Die Genossenschaftsidee bei Otto von Gierke, Otto Rabe, Karl Geiler sowie Ernst Grünfeld und ihre Umsetzung heute
In: Schriftenreihe 17
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In: Wismarer Diskussionspapiere 2005,11
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In: Schriftenreihe H. 8
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In: Schriftenreihe 1
In: Berliner Schriften zum Genossenschaftswesen 6
In: Berliner Beiträge zum Genossenschaftswesen 14
In: Kommunalpolitik aktuell
In: Der sozialistische Staat
In: Theorie, Leitung, Planung
Die Treuhandidee steht allgemein für ein juristisches Konstrukt des Eigentums, das dem Treuhänder nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers verleiht, ihm im Innenverhältnis zum Treugeber jedoch mehr oder weniger starker Beschränkung unterwirft. In (Ost-)Deutschland erlebte diese Idee seit 1990 rechtsfigürlich als Treuhandanstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums eine besondere und wirtschaftshistorisch einmalige Anwendung. Nachdem die Treuhandanstalt allerdings ihr Wirken bereits Ende des Jahres 1994 zum Abschluss gebracht und die verbliebenen "Rest"- Aufgaben auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als deren Nachfolgerin übertragen hatte, beschloss der Bundestag durch Gesetz vom 28. Oktober 2003 auch die Abwicklung der BvS zum Ende des Jahres 2003. Diese Entscheidung markierte damit das Ende der Privatisierung in Ostdeutschland.
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