Das Standardwerk zum Insolvenzrecht behandelt das materielle Insolvenzrecht sowie das insolvenzrechtliche Verfahren. Sonderfragen werden berücksichtigt. Fallbeispiele mit Lösungen und Schemata runden das Werk ab. Neu in der 7. Auflage ist die Darstellung der Reform des Anfechtungsrechts 2016/2017 sowie des neuen Konzerninsolvenzrechts. Erörtert werden auch das ESUG und das Gesetz über die Verstärkung des Schutzes der Gläubigerrechte
Die Forderungsanmeldung ist das rechtliche Instrument, mittels dessen die Gläubiger in dem über das Vermögen des Schuldners eröffneten Insolvenzverfahren ihre Rechte verfolgen können. Von der Rechtsprechung an die Forderungsanmeldung gestellte Anforderungen rufen in der Praxis Probleme hervor, denen in dieser Untersuchung mit dem Ziel nachgegangen wird, dem Gläubiger Hilfestellungen zu geben. Hierzu dient die eingehende Auseinandersetzung mit Voraussetzungen und Folgen des Widerspruchs gegen die Anmeldung durch Bestreiten der Forderung durch Insolvenzverwalte rund andere Gläubiger im Verfahren der Forderungsprüfung. Den Wirkungen der Feststellung zur Tabelle wird ebenso besonderes Augenmerk gewidmet wie dem Tabellenfeststellungsprozess, in dem der Gläubiger bestrittener Forderungen sei Recht verfolgt.
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This volume offers a comprehensive presentation of European insolvency law and considers questions relating to the cross-border insolvency proceeding. Due to the European Insolvency Regulation (EIR), the issues arising from the cross-border insolvency proceeding are no longer purely academic matters but are now present in the European area and have become problematic for professionals dealing with the application and interpretation of Community insolvency law. Stefan Smid, Universiät Kiel.
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 80, Heft 1, S. 207
Der Verfasser unternimmt den Versuch einer Klärung des Begriffs von der "Rationalität des Staates" bei Hobbes. Er zeichnet zunächst Hobbes' Bild eines instrumentell-rationalistischen Staates als Maschine nach. Vor diesem Hintergrund wird gezeigt, daß der Hobbes'sche Staat zu seinem Funktionieren grundsätzlich auch der Herrschaft über den Glauben seiner Bürger bedarf, daß er als in der Wahl der Staatsreligion souveräner Glaubensstaat gedacht ist. Im Gegensatz zu Hobbes kann die Staatslehre der Gegenwart "aufgrund der pluralistischen Verfassung moderner westlicher Staaten nicht mehr auf eine normative Richtigkeitsgewähr zurückgreifen, die in den europäischen Glaubensstaaten aus ihrer Begründung und Legitimation als christliche Staaten zur Verfügung stand". "Güte und Rationalität" eines Staates können jedoch an seiner Fähigkeit zur Friedensstiftung und zur Minimierung von Gewalt und Verfolgung gemessen werden. (ICE)