Das Grundgesetz, Band 13, Artikel 39 bis 49
In: Das Grundgesetz Band 13
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In: Das Grundgesetz Band 13
In: Das Grundgesetz
In: Artikel 62 bis 69 Teilband 2
In: Das Grundgesetz Band 12, Teilband 2
In: Wirtschaft und Verwaltung 2014,3
In: Föderalismus-Studien 25
In: Föderalismus – Studien 25
Der Bericht enthält die Ergebnisse eines Forschungsprojekts, bei dem von 2008 bis 2012 die Umsetzung der Föderalismusreform I in Bund und Ländern beobachtet, analysiert und bewertet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die mit 25 Änderungen des Grundgesetzes bisher umfangreichste Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung besser ist als ihr Ruf. Die Ziele der Reform konnten im Wesentlichen erreicht werden. Die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat hat stark abgenommen. Die Landesparlamente wurden gestärkt. Gemeinsame Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Ländern wurden "entflochten". Mit der sogenannten Abweichungsgesetzgebung wurde ein weltweit einzigartiges Instrument geschaffen, das den Ländern ermöglicht, Bundesgesetze zu modifizieren und in den Bereichen des Naturschutzes, des Wasserhaushalts und der Raumordnung eigene Wege zu gehen. Auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur und des Rundfunks können die Länder sogar eigene, vom Bundesrat benannte Vertreter in die Tagungen der EU-Räte entsenden, wovon vielfach Gebrauch gemacht wurde
Ausgehend von seiner Geburtsstadt Jena, von seiner Jugendzeit in Bremen und von seinen Studienstädten Freiburg, Paris und München sowie von Hannover, wo er bis zu seiner Emeritierung als ordentlicher Professor an der Universität lehrte, nahm Schneider Ortstermine in Deutschland und in aller Herren Länder wahr. So geben Schneiders Erinnerungen an diese Missionen einen leicht verständlichen Einblick in rechtliche Vorgänge und politische Zusammenhänge bei der Entstehung neuer Staaten oder bei der Reform ihrer Verfassungen im Übergang von Diktaturen zu Demokratien
In: Föderalismus-Studien 23
Das Buch beschäftigt sich mit der Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen, die mit der Föderalismusreform I vom 1. September 2006 auf die Länder übergegangen ist. Es weist anhand der Entstehungsgeschichte dieser neuen Landeszuständigkeit nach, dass sie sich nur auf Regelungen bezieht, die bisher im Rahmen von § 33 i GewO Angelegenheit des Bundes waren, und wendet sich damit gegen Versuche, sie auf das gesamte Spielhallenwesen auszudehnen einem Anliegen der Länder, mit dem diese bereits in der Föderalismuskommission nicht durchdringen konnten. Im zweiten Teil setzt sich das Buch mit Forderungen auseinander, im Interesse einer sog. Kohärenz von Schutzvorschriften zur Bekämpfung der Spielsucht auch für Spielhallen ähnlich umfassende EDV-gestützte Zugangskontrollen vorzusehen, wie sie für Spielbanken vorgeschrieben sind. Der Autor prüft diese Vorschläge am Maßstab der Berufsfreiheit von Spielhallenbetreibern und gelangt zu dem Ergebnis, dass sie mit Ausnahme eines Lichtbildabgleichs des Kunden unverhältnismäßig sind und daher gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen. (Quelle: Verlag / Internet).
In: Forum Föderalismus 2006
World Affairs Online
In: Forum Föderalismus 2005
In: Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften 18
In: Schriften zur Gleichstellung der Frau 2