Sozialhilfe – das verkannte Grundsicherungssystem der alten Bundesrepublik
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 62, Heft 6, S. 154-162
ISSN: 1865-5386
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In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 62, Heft 6, S. 154-162
ISSN: 1865-5386
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 61, Heft 7, S. 255-262
ISSN: 0490-1630
"Die 'Bürgerarbeit' soll (Langzeit-)Arbeitslosen sozialversicherungspflichtige Jobs verschaffen. Das klingt gut. Doch hinter dem wohl klingenden Begriff steckt ein arbeits- und sozialrechtliches Experimentierfeld mit vielen Problemen - insbesondere bei der Verdrängung von regulärer Arbeit und bei der Entlohnung, wie hier gezeigt wird." (Textauszug, IAB-Doku)
In: Forum Wissenschaft, Band 29, Heft 2, S. 50-53
ISSN: 0178-6563
In: Sozialwirtschaft: Zeitschrift für Führungskräfte in sozialen Unternehmungen, Band 21, Heft 3, S. 28-29
ISSN: 2942-3481
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 63, Heft 6, S. 282-282
ISSN: 0342-300X
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 57, Heft 11, S. 365-372
ISSN: 0490-1630
"Der aus dem englischen Wortspiel 'from welfare to work' entstandene Begriff Workfare bezeichnet etwas, was sich im Deutschen mit dem Schlagwort 'Arbeiten für die Grundsicherung' umschreiben lässt. Gemeint ist die Pflicht, die staatliche Existenzsicherung als Gegenleistung sozusagen 'abzuarbeiten'. Die Politik und vor allem die Verwaltungspraxis proben bereits den schleichenden Übergang zu Workfare. Das geschieht vor allem mit dem Instrument der Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung, also den so genannten Ein-Euro-Jobs - wie der Beitrag anhand zahlreicher Beispiele eindrücklich zeigt." (Textauszug, IAB-Doku)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 60, Heft 6, S. 328-334
ISSN: 0342-300X
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 60, Heft 6, S. 328-334
ISSN: 0342-300X
"Die Frage nach der Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns in Deutschland ist schwierig zu beantworten. Bislang gibt es dazu keine eigenständigen Erhebungen. Wohl aber existiert eine lange Tradition im Bereich des Sozialhilferechts: Dort werden Elemente des Existenzminimums bestimmt. Zu diesen Elementen zählen die Regelsätze und die tatsächlichen Kosten für eine angemessene Unterkunft. Diese beiden Elemente, deren Bestimmung aber auch immer wieder umstritten ist, beziehen sich allerdings nur auf das Existenzminimum eines nicht Erwerbstätigen. Bei Erwerbstätigen müssen zusätzlich noch die Werbungskosten und Vorsorgebeiträge und der darüber hinaus gehende Mehrbedarf für Erwerbstätige berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung dieses Bedarfs kann ein existenzsichernder Mindestlohn Ende 2006 bestimmt werden. Seine Höhe müsste - abhängig von weiteren Grundannahmen - zwischen 5,46 und 6,19 Euro netto bzw. 7,46 und 8,78 Euro brutto liegen. Keine Alternative dazu sind Konzepte, die das Existenzminimum mit Hilfe einer negativen Einkommensteuer sichern wollen." (Autorenreferat)
In: Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, S. 225-246
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Heft 10, S. 338-344
ISSN: 0490-1630
"Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige sollen zu einer neuen Leistung, dem so genannten Arbeitslosengeld II, zusammengefasst werden. Das neue Sozialgesetzbuch (SGB) II, über das abschließend mit großer Wahrscheinlichkeit im Vermittlungsausschuss entschieden wird, sieht deutlich niedrigere Leistungen vor, und zwar sowohl für diejenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe, als auch für diejenigen, die Sozialhilfe bezogen haben. Doch eine von der Öffentlichkeit bisher nicht wahrgenommene Grundsatzentscheidung der Gesetzgebung ist noch viel weitgehender als die Kürzung einzelner Leistungsansprüche: Das Recht auf die existenzsichernde Geldleistung besteht nicht mehr ohne Vorbedingungen. Es gibt ein völlig neues Verhältnis zwischen Existenzsicherung und Pflichten der Antragsteller. Während es bisher in beiden Systemen um Verpflichtungen geht, die Menschen auferlegt werden, die bereits Leistungen beziehen, wird nun die Erfüllung von Verpflichtungen unbestimmbarer Art vor die Leistungsgewährung geschoben." (Autorenreferat)
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 52, Heft 11/12, S. 296-301
ISSN: 0038-609X
Die "Fördern und Fordern"-Philosophie als allgemeines Prinzip der Sozialpolitik zielt auf einen grundlegenden sozialpolitischen Perspektiven- oder Paradigmenwechsel. Die Autorin sieht hier eher einen Abbau des sozialen Rechtsstaats, der den armen Bürger und den Arbeitslosen als Rechtssubjekt und nicht primär als zu steuerndes "Hilfeobjekt" und defizitäres Gesellschaftsmitglied wahrgenommen hat. Bei der Politikgeht es erstens um den Abbau und die Kürzung von Leistungsrechten, insbesondere von kalkulierbaren, einklagbaren Geldleistungsansprüchen zur Existenzsicherung; darüber hinaus aber zweitens und drittens gleichzeitig um den Abbau von Abwehrrechten und Schutzrechten, und zwar nicht nur vor staatlichen Übergriffen sondern genauso vor Übervorteilung durch Arbeitgeber. An diese Stelle treten die sog. neuen sozialen Dienstleistungsangebote (Assessment, Profiling, Case-Management etc.), die den Einzelnen diagnostizieren, steuern und überwachen, sobald er soziale Unterstützung benötigt, und der Ausbau von rechtlich weitgehend ungeschützten Arbeitsverhältnissen. Insgesamt sieht die Autorin eine Entwicklung hin zu autoritären Fürsorgeangeboten, deren Ausgestaltung man sich etwas kosten lässt. Die Gelder werden nur umgeschichtet vom Individualanspruch zu Dienstleistern und Kontrolleuren. (ICA2)
In: Staatsbürgerschaft im Einwanderungsland Deutschland, S. 53-70
In: (K)Eine Arbeit wie jede andere?