Staatshaftung im Ausnahmezustand: Doktrin und Rechtspraxis im Deutschen Reich und in Frankreich, 1914-1919
In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 322
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In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 322
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In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 322
Front Cover -- Impressum -- Inhalt -- Danksagung -- Abkürzungen -- Kap. 1: Einleitung -- 1.1 Untersuchungsgegenstand und Fragestellung -- 1.2 Begriffsklärungen -- 1.3 Forschungsstand -- 1.4 Quellen -- 1.5 Vorgehensweise -- 1.6 Einordnung -- Kap. 2: Staatsrecht und Staatsrechtslehre vor 1914 -- 2.1 Grundlagen: zum Verhältnis von Bürger und Staat -- 2.2 Rechtsstaatlichkeit im Deutschen Reich und in Frankreich -- 2.3 Die Rechtspflicht des Staates zu Ausgleichsleistungen -- 2.4 Die Rechtsordnung des Extremfalls -- Kap. 3: Staatshaftung im kurzen Ausnahmezustand -- 3.1 Kriegsschäden -- 3.2 Kriegsleistungen -- 3.3 Die Einschränkung des Eigentumsschutzes im Handelskrieg -- 3.4 Zwischenfazit: Wahrnehmungswechsel vom kurzen zum langen Krieg -- Kap. 4: Staatshaftung im langen Ausnahmezustand -- 4.1 Kriegsschäden und ihr Ersatz ab 1916 -- 4.2 Ausweitung und Koordinierung im Kriegsleistungsrecht -- 4.3 Die Aussetzung des Eigentumsschutzes im Wirtschaftskrieg -- 4.4 Staatshaftung und Staatenverantwortlichkeit im letzten Kriegsjahr -- Kap. 5: Die Abwicklung des Ausnahmezustands -- 5.1 Vorbemerkungen -- 5.2 Der deutsche Rechtsstandpunkt in den Friedensverträgen 1918 -- 5.3 Der französische Rechtsstandpunkt in den Friedensverträgen 1919 -- Kap. 6: Schlussbemerkungen zum Ersten Weltkriegals Epochenbruch -- 6.1 Ausnahmezustand -- 6.2 Staatshaftung -- 6.3 Rechtslehre -- 6.4 Rechtskontrolle -- 6.5 Staatenverantwortlichkeit -- Kap. 7: Résumé : La responsabilité de l'État en tempsd'exception. Doctrine et pratique juridiques enFrance et en Allemagne, 1914-1919 -- 7.1 Objet, état de l'art, approche et sources -- 7.2 Le droit public et sa doctrine avant 1914 -- 7.3 La responsabilité de l'État durant les « années de l'improvisation » -- 7.4 La responsabilité de l'État durant les « années du rigorisme ».
In seiner mit dem Otto-Hintze-Preis ausgezeichneten Habilitationsschrift bietet Markus Payk eine Entstehungsgeschichte des internationalen Rechtssystems, wie es in der Zwischenkriegszeit bestand. Demgemäß behandelt er die Pariser Vorortverträge – schwerpunktmäßig den Versailler Vertrag – von 1919/1920, mit denen ein neues zwischenstaatliches Regelungswerk erstellt wurde, das das gescheiterte System der Vorkriegszeit vor 1914 ablösen sollte. Der Autor will diese Verträge aus ihrem historischen und ideellen Kontext heraus erklären, um so deren wichtigste Charakteristika herauszuarbeiten und dabei verdeutlichen, dass ihnen "trotz aller Defizite […] [eine] einzigartige Stellung in der Geschichte der modernen Staatenbeziehungen" (S. 661) zukomme. .
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Im Jahr 2017 sind zwei Sammelbände erschienen, die aus beinahe zeitgleichen Tagungen im November 2015 zur Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich 1914–1918 hervorgegangen sind: Der eine ist der von Elina Lemaire (Universität Bourgogne – Franche-Comté) herausgegebene Band zum öffentlichen Recht während des Krieges, der andere der vom Conseil d'État selbst herausgegebene Band zu seiner Funktion und (gestaltenden) Rolle während der Kriegsjahre. Insoweit die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich ohne den Conseil d'État kaum sinnvoll untersucht werden kann und umgekehrt eine Geschichte dieses Conseil kaum unter Auslassung seines Einflusses auf die Rechtsentwicklung geschrieben werden kann, nähern sich beide Bände aus unterschiedlichen (aber auf das öffentliche Recht fokussierten) Perspektiven gewissermaßen einem gemeinsamen Gegenstand: der Rechtsstaatlichkeit im Krieg und namentlich der Rechtsstaatlichkeit in einer Republik im Krieg. .
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Die umfangreiche und einem ausführlichen Quellenstudium entspringende Arbeit von Jakob Zollmann will sowohl der Entstehungs- als auch die Wirkungsgeschichte des völkerrechtlichen "Naulila"-Schiedsspruchs von 1928 nachgehen. Dieser Schiedsspruch, der eigentlich in drei Schritten getroffen wurde – 1928, 1930, 1933 –, ist ein "landmark case" des Völkerrechts und daher bis heute wirksam (S. 23). Wohl aus diesem Grund geht Zollmann ihm 100 Jahre später so detailliert nach, was mit der Aufnahme seiner Arbeit in die angesehene Reihe der "Studien zur Geschichte des Völkerrechts" honoriert worden ist. .
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In: Allemagne d'aujourd'hui: revue d'information et de recherche sur l'Allemagne, Band 238, Heft 4, S. 88-92
In: Trajectoires: travaux des jeunes chercheurs du CIERA, Heft 10
ISSN: 1961-9057
In: Trajectoires: travaux des jeunes chercheurs du CIERA, Heft 9
ISSN: 1961-9057