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In: Europäische (Bildungs-)Union., S. 397-448
[Ziel dieses Beitrags ist es, nicht] nur kritisch den Bologna-Prozess und seine Zielsetzung und Folgen zu beurteilen. [...] Der Erfolg des eingeleiteten Prozesses, [...] ist nicht zu bestreiten. Der Punkt ist [...], dass die Mitgliedstaaten keinen einheitlichen Standard im Hochschulbildungswesen einführen und implementieren müssen, sollten sie sich dazu aber entscheiden, ist nach der hier vertretenen Auffassung der Rahmen der EU und ihrer Rechtsordnung immer noch am effektivsten und erfüllt besser die Anforderungen an Transparenz und demokratische Legitimation. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Weg nicht doch noch beschritten werden muss. (DIPF/Orig.).
In: Maastricht series in human rights 9
In: Maastricht law series 25
In: Ius commune 14