Evaluationskriterien für Arbeitsplatzprogramme zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen
In: Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
In: Forschung Fb 823
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In: Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
In: Forschung Fb 823
In: Experimentelle Politik - Reformstrohfeuer oder Lernstrategie: Bestandsaufnahme und Evaluierung, S. 343-357
Die Reform des Paragraphen 218 StGB war begleitet von einer Kommission, die die Folgen dieser Reform auswerten sollte. In dem Beitrag wird über die im Rahmen dieser Kommissionsarbeit durchgeführte Untersuchung "Quantitative und qualitative Evaluation des Beratungsangebots zum Schwangerschaftskonflikt" berichtet. Es werden zunächst Ziele und Kriterien sowie die Methoden der Evaluation beschrieben. Im weiteren wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluationsuntersuchung gegeben, bei der auf einer allgemein gehaltenen Beurteilunsebene Aussagen zur beobachteten Beratungspraxis im Schwangerschaftskonflikt nach der Verabschiedung des Paragraphen 218 StGB getroffen werden. Abschließend werden kritische Überlegungen zur politischen Verwertung der Ergebnisse angestellt. (RW)
In: Medizinsoziologie und Gesundheitswissenschaften Bd. 2
In: Gesundheit und Gesellschaft
In: Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit 92
In: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie: mit Beiträgen zur Umweltmedizin, Band 71, Heft 5, S. 213-219
ISSN: 2198-0713
ZusammenfassungHintergrundZur Einhaltung (Adhärenz) von Arbeitsschutzvorgaben bestehen in Deutschland wenig empirische Erkenntnisse. Empfehlungen zur Prävention von SARS-CoV-2-Infektionen im Friseurhandwerk wurden im Frühjahr 2020 von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einem Arbeitsschutzstandard bereitgestellt.FragestellungInwieweit werden die Inhalte der Empfehlungen in dieser Branche aus Sicht von Friseurkund:innen umgesetzt und eingehalten?Material und MethodenDie Erhebung erfolgte als verdeckte teilnehmende Beobachtungsstudie zwischen Anfang Oktober und Mitte Dezember 2020 als nichtsystematische Gelegenheitsstichprobe in 3 Städten. Das standardisierte Erhebungsinstrument umfasste 3 Bereiche: a) Maßnahmen allgemeiner Art, vorwiegend technischer Art, b) im Kontakt mit der Kundin/dem Kunden und c) auf individueller Ebene zur Infektionsprävention. Die Ergebnisse auf Einzel- und Gesamtebene wurden in einem standardisierten Summenindex (0–1) zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Adhärenz zusammengefasst. Mittels nonparametrischem Wilcoxon-Test wurden mögliche Unterschiede zwischen den 3 Subindizes geprüft.ErgebnisseDer Gesamtindex zur Adhärenz von 162 Beobachtungen beträgt 0,75 (SD: 0,14). Die Werte der beiden Subindizes zur Infektionsprävention im Kontakt mit dem/der Kund:in (z. B. Hinweis auf Verhaltensregeln) und auf individueller Schutzebene (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) sind signifikant besser als der zu allgemeinen Maßnahmen (z. B. Händereinigungsmöglichkeit für Kund:innen).DiskussionDie beobachtete Adhärenz zur Vermeidung von SARS-CoV-2-Infektionen in Friseurbetrieben ist höher, als dies subjektive Erfahrungen der BGW zur Arbeitsschutzadhärenz nahelegen. Dies könnte auch mit der in der Öffentlichkeit diskutierten Infektionsgefährdung erklärt werden. Die Ergebnisse weisen eine leicht niedrigere Adhärenz im Vergleich mit Erkenntnissen auf, die in rund 400 standardisierten Befragungen durch die BGW-Präventionsdienste gewonnen wurden.LimitationenAngesichts der nichtsystematischen Gelegenheitsstichprobe kann eine (positive) Verzerrung der Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden.
In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 976-981
In: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie: mit Beiträgen zur Umweltmedizin, Band 74, Heft 1, S. 1-12
ISSN: 2198-0713
Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Die Desinfektion von Händen, Flächen und ggf. Arbeitsmitteln war insbesondere in Betrieben des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege schon immer wichtig und wurde seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie noch wichtiger. Der Umgang mit Desinfektionsmitteln birgt auf der anderen Seite auch Gesundheitsgefahren. Insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) gelten hinsichtlich formaler Arbeitsschutzkriterien als schlechter aufgestellt als größere Betriebe. Zu unserer Hauptforschungsfrage "Wie wird in KKU mit Desinfektionsmitteln als Gefahrstoff umgegangen?" lagen bislang keine empirischen Ergebnisse vor, so dass wir im Frühjahr 2022 Betriebsinhabende schriftlich befragten.
Material und Methoden
Es wurden zufällig ausgewählte Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in 5 KKU-Branchen angeschrieben. Die Datenauswertung erfolgte branchenvergleichend mittels bivariater Regressionsanalysen.
Ergebnisse
Der Fragebogenrücklauf in therapeutischen Praxen (n = 127), Friseur- (n = 94) und Kosmetikstudios (n = 932), Kitas (n = 90) und ambulanten Pflegediensten (n = 129) war im Mittel 12 %. Eine unsachgemäße Lagerung von Desinfektionsmitteln war selten. Beim Umfüllen aus größeren Gebinden in kleinere Spender wurden in 73 % der Betriebe Schutzhandschuhe getragen und die Spenderflaschen sachgemäß gekennzeichnet. Fast immer wurden Beschäftigte zum sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln informiert, allerdings nur in 44 % der Betriebe durch Unterweisungen. Desinfektionspläne wurden in 82 % der Betriebe regelmäßig aktualisiert, Sicherheitsdatenblätter in 61 % verwendet und Gefährdungsbeurteilungen in 41 % durchgeführt. Fehler im Umgang mit Desinfektionsmitteln passierten aus der Sicht der Befragten nur selten. Ambulante Pflegedienste wiesen bei einigen Aspekten eine bessere Arbeitsschutzqualität auf als andere Betriebe.
Diskussion
Die Umsetzung von Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen als Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzes ist – wie auch aus anderen Studien bekannt – in den untersuchten Betrieben defizitär, auch wenn auf der anderen Seite der sichere Umgang mit Desinfektionsmitteln in vielen KKU auf andere Weise informell thematisiert zu werden scheint. Das Gefahrstoffmanagement und der Umgang mit Desinfektionsmitteln selbst erscheinen im Großen und Ganzen unproblematisch. Limitationen: Angesichts des geringen Fragebogenrücklaufs hätte eine Verallgemeinerung der Ergebnisse vermutlich eine eher zu positive Einschätzung der Situation in der Grundgesamtheit zur Folge.
In: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie: mit Beiträgen zur Umweltmedizin, Band 72, Heft 3, S. 99-106
ISSN: 2198-0713
Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Physische und psychische Belastungen sowie Infektionsgefährdungen von Beschäftigten in Kindertagesstätten (Kitas) machen die Einhaltung staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Arbeitsschutzregelungen essenziell. Wie gut der Arbeitsschutz hier organisiert ist und Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden, ist empirisch bislang nicht bekannt. Diese Lücke soll mit einer Bestandsaufnahme geschlossen werden.
Material und Methoden
In der zweiten Jahreshälfte 2020 wurden 120 zufällig ausgewählte Kita-Leitungen in ganz Deutschland meist kirchlicher Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) interviewt. Dies geschah durch Angehörige der BGW-Präventionsdienste mittels eines standardisierten Erhebungsinstruments. Die erhobenen Aspekte (mehrheitlich zur Organisation) wurden in einem standardisierten Summenindex zwischen0 und 1 (schlechtester bis bester Arbeitsschutz) zusammengefasst und deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse
Die Anforderungen an die Organisation des Arbeitsschutzes sind vielfach erfüllt. Für eine tatsächliche Umsetzung organisierter Arbeitsschutzvorgaben sind noch gewisse Entwicklungsmöglichkeiten erkennbar. Der standardisierte Summenindex beträgt 0,82 (Standardabweichung: 0,16). Zwei Drittel der Befragten schätzten den Arbeitsschutz in ihrer Kita als insgesamt gut/sehr gut ein. In Freitexten wurde häufig der Wunsch nach mehr Informationen zum Arbeitsschutz und besserer entsprechender Kommunikation des Trägers geäußert.
Diskussion und Ausblick
Die Ergebnisse bestätigen eine höhere formale Qualität des Arbeitsschutzes als in anderen – branchenübergreifenden – Studien in kleineren Betrieben. Zur kontinuierlichen Verbesserung der tatsächlichen Umsetzung organisierter Maßnahmen können – in Kitas bislang noch selten genutzte – Arbeitsschutzmanagementsysteme unterstützend wirken. Es stehen entsprechende Instrumente zur Verfügung, für deren Einsatz in Zukunft mehr geworben werden sollte. Limitationen der Studie sind u. a. mögliche Verzerrungen durch Antworten an Vertreter einer Institution, die auch für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig ist.
In: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst Band 29
In: Materialien zum 8. Jugendbericht 3