Die institutionelle Evolution der Volkskammer der DDR: vom alternativen Anspruch einer sozialistischen Vertretungskörperschaft hin zum sich selbst auflösenden Übergangsparlament des Beitritts zum Grundgesetz
In: Parlamente und ihre Evolution: Forschungskontext und Fallstudien, S. 161-209
Mit der Volkskammer der DDR findet sich eine Vertretungskörperschaft, die während der relativ kurzen Zeit ihrer Existenz immer wieder Schwierigkeiten hatte, ihren eigenen Charakter zu definieren. Folgt man ihren konzeptionellen Grundlagen, wie sie in der ersten Verfassung der DDR von 1949 formuliert wurden, so handelte es sich um ein Parlament, welches sich allerdings so nicht bezeichnete, sondern den Begriff "oberstes Machtorgan" des Staates bevorzugte. Der Beitrag nimmt eine Analyse der institutionellen Evolution der Volkskammer der DDR vor. Dabei werden die Nachkriegsentwicklungen und die einzelnen Entwicklungsphasen der Volkskammer von 1945 bis 1989 betrachtet. Den Abschluss bilden Überlegungen zum Nutzen des Evolutorischen Institutionalismus für die Analyse der Volkskammer. (ICB2)