Kriminalberichterstattung und Stigmatisierung aus strafrechtlicher und medienpsychologischer Sicht ; Vorverurteilung und Öffentlichkeit ; Criminal reporting and stigmatization from a criminal and media psychological perspective ; Prejudgment and Publicity
Öffentlichkeit ist verbunden mit Kontrolle. Kontrolle darüber, ob man sich gesellschaftlich akzeptabel verhält. Die Öffentlichkeit des Strafverfahrens dient hierbei zwar auch der Kontrolle des Prozessablaufs, vielmehr aber der Sichtbarmachung gerade der gesellschaftlichen Verfehlung des Angeklagten. Das Bedürfnis nach dieser Kenntlichmachung beruht anthropologisch bedingt auf dem Vergeltungsgedanken und ist gesellschaftlich nachvollziehbar, weil der Täter mit sozial anerkannten Werten gebrochen hat. Insbesondere Strafrechtsnormen beinhalten soziale Verhaltenserwartungen mit verstärkter Sanktionsbereitschaft. Eine Gesellschaft hat stets bestimmte Vorstellungen darüber, wie sich die in ihr lebenden Menschen zu verhalten haben. Diese Vorstellungen spiegeln sich besonders in den Strafrechtsnormen wieder, stellen also "Richtigkeitsbedingungen der Gemeinschaft" dar. Die so aufgestellten normativen Erwartungen wandeln sich in rechtmäßig gestellte Anforderungen an das Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft, weshalb deviantes Verhalten auch das Ergebnis eines sozialen Definitionsprozesses ist. Denn die Stigmatisierung erfährt der Angeklagte nicht bereits durch sein deviantes Verhalten, sondern vielmehr erst durch deren öffentliche Verkündung. Die Ausgrenzung sozial abweichenden Verhaltens ist insofern ein Instrument zum gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhalt. Die Öffentlichkeit des Strafverfahrens wird im heutigen Medien- und Informationszeitalter durch die Massenmedien als "demokratisches Verbindungsorgan" zur Vermittlung von Informationen her- bzw. dargestellt. Den Medien kommt hier die entscheidende Vermittlerposition zu, da sie überhaupt erst den Rahmen der Öffentlichkeit herstellen, in der sich die verschiedenen Kräfte selbst kontrollieren und so in letzter Konsequenz die Kommunikationsfreiheiten aller verwirklichen sollen. Die mediale Darstellung des Strafverfahrens ist mithin Ausdruck des demokratisch begründeten Informationsinteresses der Gemeinschaft. Freilich ist mit den Möglichkeiten des ...