Wirtschaftssanktionen: die VN, EG und Bundesrepublik Deutschland als konkurrierende Normgeber beim Erlaß paralleler Wirtschaftssanktionen
In: Hamburger Studien zum europäischen und internationalen Recht 16
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In: Hamburger Studien zum europäischen und internationalen Recht 16
In: Europarecht, Band 29, Heft 2, S. 144-161
ISSN: 0531-2485
Wie kann Europa mit "einer Stimme" reden? Das Problem vertikaler Kohärenz, also der Übereinstimmung der Politik der in der Europäischen Union organisierten Staaten, und horizontaler Kohärenz, also der diversen Ausdrucksformen der Europäischen Union nach außen, stellt sich permanent. Dieses Problem der Kohärenz war schon vor 1993 gegeben, hat nun aber eine neue Qualität gewonnen. Nach einem Überblick über den Begriff der Kohärenz und seine rechtliche Ausprägung, der Benennung derjenigen Institutionen, die sich an das Kohärenzgebot halten müssen, dem Inhalt dieses Gebots und den Hebeln, Kohärenz durchzusetzen (gemeinsame Standpunkte und gemeinsame Aktionen), einem kurzen Hinweis auf die den Mitgliedstaaten "eine erhebliche Manövriermasse" belassenden neuen gemeinsamen Aktionen, wird die Rechtsqualität des Kohärenzgebotes herausgearbeitet und dessen Perspektive skizziert. "Der Dualismus zwischen gemeinschaftlichen Außenbeziehungen und intergouvernmental angelegter Außen- und Sicherheitspolitik wird jedoch mit dem Maastrichter Vertrag fortgeschrieben. Das Erfordernis, einstimmig über die Fragen zu entscheiden, bei denen später mit qualifizierter Mehrheit ein Entschluß gefaßt werden kann, bezeichnet die Grenzen "gemeinsamer Aktionen". (AuD-Nar)
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In: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Band 1
In: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Band 2