Die Analysis ist in der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre unverzichtbares Handwerkszeug. Dieses Lehrbuch geht auf das bedeutende Teilgebiet der Mathematik im Detail ein und zeigt die Anwendungsbezüge zu den Wirtschaftswissenschaften auf. Dabei stehen Folgen und Reihen, ökonomische Funktionen mit einer und mehreren Variablen sowie die Differential- und schließlich die Integralrechnung im Mittelpunkt.Wichtige Sätze und Definitionen sind hervorgehoben. Rechen- und Grafikbeispiele erleichtern das Verständnis. Zahlreiche Aufgaben mit Lösungen helfen dabei, das Gelernte rasch zu vertiefen und selbstständig anzuwenden.
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[Einleitung - Ausgangslage und Zielsetzung] Messen sind eines der wichtigsten Marketinginstrumente. Auf Messen werden nicht nur Geschäfte vorbereitet und abgeschlossen, sie sind auch ein zentraler Ort des Wissensaustausches und der Kommunikation. Entscheider aus dem Bereich Einkauf und Beschaffung nutzen insbesondere Messen zur Informationsgewinnung.1 Außerdem ist festzustellen, dass wie zu erwarten, die Onlinenutzung an Bedeutung stark zunimmt, dies aber nicht zulasten von Messebesuchen bei Entscheidungsträgern führt.2 Im Beschaffungsprozess von Unternehmen sind Verlässlichkeit und Kompetenz einerseits und persönlicher Kontakt für Entscheider von zentraler Bedeutung.3 Gerade diese Merkmale werden in besonderer Weise durch das Austellerverhalten auf Messen widergespiegelt. Außerdem ist festzustellen, dass viele internationale Leitmessen in Deutschland stattfinden, daher haben Messen in Deutschland für die Exportförderung eine bedeutende Funktion. Vor diesem Hintergrund hat das Messeverhalten von Unternehmen für deren wirtschaftliche Entwicklung eine zentrale Bedeutung. Sowohl die Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als auch die IHKs und HWKs des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen daher mit wirtschaftspolitischen Förderprogrammen und verbandspolitischen Maßnahmen die aktive Messebeteiligung der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Die vorliegende Studie, die sich an der Messestudie 20094 orientiert, wurde ebenfalls von der Hochschule Wismar durchgeführt. An der aktuellen Studie haben insgesamt 456 Unternehmen teilgenommen, dabei wurde die Befragung getrennt nach IHK- und HWK-Mitgliedschaft in den jeweiligen Kammergebieten durchgeführt. Das Ziel der vorliegenden Studie besteht darin, die Motive der Unternehmen zu analysieren, die zu einer Teilnahme und Nichtteilnahme an Messen als Aussteller führen. Die Analyse der nichtausstellenden Unternehmen ist ein zentrales Problem der messewissenschaftlichen Analysen. Es liegt außer der Messestudie MV aus dem Jahr 2009 erst eine weitere empirische Studie vor, die der AUMA im Herbst 2017 veröffentlicht hat.5 Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich das Messeverhalten seit 2009 signifikant verändert hat. Um einen derartigen Vergleich der Messestudien 2009 und 2017 zu ermöglichen, wurden der Aufbau der Studie und die Struktur des Fragebogens im Wesentlichen beibehalten.
[Fazit] Die Finanztransaktionssteuer ist klar abzulehnen. Sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene wären zunächst die Haushalte zu konsolidieren und auf ein normales wirtschaftliches Risiko zurückzuführen. Häufig wird übersehen, dass sich die Finanzkrisen ablösen, was bedeutet, dass die nächste Finanzkrise unmittelbar bevorsteht. Wann diese eintreten wird, ist derzeit nicht vorhersehbar; dass sie kommen wird, ist vorhersehbar. Dies lässt sich nur durch starke saubere Haushalte und eine korrekte Ausgabepolitik halbwegs eindämmen und abfedern. Verhindern kann man den Lauf der Märkte nicht. Wird die Transaktionssteuer eingeführt, wäre ein zusätzlicher Ausgleich für Privatunternehmer bzw. Unternehmen vorzunehmen. Dieser Ausgleich könnte darin zu sehen sein, dass die Unternehmenssteuer recht stark vereinfacht wird. Anzusetzen wäre beispielsweise in der Organschaft, was im Rahmen der Vereinfachung des Gewinnabführungsvertrages zurzeit bereits diskutiert wird. Damit wäre auch die Konzernbesteuerung in Deutschland einfacher und würde sich den nationalen und internationalen Gegebenheiten anpassen. Betriebswirtschaftliche Fehlanreize würden dadurch ebenfalls minimiert werden. Die von der Legislative beschlossene Erhöhung des Verlustvortrages, also die Erhöhung auf 1 Million €, ist zu begrüßen, reicht jedoch nicht weit genug. Gleichwohl der Verlustrücktrag verfassungsrechtlich als schwierig einzustufen ist, da er gegen die Abschnittsbesteuerung verstößt, wäre es für die mittelständischen Unternehmen sinnvoll, die Wahl zwischen Verlustrücktrag und Verlustvortrag dem jeweiligen Unternehmen offen zu lassen. Die hybride Kapitalbeschaffung im Rahmen der Kapitaleinkünfte muss vereinfacht werden. Die Abzugsfähigkeit im Rahmen des Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) ist abzuschaffen. Zum einen ist unklar, wie der Betrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Höhe von 801 € zustande gekommen ist. Zum anderen ist außerhalb dieser legislativen Willkür eine erhebliche Bürokratisierung eingetreten, die mit Wegfall dieses Pauschbetrages vereinfacht werden könnte. Die Wertpapierleihe (Verlagerung steuerpflichtiger Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften auf andere Steuerpflichtige mit steuerfreier Vereinnahmung) ist nicht wie vorgesehen auf Personengesellschaften auszuweiten, sondern im Gegenteil abzuschaffen. Dies führt zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des Steuerrechts.