Gender in der Friedensarbeit und Konfliktbearbeitung: Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen!
In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 19, Heft 1, S. 34-35
ISSN: 0939-8058
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In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 19, Heft 1, S. 34-35
ISSN: 0939-8058
Weltweit gibt es schätzungsweise mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Das sind etwa 15 Prozent der Weltbevölkerung, circa 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern. Dennoch ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bislang nicht systematisch darauf ausgerichtet, mit ihren Maßnahmen auch Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Dafür ist sie bereits 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat bereits erste Schritte unternommen und plant weitere, um das Problem anzugehen. Doch es fehlen derzeit geeignete Instrumente, um zu überprüfen, ob Menschen mit Behinderungen wirksam in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden, und um entsprechende Entwicklungen und Ergebnisse zu erfassen.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 9
Der UN-Kinderrechtsausschuss beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 die Rechte von Jugendlichen. Diese Empfehlungen des UN-Ausschusses an die Vertragsstaaten bieten eine Orientierungshilfe für Fachkräfte der Entwicklungszusammen-arbeit. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 20 zusammen und stellt dar, wie Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung der Rechte von Jugendlichen beitragen kann.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 9
In its General Comment No. 20, the UN Committee on the Rights of the Child provides information on the implementation of children's rights during adolescence. The key recommendations addressed to States parties provide helpful advice for development cooperation practitioners. This publication summarises General Comment No. 20 and outlines approaches on how development cooperation may contribute to the realisation of children's rights during adolescence.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 3
Der UN-Kinderrechtsausschuss legt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit aus. Die Empfehlungen des UN-Ausschusses an die Vertragsstaaten bieten eine hilfreiche Orientierung für Fachkräfte der Entwicklungszusammenarbeit. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 zusammen und stellt dar, wie Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung des Rechts von Kindern auf Gesundheit beitragen kann.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 3
In its General Comment No. 15, the UN Committee on the Rights of the Child provides information on the right of the child to the enjoyment of the highest standard of health. The Committee's key recommendations addressed to States parties provide helpful advice for development cooperation practitioners. This publication summarizes General Comment No. 15 and outlines approaches for how development cooperation may contribute to the realisation of children's right to health.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 5
Der UN-Frauenrechtsausschuss und der UN-Kinderrechtsausschuss haben 2014 gemeinsam die Allgemeine Bemerkung Nr. 31/18 herausgegeben. Darin führen sie die Verpflichtungen der Staaten zur Abschaffung von schädlichen Praktiken aus. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und stellt dar, wie die Entwicklungszusammenarbeit zur Abschaffung von schädlichen Praktiken beitragen kann.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 5
In 2014 the UN Committee on the Elimination of Discrimination against Women and the UN Committee on the Rights of the Child joined forces to produce General Comment No. 31/No. 18. The main objective of this General Comment is to clarify the States parties' obligations regarding the elimination of harmful practices. This publication summarizes the General Comment and outlines approaches on how development cooperation may contribute to the elimination of harmful practices.
In: Position / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 14
Auch acht Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind Menschen mit Behinderungen nicht im Mainstream der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) angekommen. Frauen, Männer und Kinder mit Behinderungen profitieren viel zu wenig von der deutschen EZ. Deshalb sollte die neue Bundesregierung der Umsetzung der UN-BRK in diesem Politikfeld deutlich mehr politisches Gewicht geben und zeitnah eine wirksame Inklusionsstrategie für die deutsche EZ verabschieden.
In: Analyse
In: Deutsches Institut für Menschenrechte
Der politische Handlungsansatz "Aktionspläne" hat sich im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über eine Dekade hinweg von einer großen Unbekannten zu einem fast landläufig genutzten Instrument entwickelt. Die vorliegende Analyse untersucht die derzeit in den Ländern geltenden Aktionspläne (Stichtag 01.11.2019) und prüft, ob die Länder die allgemeinen und menschenrechtlich spezifischen Fragen, die sich bei der Umsetzung der UN-BRK stellen, darin reflektieren und insbesondere, wie sie diese Fragen beantwortet haben. Dabei sucht sie zum einen nach guten und überzeugenden Lösungen, zum anderen überprüft sie, ob menschenrechtliche Mindeststandards, etwa zu Querschnitt und Prozessgestaltung, hinreichend zum Tragen gekommen sind.
2014 hat das Bundesland Bremen seinen "Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention im Land Bremen" verabschiedet und veröffentlicht. Im letzten Kapitel des Plans, "Ausblick - Fortschreibung des Aktionsplans", wurde bereits festgelegt, eine Evaluation durchzuführen. Mit dieser Evaluation hat die Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Dezember 2018 das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse dieser Evaluation wieder.
In diesem Jahr feiert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ihr zehnjähriges Jubiläum in Deutschland. "Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen" - mit diesem von Hubert Hüppe, dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen (2009-2013) geprägten Slogan lässt sich die erste Umsetzungsdekade der UN-BRK in Deutschland charakterisieren. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht mit dem Bericht eine Zwischenbilanz. In neun Kapiteln wurde der Sachstand ermittelt, positive Entwicklungen werden beispielhaft aufgezeigt. Der Bericht benennt darüber hinaus auch die Desiderate, arbeitet aktuelle Aufgaben heraus und stellt Elemente des Umsetzungsprogramms der kommenden Dekade zusammen. Die Kapitel schließen mit Empfehlungen, die Politik und andere Akteure zu Diskussionen und weiterführenden Schritten anregen sollen.