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Betriebsfrieden im Kalten Krieg: Materialien zur Bedeutung von Betriebsverfassung und Arbeitsgerichten bei der Kommunistenverfolgung der 50er Jahre
In: Marxistische Studien: Jahrbuch d. IMSF ; Polit. Ökonomie d. BRD ; Profitratendiskussion ; Soziale Lage d. Arbeiterklasse ; Krise, Arbeitskämpfe, Klassenbewußtsein, Band 1985, Heft 1, S. 224-257
ISSN: 0171-3698
"Bei der Kommunistenverfolgung der fünfziger Jahre wurden innerhalb weniger Jahre in allen Gerichtssparten einheitliche Argumentationsmuster durchgesetzt, noch bevor das Bundesverfassungsgericht im KPD-Verbotsurteil diese Judikatur bestätigte. - Während in der Arbeitsgerichtsbarkeit die hierfür entwickelten Verfassungsinterpretationen lange Zeit zurückgewiesen wurden, erwiesen jene in der Weimarer Zeit und unter dem Gesetz zur "Ordnung der nationalen Arbeit" (1934) entwickelten arbeitsrechtlichen Kategorien ihre Eignung als Kampfbegriffe bei der antikommunistischen Formierung der Betriebsverfassung. Erst in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab 1954 konnten Linien offener Politisierung auch in diesem Gerichszweig verallgemeinernd durchgesetzt werden." (Autorenreferat)
Urteile und Urteilsgründe: zur Funktion des Verbots spontaner Streiks
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 23, Heft 3, S. 330-344
ISSN: 0006-4416