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In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 9
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 58, S. 309-324
ISSN: 0342-5592
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 125, Heft 20, S. 1292-1294
ISSN: 0012-1363
Mit der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen ist die Frage verknüpft, ob und auf welche Weise die bisher bei den öffentlichen Unternehmen beschäftigten Beamten bei den privatisierten Unternehmen zu beschäftigen sind, und welche Rechtsfolgen sich für die bei privaten Unternehmen beschäftigten Beamten aus dieser "Zwischenstellung" zwischen öffentlichem Dienstrecht und privatem Arbeitsrecht ergeben. Da bei der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen in der Regel der bisherige von dem Beamten besetzte Dienstposten verloren geht, ist eine dauernde Zuweisung des Beamten an die privatisierte Einrichtung unerläßlich. Im Fall der formellen Privatisierung im kommunalen Bereich fehlt es - anders als bei den Privatisierungsprojekten "Post und Bahn" des Bundes - sowohl an einer verfassungsrechtlichen Grundlage, die einen Einsatz von Beamten im privatwirtschaftlichen Sektor gegenüber Art. 33 Abs. 4 und 5 GG verfassungsrechtlich absichert, als auch an einfachgesetzlichen Bestimmungen, die sich mit der Rechtslage der in den privatisierten Einrichtungen beschäftigten Beamten befassen. So ist der durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24.02.1997 eingefügte § 123a Abs. 2 BRRG eine Ermächtigungsnorm, die die Zuweisung der Beamten an eine privatisierte Einrichtung des öffentlichen Rechts auch ohne Zustimmung des betroffenen Beamten in Verbindung mit einer formellen Privatisierung ermöglicht. Die Rechtsverhältnisse zwischen Privatisierungsbeamten, öffentlichem Dienstherrn und privater Gesellschaft sind anders als im PostPersRG bzw. DBGrG nicht ausgestaltet worden. Trotz der Tätigkeit für eine private Gesellschaft bleibt für die bei der DBAG und bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost wie auch für die gemäß § 123a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamten der Beamtenstatus erhalten. Dies ergibt sich insbesondere aus der normierten "Wahrung der Rechtsstellung" in Art. 143a Abs. 3 Satz 3, Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG sowie den Ausführungsgesetzen und in § 123a Abs. 3 BRRG. Denn unter Wahrung der Rechtsstellung ist nicht lediglich der Beibehalt des Amtes im statusrechtlichen Sinn, sondern auch der Beibehalt der bereits erworbenen beamtenrechtlichen Position und der damit verbundenen Rechte und Pflichten zu verstehen. Insbesondere wird die Dienstherrenfähigkeit nicht auf die privatisierten Unternehmen übertragen. Eine Übertragung von Dienstherrenbefugnissen findet lediglich auf die DBAG und auf die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost statt, nicht aber auf die privatisierten Einrichtungen der Kommunen. Damit wird die Anbindung des zugewiesenen Beamten an seinen öffentlichen Dienstherrn gestärkt und das Direktions- und Weisungsrecht gesichert. Der privaten Gesellschaft verbleibt lediglich eine sachbezogene Kontrolle der Arbeitsergebnisse. Der beamtenrechtliche Pflichtenkanon wie auch das Disziplinarrecht bleiben für die privatisierten Beamten anwendbar. Auch für den beschäftigungsbezogenen Bereich ist eine Anwendung des Arbeitsrechts ausgeschlossen. Ein Streikrecht steht weder den privatisierten Beamten im Bund noch den zugewiesenen Beamten in den Kommunen zu. Für die Interessenvertretung finden sich für die Post- und Bahnbeamten unterschiedliche Regelungen. Einheitlich besteht jedoch für die Wahl zum Betriebsrat eine gesetzliche Arbeitnehmerfiktion. Da eine solche Regelung für die nach § 123a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamten nicht vorgesehen, und die normierte Arbeitnehmerfiktion auch nicht analog auf die gemäß §123a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamten anwendbar ist, verbleibt es sowohl in statusrechtlichen als auch in betrieblichen Angelegenheiten bei der Zuständigkeit des Personalrats der Entsendebehörde bzw. bei deren Auflösung des Personalrats derjenigen Personalbehörde, die den Beamten planstellenmäßig führt. ; During the last years several former public institutions have been taken into private ownership. In this context, the privatisation of the Deutsche Bundespost and the Deutsche Bundesbahn were the initial projects of outsourcing in Germany. However, the transfer of the civil servants to a private employment is still a major issue of discussion. In order to avoid any conflict with the Article 33 GG the German Constitution has been changed prior to the privatisation of the Deutsche Bundespost and the Deutsche Bundesbahn. In addition, with the amendment of the civil service law in 1997, a new paragraph 123a Abs. 2 BRRG was introduced, allowing the transfer of civil servants to private companies even against their will under the condition that the government is sharing the majority of the private company. Despite this amendment, the consequences of such a transfer of a civil servant to a private employment are not precised by law, except some complicate and misunderstandable arrangements for post and railway officials (PostPersRG and DBGrG). Therefore, this study aimed to investigate whether public civil service law or civil industrial law is applicable for these civil servants. In conclusion, civil service law is applicable for civil servants in a private company as well as for regular civil servants. That includes the application of all rights and duties in relation to the civil service, especially disciplinary proceedings, the prohibition of strike, the responsibility of the public employer and the competence of the staff council for civil servants.
BASE
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 93, Heft 1, S. 100-128
ISSN: 0042-4501
In: JuristenZeitung, Band 63, Heft 13, S. 681
In: Sicherheitsthemen im Kontext von Terrorismus Band 5
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Das 5. Fachsymposium stand unter dem Thema »Antisemitismus – Herausforderung für Polizei, Sicherheitsakteure und Gesellschaft«. Die im Tagungsband dokumentierten Beiträge umfassen unter anderem diverse Impulsreferate, Poster-Sessions, ein Podiumsgespräch sowie die begleitende Aufbereitung der Veranstaltung durch einen Live-Künstler. Inhaltlich steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus, mit nationalen und internationalen Präventionsmaßnahmen sowie mit dem antisemitisch motivierten Anschlag in Halle am Versöhnungstag 2019 im Vordergrund.
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 16, Heft 2, S. 50-73
ISSN: 2749-4845
In: Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht 3
In: Sicherheitsthemen im Kontext von Terrorismus Band 6
In: Sicherheitsthemen im Kontext von Terrorismus Band 6
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Symposium zu Sicherheit und Terrorismus In Erinnerung an den Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 haben die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin ein gemeinsames Fachsymposium ins Leben gerufen. Die Veranstaltung fand im Dezember 2022 bereits zum sechsten Mal statt. Die über 250 Teilnehmenden – Handelnde und Verantwortliche aus Politik, Wissenschaft, Polizei und Zivilgesellschaft – trafen sich auch in diesem Jahr wieder in digitaler Form und nicht in Präsenz. Deradikalisierungsmaßnahmen im Bereich des islamistischen Extremismus Das 6. Fachsymposium stand unter dem Thema »Übergangsmanagement im Bereich des islamistischen Extremismus – Chancen, Risiken, Perspektiven«. Die im Tagungsband dokumentierten Beiträge umfassen neben Grußworten u.a. diverse Impulsreferate, Poster-Sessions, ein Podiumsgespräch sowie die begleitende Aufbereitung der Veranstaltung durch einen Live-Künstler. Inhaltlich steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansätzen eines wissenschaftlich fundierten Übergangsmanagements im Bereich des islamistischen Extremismus während und nach der Inhaftierung im Vordergrund.
In: Sicherheitsthemen im Kontext von Terrorismus Band 5
Intro -- Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers -- Inhalt -- Grußwort -- Grußwort und Appell: Antisemitismus - eine Herausforderung für die Hochschulbildung -- Einleitung -- I. Impulsreferate -- Antisemitismus - ein vielgesichtiger Hass -- Antisemitismus - vielfältige Herausforderungen für die Berliner Polizei -- II. Poster-Session -- Charakterliche Eignung und Werteorientierung in der Polizei Berlin aus psychologischer und juristischer Perspektive -- FAKE-ID Videoanalyse mit Hilfe künstlicher Intelligenz zur Detektion von falschen und manipulierten Identitäten (Verbundname) -- VIKING: Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen (Verbundname) -- Wie erleben Aktivist*innen und Polizist*innen den Einsatz von Gewalt zur Auftragsdurchsetzung bei Protestlagen mit zivilem Ungehorsam im Kontext der Klimagerechtigkeitsbewegung? -- Die polizeiliche Bewältigung von islamistischen Terrorereignissen am Beispiel Breitscheidplatz 2016 -- Internationalisierung am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement: Das Projekt INKOEPS -- III. Podiumsgespräch -- Podiumsgespräch zum Thema: "Der Anschlag in Halle - Aufarbeitung eines Terroranschlages" -- IV. Abschluss -- Ein Resümee -- V. Ein kunstreicher Ausklang.
In: Sicherheitsthemen im Kontext von Terrorismus Band 4