Neben einer Aufbereitung und Systematisierung der luftverkehrsrechtlichen Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen bietet das Werk eine fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen, wobei die BNK-Pflicht des 9 Abs. 8 EEG im Vordergrund steht. Im Sinne einer praxisnahen Kommentierung erfolgt eine Darstellung und Auslegung des Inhalts der Norm sowie hierzu diskutierter Fragestellungen. Ebenso werden die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht sowie ausgewählte Umsetzungsfragen untersucht. Darüber hinaus werden Ansätze zur Forderung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auf Grundlage umweltschützender Vorschriften aufgezeigt
In der vorliegenden Master-Thesis beschäftigt sich der Autor mit dem Menschenrecht auf Bildung (MRaB). Mit dem Fokus auf Deutschland wird der Frage nach möglichen Hindernissen auf dem Weg zu einem MRaB für alle nachgegangen. Dabei handelt es sich explizit um keine ausschließlich juristische Arbeit. Vielmehr werden verschiedene – u.a. soziologische, politische, gesellschaftliche und rechtliche – Perspektiven eingenommen. Ausgehend von einer bereits sehr breiten und tiefen Forschungslandschaft zu der Bildungsthematik erfolgt eine starke Orientierung an der – noch etwas weniger stark beleuchteten – menschenrechtlichen Perspektive. Aus diesem Grund liegt der erste Schwerpunkt auf einer zweigleisigen Vorstellung des MRaB. Eingangs steht die Entstehung und Verankerung des MRaB im Vordergrund, bevor eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Erklärungen und anderen rechtlichen Festschreibungen erfolgt. Dem ersten Gleisstrang folgend, wird zunächst die Geschichte der Menschenrechtsentwicklung skizziert. Als Ergebnis steht dabei die hier verkürzte Definition für Menschenrechte als universelle Individualrechte, die bedingungslos jedem allein schon aufgrund seines Menschseins zustehen. Darauf aufbauend wird der Blick auf das MRaB und dessen völkerrechtliche Verankerung gelegt. Hier wird dem Pfad von der Ebene der Vereinten Nationen (VN) über das – im vorliegenden Fall einschlägige – regionale Menschenrechtsschutzsystem der Europäischen Union mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hin zu dem Hineinwirken in nationales – in diesem Fall deutsches – Recht gefolgt. Anschließend werden die aktuellen Regelungen zur Umsetzung und Kontrolle der Menschen-rechte im Allgemeinen und des MRaB im Speziellen einer näheren Betrachtung unterzogen. Daran schließt sich die inhaltliche Vorstellung des MRaB mit einer konkreten Auseinander-setzung mit den wesentlichen Rechtsvorschriften an. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und abschließend für den ersten Schwerpunkt werden mit dem "MRaB als Mittel zum Zweck" und dem "MRaB als Selbstzweck" zwei Wesenskerne des MRaB herausgearbeitet und beschrieben. Als zweiter Schwerpunkt folgt die Vorstellung der derzeitigen Lage bei der Umsetzung des MRaB in Deutschland. Dabei wird eine Konzentration auf die Bildungschancen und deren Verteilung vorgenommen. Mit einigen prägnanten Beispielen erfolgt dazu eine kurze Skizzierung des "problematischen" Status Quo. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden einige Erklärungsversuche zur Herausarbeitung möglicher Hindernisse auf dem Weg zu einem MRaB für alle in Deutschland unternommen. Diese Ansätze folgen jeweils einer spezifischen – u.a. politischen, soziologischen oder rechtlichen – Perspektive. Dabei wird zunächst jeweils ein problematischer Aspekt näher beleuchtet und dann schließlich in einer These zusammengefasst. Exemplarisch sei hier die Vermutung genannt, dass einige Gruppen – auch auf VN-Ebene – eine deutlich schlechtere politische Lobby haben als andere. Anschließend werden einige dieser Thesen diskutiert und Verbindungslinien zwischen diesen beschrieben. Um exemplarisch eine der dadurch gewonnen zentralen Erkenntnisse zu nennen, sei auf die Feststellung verwiesen, dass eine vollständige und gleiche Umsetzung des MRaB wohl schon aus Gründen der konkreten menschenrechtlichen Festschreibungen und darin enthaltenen Besonderheiten kaum möglich ist. Der Autor nimmt aber nichtsdestotrotz die deutsche Politik in die Pflicht und sieht auch in diesem Feld noch großen Nachholbedarf. Zudem werden Ideen für weitere Lösungsansätze – auch unter Berücksichtigung der derzeitigen besonderen Lage durch die Corona-Pandemie – zu den in den Thesen aufgegriffenen Problematiken andiskutiert und Ausblicke auf mögliche Forschungsperspektiven gegeben. ; In this master's thesis, the author deals with the Human Right to Education (HRtE). With the focus on Germany, the question of possible obstacles on the way to an HRtE for everyone is investigated. Explicitly, this thesis does not exclusively deal with legal aspects. Rather different – including sociological, political, social and legal – perspectives are taken. Starting from an already very broad and deep research landscape on the educational topic, there is a strong orientation towards the – still less strongly illuminated – human rights perspective. For this reason, the first focus is on a dualistic presentation of the HRtE. Initially, the focus is on the creation and anchoring of the HRtE, before the essential declarations and other legal assignments are examined. Following the first track, the history of human rights development is outlined. This results in the abbreviated definition of human rights as universal individual rights that are unconditionally available to everyone simply on the basis of being human. Based on this, the focus is on the HRtE and how it is anchored in international law. Here the path is followed from the level of the United Nations (UN) via the relevant regional human rights protection system of the European Union with the European Convention on Human Rights to the influence on national – in this case German – law. The current regulations for the implementation and control of human rights in general and the HRtE in particular are then examined more closely. This is followed by the presentation of the content of the HRtE with a concrete discussion of the essential legal provisions. Building on these findings and closing the first focus, two essentials of the HRtE are elaborated and described with the "HRtE as a means to an end" and the "HRtE as an end in itself". The second focus is the presentation of the current situation concerning the implementation of the HRtE in Germany. Thereby, the focus is on the educational opportunities and their distribution. A brief outline of the "problematic" status quo is provided with a few concise examples. Based on these findings, some attempts to explain possible obstacles on the way to an HRtE for everyone in Germany are made. These approaches each follow a specific – including political, sociological or legal – perspective. First of all, one problematic aspect is examined in more detail and then finally summarized in one statement. One example is the assumption that some groups – also at the UN level – have a much weaker political lobby than others. Then some of these statements are discussed and the connecting lines between them are described. As an example, one of the obtained findings refers to the statement that a complete and identical implementation of the HRtE is hardly possible for reasons of the specific human rights assignments and their corresponding particularities. Nonetheless, the author makes German politics responsible and sees a lot of catching up to do in this field as well. In addition to that, further solutions – also taking into account the current special situation caused by the corona pandemic – are discussed for the problems addressed in the statements and outlooks on possible research perspectives are given.
Im Jahre 2008 gelangte Barack Obama auf einer "Welle des Wandels" ins Weiße Haus. Gewählt mit dem Auftrag zur Gestaltung des Wandels versprach er tiefgreifende Reformen. Dabei wollte er auch den politischen Prozess selbst verändern: Neue Methoden wie Community Organizing und Partizipation im Internet sollten eingeführt werden. Aber die institutionellen Grenzen erwiesen sich als stärker: Während einige Reformvorhaben zum Abschluss gebracht werden konnten, scheiterten viele andere im Kongress – und so schwand auch Obamas politisches Kapital. Seit den Zwischenwahlen in 2010, die große Zugewinne der Republikaner zur Folge hatten, ist die amerikanische Politik blockiert. Dieser Artikel zeigt auf, wie Organizing als Mobilisierungsund Beteiligungsstrategie entwickelt wurde, wie die Obama-Administration das Konzept anwendete und was aus diesem Prozess gelernt werden kann.
Neben einer Aufbereitung und Systematisierung der luftverkehrsrechtlichen Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen bietet das Werk eine fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen, wobei die BNK-Pflicht des § 9 Abs. 8 EEG im Vordergrund steht. Im Sinne einer praxisnahen Kommentierung erfolgt eine Darstellung und Auslegung des Inhalts der Norm sowie hierzu diskutierter Fragestellungen. Ebenso werden die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht sowie ausgewählte Umsetzungsfragen untersucht. Darüber hinaus werden Ansätze zur Forderung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auf Grundlage umweltschützender Vorschriften aufgezeigt.
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AbstractWe investigate the determinants of venture capital (VC) exit behavior after the lockup expiry in initial public offerings (IPOs) by considering insights from prospect theory and behavioral finance for the first time. Hereby, the paper concentrates on the under‐researched relationship between fund managers and the limited partners investing in these funds. The results from a proprietary dataset of 292 U.S. VC‐backed IPOs from 1991 to 2008 imply that VC firm characteristics and fund dynamics have a significant influence on the exit extent after the lockup expiry and may not always be in line with limited partners' interests, hinting at the relevance of behavior grounded in prospect theory. In particular, first‐time funds keep their shares longer after an IPO, whereas funds satisfied with current fund performance cash out soon after the end of the lockup period.