In dieser Studie wird erstmals das Verhältnis zwischen Governance und Religion analysiert – eine bisher nicht gewählte Perspektive auf zwei komplexe Begrifflichkeiten. Der Autor nimmt nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Kirche, sondern auch von Staat und Religion als ein Verhältnis unterschiedlicher Normenordnungen in den Blick
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In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 1, Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, S. 223-250
Der Zentralbegriff von Governance ist der der Regelungsstruktur, der sowohl in den Rechts- wie in den Sozialwissenschaften Verwendung findet und als Brücke zwischen diesen bei den disziplinären Diskursen zu fungieren vermag. Im Mittelpunkt des Konzepts der Regelungsstrukturen stehen nicht einzelne Rechtsvorschriften oder Fragen guter Gesetzgebung. Vielmehr kann man Regelungsstrukturen als aufgabenbezogene institutionell Arrangements bezeichnen, die die für die Regelung eines bestimmten Sachverhaltes wichtigsten Regulierungsinstanzen, Maßstäbe, Formen und Instrumente umfassen, sodass das Regelungsstruktur-Konzept als analytischer Rahmen dient, innerhalb dessen die Wirkungszusammenhänge zwischen Handlungsmaßstäben, Akteuren Instrumenten thematisierbar werden. In diesem Sinne wird im Beitrag der Governance-Ansatz als einen analytischen Rahmen für den Blick auf den Föderalismus. Der Letztere wird als ein spezifisch aufgabenbezogenes institutionelles Arrangement definiert. Die Perspektive der Regelungsstrukturen schärft die Wahrnehmung für das Zusammenspiel von gesellschaftlicher Selbstregelung und staatlicher Steuerung. Regelungsstrukturen erbringen soweit nicht nur Koordinationsleistungen, sondern verkoppeln die unterschiedlichen Handlungslogiken staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, indem Strukturen geschaffen werden, innerhalb derer der Staat die private Leistungserbringung im Interesse des Gemeinwohls reguliert und überwacht (Regulierungsverantwortung), zum anderen durch Rahmenvorgaben selbstregulative Potentiale von Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichzeitig freisetzt und kanalisiert. (ICB2)
Politikwechsel sind schnelle und radikale Wechsel einer Policy, die zugleich soziale, wirtschaftliche oder ökologische Grundentscheidungen und Grundstrukturen einer Gesellschaft verändern. Hartz-IV, Stuttgart 21 und die Energiewende sind Ausdruck eines neuen Politikstils, dessen Konzept als Politikwechsel zwischen Theorie und Praxis von Politik, Kommunikation und Recht entfaltet wird
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