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21 Ergebnisse
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 78, Heft 2, S. 361
ISSN: 1868-7059
In: Child and Family Law Quarterly, Band 23, Heft 4, S. 513-538
SSRN
In: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) 2012, 615-630
SSRN
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 73, Heft 4, S. 935
ISSN: 1868-7059
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 68, Heft 3, S. 595
ISSN: 1868-7059
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 96
In: Neue soziale Bewegungen: Forschungsjournal, Band 13, Heft 2, S. 30-39
ISSN: 0933-9361, 2365-9890
In: Neue soziale Bewegungen: Forschungsjournal, Band 13, Heft 4, S. 30-39
ISSN: 0933-9361
In an international comparison, Scherpe identifies three possibilities for the regulation of homosexual couples: marriage for homosexuals; cohabitation with juridical rights & responsibilities; or a new status in its own right. The opening of marriage for homosexual couples in Germany would require a change in the constitution. Regulations for living together seem problematic, not only with respect to the law. Therefore, the author prefers a new status, in its own right, in which homosexual couples have a level of commitment similar to that of marriage, but perhaps with less binding force. This status could be open for heterosexual as well as homosexual couples. 8 References. Adapted from the source document.
In: Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht 81
Die Existenz nichtehelicher Lebensgemeinschaften in verschiedensten Formen in den westlichen Ländern ist ein unumstößliches Faktum. Mangels umfassender gesetzlicher Rahmenbedingungen besteht für diese Lebensgemeinschaften jedoch eine Fülle von Rechtsproblemen, so etwa bei der Auflösung der Lebensgemeinschaft durch Trennung oder Tod und bei nichtehelichen Kindern. Angesichts dieser Tatsachen darf sich der Gesetzgeber nicht länger der Lösung dieser Rechtsprobleme verschließen. Kernfrage hierbei bleibt, wie weit Regelungen greifen sollen, insbesondere in Hinblick darauf, dass eine Vielzahl der Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sich gerade bewusst gegen eine enge Rechtsbeziehung entschieden hat. Eine mögliche künftige Regelung steht daher ganz zwischen zwei Polen: Dem Schutzbedürfnis der schwächeren Partei und der Kinder einerseits und der Privatautonomie andererseits. Zahlreiche Länder verfügen über sehr unterschiedliche Gesetze zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Vor dem Hintergrund der langsamen, aber stetigen Heranbildung erster Strukturen eines »europäischen Familienrechts« können rechtsvergleichende Erfahrungen helfen, ein Modell für Deutschland zu entwickeln.
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 134
Dieses Buch geht auf ein Gutachten zurück, das vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im April 2004 für das Bundesverfassungsgericht erstattet wurde. Anlaß war ein konkretes Normenkontrollverfahren, in dem das Gericht vor die Frage gestellt wurde, ob es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sei, daß nach dem deutschen Transsexuellengesetz nur deutsche Staatsbürger oder Personen mit deutschem Personalstatut den Antrag auf Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung stellen dürfen. Zur Klärung dieser Frage wird zunächst der verfassungsrechtliche Rahmen auf der Grundlage früherer Urteile des BVerfG skizziert. Es folgen Darstellungen der Rechtslage in 18 Ländern (Europa, Australien, Amerika) mit einer zusammenfassenden Analyse sowie eine Untersuchung von Urteilen des EuGHMR zur Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) und des EuGH. Schließlich werden Alternativen zur bestehenden deutschen Regelung aufgezeigt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die in Frage stehende Norm des deutschen Transsexuellengesetzes gegen das Grundgesetz und gegen die EMRK verstößt, so daß eine neue Regelung nach dem Vorbild der geschilderten Alternativen geschaffen werden sollte.
In: University of Cambridge Faculty of Law Research Paper No. 45/2014
SSRN
Working paper
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 57, Heft 2, S. 53
ISSN: 0341-3977