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Um Kunden eigene Telekommunikationsservices anbieten zu können, sind alternative Telekommunikationsanbieter maßgeblich auf Vorprodukte der Deutschen Telekom AG angewiesen. Die Bereitstellung dieser Leistungen ist in der Regel in Standardverträgen geregelt. Der Passauer Rechtsexperte Markus Stoffels hat im Auftrag des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) das "Kleingedruckte" dieser Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einer detaillierten Analyse unterzogen - mit alarmierendem Fazit: Viele Klauseln dieser Kontrakte sind schlicht unwirksam
In: JuristenZeitung, Band 79, Heft 7, S. 301
In: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, S. 347-357
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 4, Heft 5
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
In: Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht 57
In: Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht 57
In: Nomos Universitätsschriften – Recht v.913
Cover -- Erstes Kapitel. Vorwort und Überblick -- A. Problemaufriss -- B. Historische und aktuelle Entwicklungen in Schottland und Katalonien -- I. Schottland -- II. Katalonien -- Zweites Kapitel. Verhältnis des Unionsrechts zum Völkerrecht -- A. Rechtsnatur des Unionsrechts -- I. Ansicht 1: Unionsrecht als autonome Rechtsordnung sui generis -- II. Ansicht 2: Unionsrecht als Völkerrecht -- III. Stellungnahme -- B. Verhältnis des Unionsrechts zum Völkerrecht -- I. Sekundärrecht -- II. Primärrecht -- 1. Außenverhältnis der EU zu Drittstaaten -- 2. Binnenverhältnis der EU zu Mitgliedstaaten und Unionsbürgern -- a. Grundsatz -- b. Ausnahmen und Sonderfälle -- C. Zwischenergebnis und Schlussfolgerungen -- Drittes Kapitel. Zulässigkeit der Abspaltung in der EU -- A. Völkerrechtliche Betrachtung der Abspaltung -- I. Grundlegende Begriffe -- II. Völkerrechtliche Rechtsgrundlage der Abspaltung -- 1. Separation -- 2. Sezession -- a. Rechtsgrundlage bereits im nationalen Verfassungsrecht -- b. Rechtsgrundlage Selbstbestimmungsrecht der Völker -- aa. Schriftliche Quellen -- bb. Inhalt des Selbstbestimmungsrechts -- cc. Volksdefinition als Träger des Selbstbestimmungsrechts -- dd. Rechtsnatur des Selbstbestimmungsrechts -- c. Grundsatz der territorialen Integrität -- d. Bestehen eines Sezessionsrechts -- aa. Ansichten zum Bestehen eines Sezessionsrechts in der Literatur -- α. Mögliche Ansätze und Verwerfung des Vorrangprinzips -- β. Abwägungslehre -- γ. Stellungnahme zur Abwägungslehre -- bb. Praxis der Staaten und internationalen Organisationen -- cc. Auswahl von Rechtsprechungs- und Spruchpraxis -- III. Zusammenfassung zur Existenz des Sezessionsrechts -- IV. Abspaltung und Anerkennung -- V. Übertragung der Erkenntnisse auf die Anschauungsbeispiele -- 1. Schottland -- 2. Katalonien -- VI. Unterstellung einer Übergangszeit
In: Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 33
Der Urlaub ist die Zeit, in der Arbeitnehmer Abstand von ihrer Arbeitstätigkeit gewinnen sollen. Gleichwohl kommt es vor, dass Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber während dieser Zeit erreichbar sind. Die Autorin geht den Rechtsfragen nach, ob Arbeitnehmer zu einem Erreichbarkeitsverhalten verpflichtet sein können und welche Auswirkungen dieses auf die Erfüllbarkeit ihres Urlaubsanspruchs mit den entsprechenden Rechtsfolgen hat. Ferner untersucht die Autorin, welche Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des vertraglichen Urlaubsanspruchs bestehen. Zudem wird auf die rechtlichen Unterschiede, die sich aus der Erreichbarkeit eines Arbeitnehmers in seiner Position als Betriebsratsmitglied ergeben, eingegangen. Abschließend werden konkrete Regelungsvorschläge aufgezeigt
In: Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlungen 10
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Der Verfasser untersucht die – im Verhältnis zu Aktualität und Praxisrelevanz – wenig erforschte Frage, ob die Euroeinführung für alte und neue Mitgliedstaaten mit dem EU-Beitritt verpflichtend wird. Er analysiert hierzu zunächst, ob die Euroeinführung im Prinzip – zunächst unter bewusster Ausblendung des problematischen Wechselkurskonvergenzkriteriums – einen verpflichtenden Charakter hat. Nach Bejahung dieser Frage wendet er sich dem Wechselkurskonvergenzkriterium zu und stellt fest, dass die formelle WKM II-Teilnahme ein notwendiges, aber nicht hinreichendes Kriterium zur Erfüllung dieses Konvergenzkriteriums ist. Da die WKM II-Teilnahme aber ihrerseits freiwillig ausgestaltet ist, macht dies im Ergebnis auch die Euroeinführung insgesamt freiwillig. Ein Mitgliedstaat kann die Euroeinführung daher wie Schweden einfach umgehen, indem er dem WKM II nicht beitritt. Der Autor zeigt immer wieder auf, wie verschiedene Gruppen von EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Euro-Einführung in der Vergangenheit behandelt wurden.