Regulierung von Nanomaterialien — reicht REACH?
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 126, Heft 15, S. 921-930
ISSN: 0012-1363
7 Ergebnisse
Sortierung:
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 126, Heft 15, S. 921-930
ISSN: 0012-1363
In: Texte 2019,48
Der Forschungsbericht untersucht mit einer juristischen Analyse, ob und inwiefern das deutsche Recht geeignet ist, das nachhaltige Entwicklungsziel einer "land degradation-neutral world" (LDN) bis 2030 zu erreichen, und macht Verbesserungsvorschläge. Außerdem bereitet das Projekt die Ergebnisse so auf, dass sie als "lessons learned" im internationalen Austausch Anregungen und Impulse für andere Staaten geben können. Das Projekt arbeitet die konzeptionellen Elemente von LDN heraus und bewertet das deutsche Recht entsprechend. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Erosion durch Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Versiegelung durch Siedlung und Kontamination durch Industrie.
In: Studien zum europäischen und deutschen öffentlichen Recht 9
In: Wasserwirtschaft: Hydrologie, Wasserbau, Boden, Ökologie ; Organ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Band 112, Heft 9, S. 33-37
ISSN: 2192-8762
In: Texte 2020, 75
In: Environmental Research of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety
This study develops options for the German government to improve international soil governance in the short, medium and long term. The study first takes stock of existing international instruments and institutions that are relevant for soil protection and its governance at the international level. It assesses the actual and potential steering effect of, inter alia, the Desertification Convention, the Biodiversity Convention, the Paris Agreement and climate regime, regional treaties, FAO, UNEP, IPBES and IPCC. At present, the Sustainable Development Goals and in particular the "land degradation neutrality" target have established a global political reference point. But there are almost no binding obligations for all states specifically regarding soil. Current governance of soil at the international level is piecemeal and spread over parts of different mandates. There is significant overlap of mandates and activities of relevant institutions, each of which has limitations. While a certain degree of a rudimentary division of labour is emerging, there is scope and a need for improvement. The study develops options for improving international soil governance with regard to overarching issues, new treaty or institutions, improving existing governance, means of implementation and enhancing co-ordination and coherence.
In: Texte 2019, 135
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Der vorliegende Bericht befasst sich mit Umweltkriminalität und ihrer Bekämpfung in Deutschland. Er ist Ergebnis eines vom Umweltbundesamt aus den Mitteln des Ressortforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Forschungsprojekts. Der Bericht beruht auf einer Auswertung von wissenschaftlicher Literatur und anderen relevanten Dokumenten, Daten zu umweltbezogenen Ordnungswidrigkeiten, die von mehreren Bundesländern zur Verfügung gestellt wurden, und mehr als 30 qualitativen Forschungsinterviews mit MitarbeiterInnen von Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei/Zoll und Umweltbehörden in fünf Bundesländern sowie auf Bundesebene. Der Bericht gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Er diskutiert die Datenlage zu Umweltstraftaten sowie Umweltordnungswidrigkeiten in Deutschland und präsentiert ausgewählte Daten. Weitere Teile stellen zentrale Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts vor und fassen die Literatur zur Anwendungspraxis der deutschen Behörden zusammen. Die Ergebnisse der Forschungsinterviews werden ebenfalls vorgestellt. Der Bericht identifiziert zudem weiteren Forschungsbedarf. Er endet mit einer Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Der Bericht bestätigt bisherige Erkenntnisse aus der Literatur, die davon ausgehen, dass in Deutschland ein Defizit beim Vollzug des Umwelt(straf)rechts besteht. Wichtige Faktoren, die dieses befördern sind Personalmangel in Behörden, fehlende Spezialisierung von Behörden, der technisch-naturwissenschaftliche Charakter von Ermittlungen zu Umweltstraftaten, der komplexe Rechtsrahmen sowie die Tatsache, dass Umweltstraftaten im Vergleich zu anderen Typen von Kriminalität häufig keine hohe Priorität beim Vollzug haben.
In: Texte 2021, 72
In: Ressortforschungsplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet.