EMAS in Deutschland - Evaluierung 2012
In: UBA-FB 1759
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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In: UBA-FB 1759
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
In: Broschüren
Mit der Vergaberechtsreform aus den Jahren 2016 und 2017 sind die Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte in der öffentlichen Beschaffung weiter verbessert worden. In diesem Zusammenhang können auch Umweltmanagementsysteme wie EMAS stärker in Vergabeverfahren integriert werden. Die vorliegende Broschüre stellt gute Gründe und Möglichkeiten zur Nutzung von EMAS in öffentlichen Ausschreibungen zusammen. Sie gibt Beschafferinnen und Beschaffern praktische Empfehlungen an die Hand, enthält konkrete Praxisbeispiele und verweist auf weiterführende Hilfestellungen und Beratungsangebote. Die Broschüre flankiert damit auch die Umsetzung zentraler umwelt- und nachhaltigkeitspolitischer Strategien und Programme wie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dem Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum, dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung und dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm II (Progress II).
In: Broschüren
Am 9. November 2018 fand mit mehr als 120 Teilnehmenden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Konferenz zum Thema "Nachhaltig wirtschaften für die Agenda 2030 – Der Beitrag der Unternehmen zu den globalen Nachhaltigkeitszielen" statt. Neben der Verleihung von Urkunden an die Bewerber für den deutschen EMAS-Award 2018 wurden mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Politik aktuelle Themen im Kontext betrieblichen Umweltmanagements vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse wurden in diese Broschüre aufgenommen, ebenso wie Hintergrunddokumente zu den Themen Klimamanagement, Lieferkettenmanagement, nachhaltige Finanzwirtschaft und integrierte Strategien, und zwar jeweils mit dem Schwerpunkt ihrer Verknüpfung mit dem betrieblichen Umweltmanagementsystem EMAS.
In: Texte 2021, 159
In: Ressortforschungsplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
In: Texte 2022, 08
In: Ressortforschungsplan of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection
The European Commission's draft of the new Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) is intended to extend European sustainability reporting standards to cover all companies falling under the scope of the directive. Based on a comprehensive evaluation of non-financial statements of German companies and supplemented by expert interviews, this policy paper formulates proposals for the design of these standards in order to improve company reporting on environmental topics. In particular, the paper addresses the requirements to be met in reporting on environmental targets, actions, and indicators. In addition to specifying requirements for the various individual aspects, the paper also focuses on the achievement of a consistent, "big picture" approach, thus allowing the results of the various measures and their effectiveness to be more easily understood and interpreted. Additionally, we address the topic of greenhouse gas (GHG) neutrality; here, recommendations are made to align reporting on GHG neutrality more closely with global and European climate targets and to make this reporting more meaningful. In particular, our point of reference should be the Net-Zero standard of the Science Based Targets initiative (SBTi), under which the voluntary compensation of CO2 emissions is not a permitted option for neutralization. Finally, the paper focuses on how to make reporting on environmental topics compatible with disclosure requirements for the financial industry. At the very least, the standards should incorporate all of the adverse environmental indicators mandated for reporting by the so-called Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Reporting for each of the environmental topics should be mandatory; however, the level of detail with regard to topic-related strategies, policies, targets, and actions should be based on the relevance of the respective topic for the reporting entity.
In: Broschüren
In: Für Mensch & Umwelt
Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind europaweit bestimmte Unternehmen verpflichtet Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. In dieser Studie wird die Berichtspraxis der rund 250 großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland zu Umwelt und Klima in den Blick genommen. Es wird untersucht, in welchem Umfang, in welcher Tiefe und Qualität die Unternehmen über verschiedene Umweltthemen berichteten. Ausgewertet wurden die zur Erfüllung der Berichtspflicht veröffentlichten Unternehmensberichte für die Jahre 2018 und 2019. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass aufgrund fehlender oder unklarer gesetzlicher Vorgaben, in den Berichten oft noch große Lücken bestehen. Sie zeigt aber auch, dass es bereits viele Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Auf Grundlage der empirischen Untersuchung werden konkrete Empfehlungen gemacht, wie die Berichtspflicht im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes weiterentwickelt werden kann.
In: Texte 2022, 145
In: Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das UBA-Vorhaben "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" (Forschungskennzahl 3719 14 102 0) ist in dem Zeitraum Juli 2020 bis Januar 2022 vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Arqum GmbH und dem Fair Finance Institute durchgeführt worden. Der vorliegende Abschlussbericht baut auf den bereits veröffentlichten Texten des Vorhabens auf, insbesondere der Studie "Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen – Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019" (Lautermann et al. 2021a) und dem Policy Paper "Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" (Lautermann et al. 2021b). Er fasst deren Inhalte zusammen und enthält eine Übersicht über die Ziele, Vorgehensweise und wesentlichen Ergebnisse. Dazu zählt zunächst eine systematische Auswertung der bestehenden Studien zur Umsetzung der sog. Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht in Deutschland. Darauf aufbauend folgt eine Kurzdarstellung der im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Vertiefungsstudie zur nichtfinanziellen Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen für die Berichtsjahre 2018 und 2019 mit einem Schwerpunkt auf Umweltbelange. Empirisch beruht die Studie auf einer Primärerhebung nichtfinanzieller Erklärungen bzw. gesonderter nichtfinanzieller Berichte sowie Interviews mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Der Abschlussbericht umfasst die wesentlichen Inhalte der Studie, ergänzt um einige (methodische) Hintergrundinformationen. Ein weiterer wesentlicher Baustein des Vorhabens war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht, die in Form eines Policy Papers in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht worden sind. Schließlich enthält der Abschlussbericht die Dokumentation einer internationalen Fachtagung zu dem Projektthema, die am 18. Dezember 2020 beim Bundesumweltministerium stattgefunden hat. Die Ergebnisse des Vorhabens umfassen zum einen eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht durch die betroffenen Unternehmen in Deutschland. Dabei werden sowohl Schwächen und Lücken als auch gute Praktiken in der Berichterstattung identifiziert. Zum anderen geben die Projektergebnisse Orientierungen dafür, wie im Zuge der Novellierung der CSR-Berichtspflicht die Ausgestaltung von Berichterstattungsstandards zu einer hochwertigen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen können, die zudem die Anforderungen der Finanzbranche erfüllen.
In: Texte 2020, 172
In: Ressortforschungsplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Immer mehr Unternehmen und Organisationen entscheiden sich für ein Klimamanagement, schlagen den Weg zur Klimaneutralität ein oder ergreifen eine Klimastrategie. Bislang fehlt es jedoch an einer einheitlichen Prüfgrundlage z.B. in Form eines Anforderungskatalogs, um Vergleichbarkeit, Transparenz, Glaubwürdigkeit und ein Mindestmaß an Wirksamkeit des Klimamanagements in Unternehmen sicherzustellen. In den vergangenen Jahren hat sich das unternehmerische Klimamanagement zudem stark weiterentwickelt. Wenngleich diese Entwicklungen noch nicht in die EMAS-Verordnung eingegangen sind, eignet sich EMAS in besonderem Maße für eine Festschreibung dieser Elemente als Mindestanforderungen an ein glaubwürdiges Klimamanagement. Im Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Weiterentwicklung der EG-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung" wurden von den Forschungsnehmern Arqum und adelphi daher konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Umsetzung eines "EMAS-Bausteins Klimamanagement" angestellt. Im vorliegenden Konzeptpapier (Abschnitt 1) sind die Ergebnisse zusammengefasst, und zwar in Form konkreter Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Bausteins als auch in Form von Optionen zur Einbettung des Bausteins in das EMAS Prüf- und Registrierungssystem. Das Konzeptpapier wird ergänzt durch Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung eines solchen Bausteins in Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem betreiben (Abschnitt 2).
In: Texte 2022, 57
Im Rahmen der europäischen und deutschen Umwelt-, Klima- und Energiepolitik spielen der effiziente Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und die Verminderung von Umweltbelastungen eine entscheidende Rolle. Dabei stehen auch Unternehmen und andere Organisationen im Fokus: Diese können einen bedeutenden Beitrag leisten und durch nachhaltiges Wirtschaften ihre Material- und Energieverbräuche reduzieren sowie schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Böden vermeiden. In diesem Bericht des Projektes "Optionen für eine flächendeckende Implementierung von Umweltmanagementsystemen" wird ein Konzeptvorschlags für ein flächendeckendes Umweltmanagement vorgestellt. In dem Konzeptvorschlag werden verschiedenen Unternehmen bestimmte Umweltmanagementanforderungen zugeordnet, die mit steigender Umweltrelevanz der Betriebe zunehmen. Es werden dafür drei Kategorien vorgeschlagen, deren Inhalte, Abgrenzungsmerkmale und Prüfungsarten erläutert werden. Dieser Konzeptvorschlag basiert auf einer Bestandsaufnahme bestehender Systeme und Rechtsvorschriften im Bereich Umweltmanagement. Er wurde in Pilotunternehmen getestet und ausgewertet sowie in einem Rechtsgutachten und einer ökonomischen Folgeabschätzung für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft bewertet.