Kooperationen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Raumordnung werden im Wesentlichen getragen durch die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO). Wichtige räumliche Entwicklungsimpulse werden von Bund und Ländern u. a. durch die Städtebauförderung sowie die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gegeben.
Mit der Energiewende wird Energieerzeugung auf Grundlage erneuerbarer Energien dezentral und flächenintensiv. Bei der Solarenergie sind vorrangig Innenbereichspotenziale zu erschließen. Gleichwohl drängen Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur solartechnischen Stromerzeugung zunehmend als neue Nutzung in den Außenbereich. Aufgrund dort vielfach auftretender Flächennutzungskonkurrenzen und Konflikte bedarf es einer aktiven raumplanerischen Steuerung. Dafür ist die regionale Planungsebene mit ihrem querschnittsorientierten, überörtlichen Betrachtungsansatz bei noch hinreichend gebietsscharfer Maßstäblichkeit besonders gut geeignet. Ihre planerischen Werkzeuge können je nach Steuerungsintention und der jeweiligen regionsspezifischen Handlungserfordernisse gezielt eingesetzt werden, wenn auch die Rechtsgrundlagen in Teilen dafür noch geschärft werden müssen. Neben förmlich-verbindlichen Steuerungsansätzen können auch informelle Ansätze einen Beitrag zur geordneten Entwicklung von FPV liefern.
Neue Vorgaben verlangen von der Regionalplanung in Deutschland, dass ihre Festlegungen zum Hochwasserschutz vom Hochwasserrisiko abgeleitet werden, auch um eine ausreichende Anpassung an den Klimawandel zu erreichen. Ausgehend von dem identifizierten Hochwasserrisiko, d.h. nicht ausschließlich basierend auf Wahrscheinlichkeit bzw. Gefahr von Hochwasserereignissen, sind Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen in Regionalplänen auf der Grundlage der Vulnerabilität von Raumnutzungen und ihrer Schutzbedürftigkeit gegenüber Überschwemmungen festzulegen. Flächennutzungen mit einem hohen Schadenspotenzial, die empfindlich auf Überschwemmungen reagieren, sind vorsorglich in Bereichen mit hohem Hochwasserrisiko auszuschließen. In deichgeschützten Bereichen darf das Risiko des Versagens von Schutzeinrichtungen nicht ausgeblendet werden. Hier ist mehr Risikovorsorge nötig, als bisher betrieben wird. Überschwemmungsbereiche mit Abfluss- und Rückhaltefunktion sind konsequent zu schützen. Neuer Retentionsraum - auch wenn die Retentionsfunktion noch nicht erbracht wird - ist durch Gebietsausweisungen in Regionalplänen vor konkurrierenden Nutzungen zu bewahren. Außerdem ist der Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Eine neue Aufgabe für die Raumordnung ist die Abstimmung ihrer Hochwasserschutzfestlegungen in Flussgebietseinheiten.