespalten. Auf der einen Seite stand die Hoffnung, dass mit der Stiftung und den durch sie verantworteten Zahlungen ein jahrelanger Rechtsstreit und eine politische Auseinandersetzung ein Ende finden könnten. Andererseits gab es die Befürchtung, dass diese letzte große Anstrengung Deutschlands für ehemalige Opfer des Nationalsozialismus mehr als sechzig Jahre nach Kriegsende zu spät käme. Diese Befürchtung hat sich nicht bestätigt: Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hat mehr als 1,6 Millionen Menschen erreicht. Der Band stellt die Arbeit der Stiftung und ihre Partner im In- und Ausland vor – und die Menschen, denen diese Arbeit galt. In einem Essay setzt sich Lutz Niethammer, der die Bundesregierung 1998-2000 bei den internationalen Verhandlungen beriet, historisch mit dem so genannten "Reichseinsatz ausländischer Zivilarbeiter" auseinander, der zur millionenfachen Ausbeutung von Menschen während des Zweiten Weltkrieges führte, und beschreibt den schwierigen Prozess, an dessen Ende die Gründung der Stiftung stand.
In: Schriftenreihe zur NS-Verfolgung 2
"Fremd im eigenen Land" – so beschreiben viele Sinti ihre Situation im Nachkriegsdeutschland. Die Sinti und Roma, die den Holocaust in Niedersachsen überlebt hatten oder nach Niedersachsen als ihrer alten Heimat zurückgekehrt waren oder hier eine neue Heimat gefunden hatten, erlebten, dass die Diskriminierung und Ausgrenzung durch die Behörden und die Bevölkerung und die oft willkürliche und demütigende Behandlung durch die Polizei und die Ordnungsämter weiter bestand. Erst ab den 1970er Jahren – unterstützt durch die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma und durch das zivilgesellschaftliche Engagement bürgerlicher Gruppen – besserte sich allmählich ihre rechtliche und gesellschaftliche Position, während ihre wirtschaftliche Situation weiterhin prekär blieb. Diese Entwicklung wird am Beispiel der Sinti-Gemeinschaften in Hildesheim, Stade, Braunschweig, Leer und weiteren niedersächsischen Orten nachgezeichnet. Das Buch ist die erste zusammenfassende Darstellung der Geschichte der Sinti und Roma eines Bundeslandes vom Ende der NS-Zeit bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts.