Leistungsaustausch in der öffentlichen Verwaltung: Der FIT-Store als wesentliches Element der OZG-Umsetzung
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 27, Heft 5, S. 203-209
ISSN: 0947-9856
Das Onlinezugangsgesetz verlangt die Digitalisierung von 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022. Bund und Länder verfolgen dabei das Prinzip "Einer-für-Alle". Dies wird nur funktionieren, wenn die Nachnutzung der EfA-Dienste organisiert wird. Mit dem Konzept "FITStore" bei der gemeinsamen Bund-Länder-Anstalt FITKO ist das Thema zwar auf der Agenda. Betrachtet man die vergabe rechtliche Konzeption des FIT-Stores aber näher, wird schnell deutlich, dass die kommunalen Gebietskörperschaften als diejenigen, die den größten Anteil der OZG-Leistun gen verantworten und vor Ort umsetzen müssen, nicht bedacht wurden. Um den Leistungsaustausch innerhalb der Verwaltung zu ermöglichen und zu befördern, ist es unerlässlich, einen organisatorischen und rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Rechts- und Planungssicherheit, insbesondere für die umsetzende (Kommunal-)Ebene, schafft.