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In: Reihe: Focus Soziale Arbeit, Materialien 6
In: Focus Soziale Arbeit, Materialien 6
Vorbemerkung -- I. Jugendarbeitslosigkeit im Kontext von Berufsausbildung, Arbeitsmarktentwicklung und Jugendberufshilfe -- 1. Einführung -- 2. Zur Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit -- 3. Jugendberufshilfe und der "zweite" Arbeitsmarkt -- II. Die gemeinnützige Arbeitsvermittlung — am Beispiel des Modellprojektes einer gemeinnützigen Jobbörse -- 1. Einführung -- 2. Die geschichtliche Entwicklung der Arbeitsvermittlung -- 3. Gemeinnützige Arbeitsvermittlung als innovative Jugendberufshilfe -- 4. Die gAV im Vergleich mit ausgewählten Verfahrensprinzipien der AV der BA -- 5. Die gemeinnützige Arbeitsvermittlung am Beispiel des Modellprojektes Jobbörse -- Exkurs: Übertragung des Projektansatzes nach Ostberlin -- III Arbeitslosigkeit und Erwerbsarbeit im System sozialer Sicherung -- 1. Einführung -- 2. Die Grundprinzipien des Systems der sozialen Sicherung -- 3. Zur Differenz zwischen "Arbeiterpolitik" und "Armenpolitik" -- 4. Der Stellenwert der Selbsthilfe im System der sozialen Sicherung -- 5. Der sozialrechtliche Status der Arbeitslosigkeit -- IV. Geringfügige und unständige Beschäftigungen von Arbeitslosen im Sozial- und Steuerrecht -- 1 Einleitung -- 2. Zur Nomenklatur der "gelegentlichen Beschäftigung" -- 3. Geringfügige und unständige Beschäftigungen von Arbeitslosen ohne Leistungsbezug nach dem AFG/BSHG -- 4. Beschäftigungen von Arbeitslosen mit Leistungsbezügen nach dem AFG -- 5. Beschäftigungen von Arbeitslosen mit laufendem HLU-Leistungsbezug nach dem BSHG -- 6. Zusammenfassung der Ergebnisse -- V. Zum sozialpolitischen und rechtlichen Handlungsbedarf -- 1. Einleitung -- 2. Der sozialrechtliche Handlungsbedarf -- 3. Zur Organisationsform der privat-gemeinnützigen AV -- 4. Schlußbemerkung -- Akürzungsverzeichnis.
In: Forum Erziehungshilfen, Heft 1, S. 57-59
ISSN: 0947-8957
Häufig umgehen Jugendämter im Einzelfall ihre Kostenzahlungspflichten von einmal bewilligten Erziehungshilfen (§§ 27 ff. SGB VIII) mit zwei rechtswidrigen Vorgehensweisen: der Befristung von Bewilligungsbescheiden und/oder der Einstellung der Kostentragung nach Ablauf der Befristung trotz fortbestehendem Hilfebedarf. Rechtlich fraglich ist, ob die Jugendämter überhaupt bewilligte Hilfen zur Erziehung (HzE) befristen dürfen. Der folgende Beitrag zeigt die Rechtswidrigkeit der Befristung einer Hze anhand eines Fallbeispiels auf.
In: Forum Erziehungshilfen, Heft 1, S. 3-3
ISSN: 0947-8957
Der Kommentar diskutiert, ob und inwieweit das SGB VIII ausreichend diskriminierungskritisch ist.
In: Forum Erziehungshilfen, Heft 2, S. 90-93
ISSN: 0947-8957
Der nachfolgende Beitrag schildert die Sicht einer ehemaligen Ombudsperson, die den Prozess der Aufarbeitung am Runden Tisch Heimerziehung (RTH) und in der Vertretung der ehemaligen Heimkinder in den Lenkungsausschüssen der Fonds Heimerziehung von 2009 bis 2016 begleitet hat. Der Autor möchte auf wesentliche Aspekte des Scheiterns im Prozess der Aufarbeitung mit den ehemaligen "Heimkindern" aufmerksam machen.
In: Forum Erziehungshilfen, Heft 2, S. 122-124
ISSN: 0947-8957
Im Anschluss an den Runden Tisch Heimerziehung der BRD begann 2011 die Aufarbeitung der ehemaligen Heimerziehung in der DDR. Neben den auch für diese Opfergruppe der Heimerziehung geschaffenen Fonds war es ehemaligen Heimkindern der DDR, die sich zu Wort meldeten und an der Interessensvertretung beteiligt waren, besonders wichtig, nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz (StrRehaG) anerkannt zu werden und damit Ansprüche auf Kapitalentschädigung und Opferrente zu erhalten – insbesondere ab 2009 als das Bundesverfassungsgericht feststellte, dass grundsätzlich für ehemalige Heimkinder eine Rehabilitierung unter den Voraussetzungen von § 2 StrRehaG in Betracht kommt.1 Dem standen regelmäßig bis zur Reform des StrRehaG 2017 die zuständigen Oberlandesgerichte mit ihrer restriktiven Rechtsprechung im Weg.
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs Gesundheits und Sozialbereich Sozialistisches Büro, Band 41, Heft 159, S. 77-85
Peter Schruth resümiert aus der Perspektive des Obudsmanns die Folgen der "Zerschlagung wirksamer Beteiligungsstrukturen" im Rahmen des politisch inszenierten Runden Tisches Heimerziehung, der die Folgen totaler Heimerziehung in der BRD ebenso wie in der DDR aufarbeiten sollte, den an anderer Stelle wiederholt Manfred Kappeler (z.B. 2020) kritisch reflektiert hat, und spricht insofern statt von einer Entschädigung der Opfer von einer "zerriebenen Genugtuung". Deutlich wird dabei, dass solche inszenierte Partizipation wie der Runde Tisch auch die herrschaftliche Okkupation von Aufarbeitung betreiben kann. Er zeigt aber gleichzeitig am Beispiel Berlin, dass Aufarbeitung gegen einen solchen Trend dennoch gelingen kann.
In: Forum Erziehungshilfen, Heft 5, S. 311-314
ISSN: 0947-8957
Aus den Beschwerden von jungen Menschen und ihre Familien über die Ablehnung bzw. Kürzung von Jugendhilfeleistungen, die in ombudschaftlichen Beratungsstellen eingegangen sind, kristallisiert sich immer wieder heraus, dass die zuständigen Jugendämter hier häufig auf die "fehlende Erfüllung der Mitwirkungspflichten" als Begründung rekurrieren. Der darin liegenden doppelten Moral will der folgende Beitrag mit einem Einblick in ein Fallbeispiel nachgehen und eine jugendhilferechtlichen Einordnung der "Mitwirkungspflichten" von jungen Menschen und ihren Familien vornehmen.
In: Forum Erziehungshilfen, Heft 1, S. 16-21
ISSN: 0947-8957
Fragen nach Funktion und Parteilichkeit ombudschaftlicher Beratung bis hin zu aktuellen Initiativen einer rechtlichen Verankerung im SGB VIII-Reformprozess – immer wieder kristallisierten sich in der seit ca. 2002 geführten Debatte um Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe zentrale Streitpunkte heraus. Nach nunmehr zwanzig Jahren, lässt sich jedoch sagen, dass sich das Feld der ombudschaftlichen Beschwerdebearbeitung und Rechtsberatung für Kinder, junge Menschen und ihre Familien in im System der Jugendhilfe etabliert hat und anerkannt ist. Damit gehen jedoch auch immer bestimmte Inanspruchnahmen, Anrufungen und Positionierungen einher. Der folgende Beitrag will die Schwerpunkte und Schlaglichter der Debatte um Ombudschaft im Kontext Jugendhilfe noch einmal sichtbar machen und versteht sich als Anregung einer fachpolitischen Selbstreflexion.
In: Soziale Arbeit: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Band 59, Heft 4-5, S. 178-183
ISSN: 2942-3406
In: Junge Arbeitslose in der gemeinnützigen Jobvermittlung, S. 41-80
In: Junge Arbeitslose in der gemeinnützigen Jobvermittlung, S. 187-209
In: Junge Arbeitslose in der gemeinnützigen Jobvermittlung, S. 13-14
In: Junge Arbeitslose in der gemeinnützigen Jobvermittlung, S. 113-186
In: Focus soziale Arbeit Bd. 6