Suchergebnisse
Filter
28 Ergebnisse
Sortierung:
Migrations- und Integrationspolitik am Beispiel Baden-Württembergs
In: Sozialismus, Band 46, Heft 4, S. 64-67
Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Gibt es Wege in Richtung Bürgerversicherung in der Landespolitik?
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 67, Heft 3, S. 103-111
ISSN: 0038-6006, 0490-1630
Nachdem jedwede Ansätze zu einer Bürgerversicherung keine Aufnahme in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Regierungsbildung im Jahr 2018 in Deutschland gefunden hatten, richtete sich danach der Blick verstärkt auf die landespolitischen Ebenen: Die Freie und Hansestadt Hamburg eröffnete ihren neu ernannten Beamten ab August 2018 die Wahl: Sie können seitdem entweder die individuelle Beihilfe erhalten oder aber stattdessen eine Pauschale, die dem halben Beitrag zur GKV entspricht. Damit wird dort für neue und junge Beamte ihre Einbeziehung in die GKV erleichtert. Aber ist der Wechsel in die GKV für Beamte auch finanziell attraktiv? Weist das Hamburger Modell wirklich einen Weg in Richtung Bürgerversicherung? Oder ebnet es der Etablierung eines liberalen Versicherungsmarkts den Weg, auf dem dann verschiedene gesetzliche und private Versicherungen untereinander und miteinander um Kunden konkurrieren, denen der Gesetzgeber zwar abstrakt eine Versicherungspflicht vorschreibt, ihnen aber eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich einer gesetzlichen oder privaten Versicherung und ggf. auch hinsichtlich des Leistungsumfangs einräumt? Methodisch wird mit einer ersten Simulationsrechnung auf mikro-ökonomischer Ebene für das Jahr 2015 am Beispiel einzelner typisierter Beamter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes des Landes Baden-Württemberg, d. h. für Beamte mit unterschiedlich hohen Einkommen, geprüft, ob und inwiefern ihre Einbeziehung in die GKV mitsamt Übernahme der Arbeitgeberbeiträge durch ihre Dienstherren auch zu ihrem eigenen Vorteil wäre. Methodisch werden dann die GKV-Beiträge von drei typischen Verwaltungsangestellten für die Jahre 1985, 1995 und 2005 berechnet und mit der Entwicklung der PKV-Prämien für Beamte derselben Jahre auf Basis des SOEP und mit der Entwicklung der Nominallöhne verglichen. Abschließend wird die Hamburger Gesetzesinitiative für eine einmalige Wahlmöglichkeit zwischen GKV und Privater Krankenversicherung (PKV) für neue/junge Beamte diskutiert hinsichtlich der daraus entstehenden positiven oder negativen Verteilungswirkungen auf die GKV, die öffentlichen Haushalte bzw. auf Leistungserbringer wie niedergelassene Ärzte.
Grüne Kontinuität mit Austerität: Baden-Württemberg: Grün-Schwarz löst Grün-Rot ab
In: Sozialismus, Band 43, Heft 9, S. 34-37
Beteiligung der Gewerkschaften an den Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen: Möglichkeiten zur gewerkschaftlichen Revitalisierung nutzen
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 62, Heft 10, S. 343-347
ISSN: 0038-6006, 0490-1630
Die (Forschungs-) Debatten über Krise und Erneuerung der Gewerkschaftspraxis konzentrierten sich in der Vergangenheit auf die beiden gewerkschaftlichen Kerngeschäftsfelder: Die Betriebs- und die Tarifpolitik. Nunmehr rückt zunehmend auch die Frage in den Fokus, welchen Beitrag die sozialpolitische Praxis der Gewerkschaften zu ihrer Revitalisierung leisten kann. Krisenhafte institutionelle Machtressourcen im Sinne des Jenaer Machtressourcenansatzes wie die gewerkschaftlichen Beteiligungen an den Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen werden auf ihre Potenziale für gewerkschaftliche Erneuerung hin untersucht. Zur Weiterführung der Debatte werden sechs Thesen in Frageform formuliert.
Regionale Strukturpolitik am Beispiel Trier und Luxemburg
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 15, Heft 3, S. 163-167
ISSN: 0947-9856
Regionale Strukturpolitik am Beispiel Trier und Luxemburg: Entwicklung von Methoden, Instrumenten, Referenzprozessen und politischen Handlungsempfehlungen zur Förderung des Technologie- und Innovationstransfers im Handwerk
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 15, Heft 3, S. 163-167
ISSN: 0947-9856
Regionale Strukturpolitik am Beispiel Trier und Luxemburg. Entwicklung von Methoden, Instrumenten, Referenzprozessen und politischen Handlungsempfehlungen zur Förderung des Technologie- und Innovationstransfers im Handwerk
Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens sind im Handwerk der grenzüberscheitenden Region Trier/Luxemburg Netzwerk- und Clusterkooperationen zwischen Betrieben, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Hochschulen zur Stärkung des Technologie- und Innovationstransfers erprobt worden. Dazu sind Methoden, Instrumente, Referenzprozesse und politische Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung der öffentlichen Förderkulisse entwickelt worden. In Abgrenzung zu einem traditionellen und von Industrie und Grundlagenforschung geprägten Innovationsbegriff wird ein genuin handwerklicher Innovationsbegriff begründet. (DIPF/Orig.)
BASE
Regionale Strukturpolitik am Beispiel Trier und Luxemburg: Entwicklung von Methoden, Instrumenten, Referenzprozessen und politischen Handlungsempfehlungen zur Förderung des Technologie- und Innovationstransfers im Handwerk
In: Verwaltung & Management - Zeitschrift für allgemeine Verwaltung, Band 15, Heft 3, S. 163-167
Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens sind im Handwerk der grenzüberscheitenden Region Trier/ Luxemburg Netzwerk- und Clusterkooperationen zwischen Betrieben, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Hochschulen zur Stärkung des Technologie- und Innovationstransfers erprobt worden. Dazu sind Methoden, Instrumente, Referenzprozesse und politische Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung der öffentlichen Förderkulisse entwickelt worden. In Abgrenzung zu einem traditionellen und von Industrie und Grundlagenforschung geprägten Innovationsbegriff wird ein genuin handwerklicher Innovationsbegriff begründet.
5 Jahre »Fördern und Fordern« in der Stadt Köln. Vorbild für die Umsetzung von »Hartz IV«?
Das Begriffspaar "Fördern und Fordern" (§§ 2, 14 SGB II) ist das sozialpolitische Leitbild der zum 1. Januar 2005 im Rahmen von "Hartz IV" in Kraft tretenden Vorschriften zur Einführung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) und zur Kooperation von Arbeitsamt und Sozialamt bei der Betreuung der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen. Auf die Zielgruppe der erwerbsfähigen Arbeitslosen bezogen, erproben das Kölner Arbeitsamt und das Sozialamt im Rahmen der bundesweiten Modellprojekte zur Zusammenarbeit des Arbeitsamtes mit den Trägern der Sozialhilfe (MoZArT) bereits seit April 2001 die enge Kooperation in einer gemeinsamen Verwaltungsstelle, dem Job-Center Köln. (Übernahme aus Originaltext)
BASE
5 Jahre "Fördern und Fordern" in der Stadt Köln: Vorbild für die Umsetzung von "Hartz IV"?
In: Neue Praxis, Band 34, Heft 4, S. 396-402
Am 1. Januar 2005 soll in Deutschland die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe vollzogen sein. Mit 'Hartz IV' verbunden ist das Ziel, mehr erwerbsfähige Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln als bisher und die Arbeitslosigkeit deutlich zu senken. In der Stadt Köln haben das Arbeitsamt und das Sozialamt bereits seit Ende der neunziger Jahre in einem Modellprojekt besonders bei der Betreuung der jungen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger unter 25 Jahren eng kooperiert. Die Kölner Kommunalpolitik nimmt für sich in Anspruch, Vorreiter der Reformen des Arbeitsmarktes gewesen zu sein. Sind mit dem Paradigmenwechsel von Welfare zu Workfare und der Einführung der integrierten Fallbearbeitung die Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt besser geworden? Ist die Jugendarbeitslosigkeit gesunken?
Die Debatte ist eröffnet: 15 Thesen zu Prävention und Reha
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 73, Heft 2-3, S. 10-12
ISSN: 0038-6006, 0490-1630
Fachkräftemangel: Widersprüche - und was Gewerkschaften sagen
In: Makroskop: Magazin für Wirtschaftspoitik, Heft 12/2024, S. 1-7
Schuldenbremsen braucht jetzt wirklich niemand!
In: Makroskop: Magazin für Wirtschaftspoitik, S. 1-4
"Solidarische Mindestrente": BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) durch die Hintertür?
In: Sozialismus, Band 42, Heft 6, S. 32-37
Von der zunehmenden Altersarmut in Deutschland sind besonders Personen mit unsteten Erwerbsbiografien, frühere Niedriglohn- und geringfügig Beschäftigte, Hartz-IV-Empfänger und prekäre Selbständige betroffen. Die Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus auf 42 Prozent verschärft das Problem. Diesem negativen Trend setzt die Linkspartei ihr Konzept einer »solidarischen Mindestrente« in Höhe von 1.050 Euro entgegen. Anspruch darauf sollen alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung in der Rentenversicherung haben. Vermögen in Höhe von 20.000 Euro und ein Freibetrag für »Altersvorsorge« in Höhe von 48.750 Euro sollen unberücksichtigt bleiben. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben soll eine selbstgenutzte Immobilie mit bis zu 130 Quadratmetern Wohnfläche. Der gewerkschaftliche Ansatz und der Ansatz der Linkspartei unterscheiden sich hinsichtlich der Strategien zur Altersarmutsbekämpfung nunmehr fundamental dadurch, dass die Gewerkschaften im Sinne ihrer Bürgerversicherungs-/ Erwerbstätigenversicherungsansätze prekär Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen bzw. sie darin halten wollen, während die Linkspartei nunmehr den Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit libertär geprägten Anreizen belohnen und dabei Vermögende begünstigen will.