Verbot religiös bzw. weltanschaulich konnotierter Kleidung am Arbeitsplatz – Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 13.10.2022, Rs. C- 344/20 (S.C.R.L.)
In: Europarecht, Band 58, Heft 2, S. 198-203
Die Entscheidung entwickelt und präzisiert die Judikatur des EuGH zur Beseitigung von Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Berufsleben. Konkret befasste sich der Gerichtshof mit dem Verbot des Arbeitsgebers, religiös bzw. weltanschaulich konnotierte Kleidung am Arbeitsplatz zu tragen, um die strikte Neutralität des Unternehmens zu wahren. Dabei mussten die Tatbestände "Religion" und "Weltanschauung" im Anwendungsbereich der "Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie" systematisch eingeordnet, die Befugnisse der Mitgliedstaaten zum Erlass eigener, im Hinblick auf die Diskriminierungsbekämpfung strikterer Regelungen präzisiert, und die Diskriminierungsqualität absoluter Verbote religiös und weltanschaulich konnotierter Kleidung ausbuchstabiert werden.