Der Kannibalen-Fall: verfassungsrechtliche Einwände gegen die Einstufung als Mord und gegen die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe
Jörg Scheinfeld legt dar, dass der "Kannibale von Rotenburg", so abscheulich seine Tat auch war, nicht wegen Mordes und schon gar nicht zu lebenslanger Freiheitsstrafe hätte verurteilt werden dürfen: Das auf "lebenslänglich" erkennende Strafurteil verletzt sowohl den Gleichheitsgrundsatz als auch den Schuldgrundsatz - ihn sogar mehrfach. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)