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In: Folia philosophica, Heft 32, S. 165-184
ISSN: 2353-9631
Der Begriff einer weisen Entscheidung ist methodisch leichter zugänglich als der allgemeine Begriff der Weisheit. Wenn wir wissen, was weise Entscheidungen ausmacht, dann öffnet sich uns auch ein Zugang zu den entsprechenden Eigenschaften und Fähigkeiten einer Person. Die Abhandlung soll zeigen, dass sich eine Analyse weiser Entscheidungen nicht auf eine attributive Lesart: "S entscheidet weise" beschränken kann, sondern die adverbiale Lesart: "S entscheidet sich auf eine weise Art" berücksichtigen muss. Die externalistische Perspektive der ersten Lesart führt zwar zu einer notwendigen qualitativen Bedingung (langfristige Verbesserung der Situation für möglichst viele Beteiligte), der jede weise Entscheidung im Resultat gerecht werden muss. Erst die internalistische Perspektive der zweiten Lesart entspricht unseren Intuitionen, dass ein solches Resultat nicht zufällig zustande gekommen sein darf, sondern sich bestimmten epistemischen Leistungen des Akteurs verdankt, wie seiner Urteilskompetenz und Reflexionsfähigkeit der Gründe für die Entscheidung. Diese Leistungen schließen insbesondere die Meta-Fähigkeit, erststufige Gründe von zweitstufigen Gründen zu trennen ein, die sich nicht auf den Wert, den das Objekt der Entscheidung hat beziehen, sondern auf den Wert der Einstellung, die der Entscheidung zugrunde liegt.
In: Das Sichtbare und das Unsichtbare der Macht: institutionelle Prozesse in Antike, Mittelalter und Neuzeit, S. 383-409
Der Beitrag untersucht auf theoretischer Ebene den Aspekt der Machtausübung und die daran beteiligten Akteure. In einem ersten Schritt wird die Frage geklärt, worin Machtausübung nun genau besteht, wobei es sich hier um eine mehrstellige Relation handelt: (1) ein Akteur x - (2) gestützt auf Ressourcen R - (3) übt mit einer Handlung H offen sichtbar oder verdeckt Macht aus - (4) auf einen Akteur y - (5) um z zu erreichen - und das (6) im Kontext K. Der zweite Schritt erörtert sodann die handlungstheoretischen Grundlagen des Machtbegriffs, indem folgenden Fragen nachgegangen wird: Was für eine Art Entität sind Handlungen und was sind ihre Identitätsbedingungen? Was ist das Kriterium für das Vorliegen einer Handlung? Was individuiert eine Handlung als Instanz eines Handlungstyps? Auf dieser Grundlage befasst sich der dritte Schritt schließlich mit der Frage, wie die Relation eines Handlungstyps zur Handlung zu verstehen ist. Sind es die objektiven Eigenschaften der Welt, die eine Handlung H zur Instanz eines Typs machen? Der vierte Schritt widmet sich anschließend den Grenzen eines kausalen Konzepts von Machtausübung. Die Grundannahmen einer Kausaltheorie der Machtausübung vertragen sich nicht mit dem Kriterium einer echten Wahl eines sich zu seinen Präferenzen noch einmal frei verhaltenden Akteurs und ignorieren zudem das Kriterium normativer Verantwortung. Zur Behebung dieses Defizits formuliert der Autor in einem fünften Schritt abschließend einen Erklärungsansatz, der Machtausübung als Tun-Sollen versteht. Die Rationalisierung der Machtausübung durch Sanktionsbewehrung und vor allem die institutionelle Normalisierung der Macht durch die Zweckverschiebung in den handlungsleitenden Absichten der machtunterworfenen Akteure bei gleichzeitiger Restriktion des Tun-Sollen-Operators auf definierte Bereiche machen die omnipräsenten Machtausübungen mit der Freiheit der Akteure verträglich und ihre Auswirkungen auf die Handlungsräume erträglich. (ICG2)
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 5-6, S. 89-100
ISSN: 0863-4564
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Band 15, Heft 5/6, S. 89-100
ISSN: 0863-4564
Der Beitrag versucht, folgende Frage in Anlehnung an Wittgenstein zu klären: Explizieren Institutionen Regelbefolgungspraxen (unter diesem Titel Spiele, Sprache und Regeln zusammengefasst) oder explizieren umgekehrt Regelbefolgungspraxen Institutionen? Der Autor schlägt den zweiten Weg ein. Wenn es gelingt, Institutionen als eine Art von Regelbefolgungspraxen, d.h. als Manifestationen genuin sozialer Praktiken, zu rekonstruieren, können sie erstmals von innen heraus als Entitäten eigenen Rechts, als Realität sui generis, begriffen werden, statt sie wie gewohnt als Resultanten anderer Größen zu erklären, z. B. anthropologisch als Kompensation der mangelhaften Instinktausstattung des Individuums, funktionalistisch als Ergebnis des Selektionsdrucks im Überlebenskampf von Gesellschaften, militaristisch als Folge der Interessen von Individuen, vertragstheoretisch aus der Furcht vor den Unwägbarkeiten eines regellosen Daseins, oder schließlich diskurstheoretisch aus dem Konsens aller Betroffenen. Institutionen beanspruchen damit so etwas wie eine personenähnliche Identität, die weitaus strenger konzipiert ist als die diffusen Gemeinschafts- und Gruppenbildungen unserer Alltagspraxen. Die Entwicklung dieses Konzepts führt über die Diskussion eines geeigneten Handlungskonzepts und die Auslotung von dessen ontologischen und normativen Implikationen zur Klärung der Frage, welche Mechanismen unsere Regelbefolgungspraxen stabilisieren. Die an einen Vergemeinschaftungsprozess, der zur Herausbildung von Institutionen führt, zu stellenden Rationalitätsbedingungen werden am Schluss expliziert. (ICA2)
In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie: (E & D), Band 12, S. 168-176
ISSN: 0938-0256
In: Kantstudien-Ergänzungshefte Band 209
Nearly all philosophers refer to Kant when debating the concept of dignity, and many approve of Kant's conception, unaware of the tensions between Kant's conception and the modern idea of dignity intimately connected to the idea of human rights. What exactly is Kant's conception of dignity? Is there a connecting tie between dignity and the legal sphere of human rights at all? Does Kant's concept refer to a superior status human beings seem to own in comparison to non-rational beings? Or does it refer to an absolute value? The contributions of this volume are organised in five broader topics. In the first section tensions within the Kantian conception of dignity are discussed (C. Horn, D. Birnbacher, G. Schönrich). The second group of articles illuminates the intimate connections between dignity and human rights (R. Mosayebi, M. Kettner). The third group discusses the prevailing moral conception of dignity (S. Yamatsuta, S. Shell, O. Sensen). The fourth group focuses on the relation of dignity and end in itself (T. Hill, D. Sturma, A. Wood). The central theme of the fifth group of contributions are the social, political, and cultural dimensions of dignity (Y. Kato, K. Ameriks, K. Flikschuh, T. Saito)
In: Philosophische Analyse / Philosophical Analysis 39
Main description: Der vorliegende Band diskutiert neben den metaphysischen Aspekten einer Zeittheorie wie Persistenz und Indexikalität auch die soziale bzw. institutionelle Dimension des Zeitbegriffs. Was bedeutet es von einer Entität, sei es einem gewöhnlichen Ding oder einer Institution, zu behaupten, dass es bzw. sie in der Zeit existiert? Was muss eine Zeittheorie leisten, um die Persistenz solcher Entitäten in dynamischen Veränderungsprozessen adäquat zu beschreiben? Und wie ist diese Persistenz zu erklären? Ein zentrales Problem jeder Zeittheorie ist auch die Erklärung des Gegenwartsbezugs. Der indexikalische Ausdruck "jetzt" zeigt die subjektbezogene Gegenwart seines Benutzers an. Wie erklären wir uns dann den gemeinsam hergestellten Bezug auf eine objektive Gegenwart? Und welcher Typ von Ontologie ist für die Erklärung der Leistungen unseres temporalen Repräsentationssystems adäquat? Die Rekonstruktion zeitontologischer Annahmen weist auch eine formale Dimension auf: Welche Art von Zeitlogik ist ausdrucksstark genug, unsere tempushaltigen Sätze (Tempora verbi und zeit-indexikalische Ausdrücke) zu formalisieren? Wie verhält sich eine prädikatenlogische Zeitlogik zu einer modallogischen?