Arbeit zwischen Sachzwängen und persönlicher Verwirklichung
In: Menschengerechte Arbeitswelt: empirische Ergebnisse und Reflexionen, S. 181-188
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der christlichen Soziallehre seit dem Arbeiterrundschreiben Leos XIII. von 1891 benennt der Verfasser drei ethische Zielsetzungen, die der christlichen Soziallehre nach "jeder Arbeit vorgegeben" sind. Hierbei handelt es sich zum einen, anknüpfend an "Laboram Exercens", um die personenstiftende Funktion der Arbeit als "Projekt Gottes". Zum anderen erhebt die Arbeitsethik die Forderung nach einer gemeinschafts- und solidaritätsstiftenden Funktion der Arbeit. Zum dritten soll Arbeit eine sinnstiftende Funktion erfüllen. (ICE)