Während der Sachverständigenrat die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts II empfiehlt, sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung lediglich vor, die Einkommensteuer teilweise vom Zuschlag zu befreien. Die Simulationen beider Reformszenarien mit dem allgemeinen dynamischen Gleichgewichtsmodell PuMA zeigen, dass durch die Reformzurückhaltung erhebliche Wohlstandgewinne nicht realisiert würden. Im Vergleich fällt das BIP bereits kurzfristig um 0,2 Prozent (langfristig 0,3 Prozent) geringer aus. Damit verbunden ist eine um 35.000 Personen (langfristig 40.000) geringere Beschäftigung. Auch die Nettoeinkommen privater Haushalte würden weniger kräftig steigen. Der Selbstfinanzierungsgrad der Reformen würde kurzfristig in beiden Szenarien 40 Prozent (langfristig 50 Prozent) ausmachen. Effektiv würden demnach die im Koalitionsvertrag veranschlagten 10 Mrd. Euro zur Finanzierung einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ausreichen. Das und die gegenwärtigen Überschüsse zeigen, dass eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags möglich wäre, ohne die Solidität der öffentlichen Finanzen zu gefährden.
This Research Paper contains a documentation of extensions of the dynamic computable general equilibrium model PuMA to implement energy and greenhouse gas emissions (GHG). The documentation of the PuMA model is published in EcoAustria Research Paper No. 11. Up to now, the model was applied to analyse economic, labour market and public finance effects of different policy reforms, structural changes and other important policy questions. PuMA is similar to the EU Labour Market Model (EU-LMM), which was also developed by the authors and is used by the Directorate General Employment, Social Affairs & Inclusion of the European Commission.1 E-PuMA extends the model by implementing important channels of energy demand of private households and firms as well as GHG emissions. E-PuMA implements additional demand nests for private households. This allows to model the impact of energy price changes on demand and various policy reforms like CO2 related prices. In addition to final goods and investment goods firms additional types of firms are implemented. Electricity firms produce electricity by different kinds of energy inputs and corresponding capital stock and provide electricity to private households and the energy firms. Energy firms combine different energy inputs together with capital and electricity to produce energy provided to final goods firms. Final goods firms demand energy and decide about abatement effort with respect to non-energy-related emissions. Section 2 describes extensions related to private households, Section 3 extensions related to firms, Section 4 describes changes related to functional forms, and Section 5 discusses relevant literature for the calibration of the model.
This Research Paper contains a detailed documentation of the dynamic computable general equilibrium model PuMA. The model is used for analysing economic, labour market and public finance effects of different policy options, structural changes and other important policy questions. PuMA is similar to the EU Labour Market Model (EU-LMM), which was also developed by the authors and is used by the Directorate General Employment, Social Affairs & Inclusion of the European Commission. ; Eine der wesentlichen Forschungskompetenzen von EcoAustria ist die ex‐ante Evaluation von wirtschafts‐ und sozialpolitischen Maßnahmen, z.B. in der Steuer‐, Sozial‐ oder Arbeitsmarktpolitik, oder auch die Analyse der wirtschaftlichen Folgewirkungen weiterer Entwicklungen wie Bildung, Migration oder technischer Fortschritt. Die Simulationen werden bei EcoAustria vor allem mit dem dynamischen Gleichgewichtsmodell PuMA ("PUblic Policy Model for Austria and other European Countries") durchgeführt. So zeigen aktuelle Analysen auf Basis von PuMA, dass die im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehene Senkung der ersten, zweiten und dritten Stufe des Einkommenssteuertarifs auf 20, 30 bzw. 40 Prozent sowie die Senkung der Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 21 Prozent erhebliche volkswirtschaftliche Effekte auslösen würde: Die Maßnahmen führen dazu, dass das Bruttoinlandsprodukt mittel- bis längerfristig um 1 bis 1,3 Prozent höher ausfällt als ohne die Reformmaßnahmen. Zudem steigen Nettoeinkommen, Konsum und Investitionen und die Beschäftigung fällt mittel- bis langfristig um 35.000 Beschäftigte höher aus. Durch das zusätzlich ausgelöste Wachstum finanzieren sich diese Reformschritte zu 40 bis 50 Prozent selbst. Methodisch gehört das PuMA-Modell zur Modellgruppe der "computable general equilibirum models (CGE)". Dabei sind in PuMA die spezifischen Gegebenheiten eines Landes insbesondere in Hinblick auf das Abgabensystem, die soziale Sicherung und den Arbeitsmarkt berücksichtigt. Dabei werden Beschäftigung und Bevölkerung nach Alters- und Ausbildungsgruppen differenziert. Die Autoren des PuMA-Modells, Johannes Berger, Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung, und Ludwig Strohner, Leiter des Forschungsbereichs Öffentliche Finanzen bei EcoAustria, haben das Modell derzeit für Österreich und 14 weitere europäische Länder kalibriert und somit für rund 85 Prozent der EU‐Bevölkerung. Damit sind vergleichende Analysen der Wirkung von Reformmaßnahmen oder demographischen Entwicklungen innerhalb Europas möglich. Eine Vorgängerversion von PuMA, das Gleichgewichtsmodell EU-LMM, haben die Autoren für die Generaldirektion Beschäftigung der Europäischen Kommission entwickelt. EcoAustria Research Paper 11 bietet eine Aktualisierung der ausführlichen technischen Dokumentation des Modells.
Die Kalte Progression in der Lohn- und Einkommensteuer führt zu einer Mehrbelastung privater Haushalte. Damit werden nicht zuletzt ihre Konsummöglichkeiten eingeschränkt Daher hat sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die Kalte Progression abzuschaffen. Es bestehen diverse Reformoptionen, um der Kalten Progression zu begegnen. Wesentliche konzeptionelle Unterschiede bestehen in der Frage, ob die Anpassung jährlich erfolgt oder erst ab Überschreiten einer definierten Inflationsschwelle und ob die Anpassung des Tarifs sich nur auf die Inflation bezieht oder auf die durchschnittliche Lohnentwicklung inklusive Produktivitätszuwächse. Darüber hinaus kann die Tarifanpassung automatisch erfolgen oder jeweils eines Beschlusses durch das Parlament bedürfen. Um die unterschiedliche Auswirkung auf die Durchschnittssteuersätze und die Belastung der privaten Haushalte zu analysieren, wurden in der vorliegenden Untersuchung vier Szenarien berechnet. Die Ergebnisse zeigen, dass der Durchschnittssteuersatz ohne Anpassung des Einkommensteuertarifs (Szenario 1) von rund 15, 7 Prozent im Jahr 2019 innerhalb von 10 Jahren auf 20 Prozent steigt. Damit verbunden ist eine Mehrbelastung der privaten Haushalte über zehn Jahre kumuliert von 66,3 Mrd. Euro. Erfolgt die Tarifanpassung bei Überschreitung einer Inflationsgrenze von 5 Prozent (Szenario 2), dann legt der Durchschnittssteuersatz deutlich moderater zu. Über zehn Jahre kumuliert steigen die Mehrbelastungen privater Haushalte aber immer noch um über 23,8 Mrd. Euro. Auch wenn der Steuertarif jährlich anhand der Inflation angepasst wird (Szenario 3) steigen die Mehrbelastungen privater Haushalte aufgrund produktivitätsbedingter Lohnsteigerungen. Dieser Anstieg macht kumuliert über zehn Jahre knapp 15 Mrd. Euro aus. Lediglich bei einer jährlichen Anpassung des Tarifs an die durchschnittliche Lohnentwicklung (Szenario 4) bleibt die Steuerbelastung privater Haushalte prozentuell konstant und die Kalte Progression wird vollständig abgeschafft. Soll die Mehrbelastung der privaten Haushalte durch die Kalte Progression abgeschafft werden, sollte der Einkommensteuertarif jährlich an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst werden. Diese Reform sollte über eine Indexierung von Tarif, Frei- und Absetzbeträgen mit automatischen Anpassungen erfolgen. Die Mehrbelastungen der privaten Haushalte durch die Kalte Progression stellen auf der anderen Seite Mehreinnahmen des Staates dar, die für finanzielle Spielräume oder für die Haushaltskonsolidierung genutzt werden können. Allerdings haben Analysen von EcoAustria gezeigt, dass bei den öffentlichen Ausgaben in Österreich Effizienzpotenziale in Milliardenhöhe bestehen, die gehoben werden könnten, ohne die Leistungen des Staates zu verschlechtern. Gibt es über die Effizienzpotenziale hinaus weiteren Finanzierungs- und Konsolidierungsbedarf, so sollte dieser transparent über den demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess legitimiert werden und nicht über die Kalte Progression "durch die Hintertür" erfolgen.
Österreich weist im internationalen Vergleich eine hohe Abgabenbelastung auf. Im Jahr 2017 betrug die Abgabenquote 42,4 Prozent des BIP und damit deutlich mehr als im Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten mit 40,2 Prozent. Die hohe Belastung betrifft insbesondere den Faktor Arbeit mit Einkommensteuer, Dienstnehmerbeiträgen und Lohnnebenkosten aber auch die Körperschaftsteuer. Daher hat sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm das Ziel der Reduktion der Abgabenquote gesetzt Nach den ersten Schritten zur Entlastung der Bevölkerung über den Familienbonus oder die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdienerlnnen werden durch die am 30. April 2019 präsentierte Steuerreform weitere Maßnahmen angegangen. Die Vorschläge des Ministerratsvortrags über die Reformmaßnahmen der Jahre 2020 bis 2022 sehen eine Senkung der Abgabenbelastung um 6,5 Mrd. Euro vor. Die größten Brocken entfallen auf eine Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdienerlnnen in Höhe von knapp 900 Mio. Euro, eine Tarifreform in der Lohn- und Einkommensteuer mit 3,9 Mrd. Euro sowie eine Senkung der Körperschaftsteuer mit einem Volumen von 800 Mio. Euro im Jahr 2022. Darüber hinaus ist eine weitere Senkung der Körperschaftsteuer um 800 Mio. Euro auf 21 Prozent im Jahr 2023 vorgesehen, so dass die Gesamtentlastung 7,3 Mrd. Euro ausmacht. Im Vorfeld des Ministerratsvortrags hat EcoAustria die ökonomischen Auswirkungen der wesentlichen Reformmaßnahmen für das Bundesministerium für Finanzen analysiert. Die Simulation mit dem Makromodell PuMA (,.Public policy Model for Austria") zeigt, dass die Senkung der Abgabenbelastung das Bruttoinlandsprodukt bis zum Jahr 2035 um rund 1,6 Prozent höher ausfallen lassen wird als ohne Reformmaßnahmen. Bereits bis zum Ende der Legislaturperiode ist mit einem zusätzlichen Wachstum von über 1 Prozent zu rechnen. Dies ist mit einer kräftigen Belebung des Arbeitsmarktes verbunden. Die Beschäftigung wird um über 1,1 Prozent bzw. 49.700 Personen höher ausfallen als ohne Abgabenreform. Dies ist mit einer 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Arbeitslosenquote nach EU-Definition verbunden. Die Steuerentlastungen schlagen sich kräftig in den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sämtlicher Einkommensgruppen nieder. Die Nettostundenlöhne und der reale private Konsum legen jeweils um rund 3,2 Prozent zu. Somit entstehen mehr Wohlstand und Konsummöglichkeiten für die Bürgerinnen. Durch das kräftigere Wachstum aufgrund des Reformpakets steigen auch die Steuereinnahmen, so dass sich die Reform zum Teil selbst finanziert Daneben soll die Finanzierung laut Bundesregierung über Budgetüberschüsse der kommenden Jahre erfolgen, die sich aus der guten budgetären Ausgangssituation in Verbindung mit der wirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Zudem plant die Bundesregierung im System zu sparen und u.a. Steuerlücken zu schließen. Darüber hinaus bestehen bei den öffentlichen Ausgaben in Österreich sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich zwischen den Bundesländern Effizienzpotenziale von mehreren Milliarden, die gehoben werden könnten, ohne die öffentlichen Leistungen für die Bürgerinnen zu verschlechtern. Daher ist geplante Reform finanzierbar, ohne die Solidität der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Insgesamt ist die Steuerreform ein wichtiges Paket für mehr Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung in Österreich. Allerdings zeigen weitere Analysen von EcoAustria (siehe Berger et al. 2018 sowie Strohner & Thomas 2019), dass die Abgabenbelastung ohne weitere Reformen aufgrund der Kalten Progression und steigender öffentlicher Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen als Folge der demografischen Entwicklung wieder ansteigen wird. Weitere Strukturreformen sind demnach angezeigt.
Inflation lässt die Löhne nominell steigen und hat Auswirkungen auf die öffentliche und private Nachfrage, die Einkommensverteilung sowie die Zusammensetzung und den Umfang der öffentlichen Budgets. Besonders beträchtlich sind die Wirkungen der Inflation auf die Lohn- und Einkommensteuer. So betrugen im Jahr 2015 die inflationsbedingten Mehreinnahmen gegenüber 2009 etwa 3 Mrd. Euro bzw. 1 Prozent des BIP. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Haushalte. Die privaten Haushalte selbst bevorzugen ein stabiles Einkommen und versuchen ihren Konsum über Phasen unterschiedlicher Einkommen zu glätten. Hier könnte eine Indexierung des Steuertarifs den privaten Haushalten entgegenkommen. Das hin und wieder vorgebrachte Argument einer Stabilisierung der Volkswirtschaft durch die Kalte Progression zieht hingegen nicht. So wird der Zeitpunkt von Steuerreformen eher von Wahlterminen als vom Konjunkturzyklus bestimmt. Zudem kann die Berücksichtigung der höheren steuerlichen Belastung in den Lohnverhandlungen weitere Inflationsschübe auslösen. In diesen Fällen kann die Kalte Progression die konjunkturelle Lage sogar noch verschärfen und zu weiterer Destabilisierung beitragen. Die Mehrbelastung der Haushalte durch die Kalte Progression lässt sich am besten mit einer Indexierung des Steuertarifs und automatischen jährlichen Anpassungen vermeiden. Dabei sollte die gesamte Lohnsteigerung (inklusive der produktivita tsinduzierten) im Tarifindex berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte der gesamte Tarif angepasst werden und nicht nur einzelne Steuerstufen. Politische gewollte Änderungen der Umverteilungspolitik könnten weiterhin im Prozess der demokratisch legitimierten Willensbildung stattfinden.
This paper presents an economic assessment of the current refugee influx to Austria. Conclusions that can be drawn from Swedish experience suggest below average labour force integration of refugees, particularly in the first years after arrival. The skill composition of refugees is taken from surveys. The simulation model PuMA suggests a considerable employment increase, particularly of the unskilled workforce. This rise in employment remains, however, significantly below the number of additional refugees. The unemployment rate rises and is concentrated upon the refugees, but to a smaller extent unskilled residents are affected as well. Furthermore, wage developments of unskilled residents are below average. GDP per capita is negatively affected as a result of below average productivity and employment opportunities of refugees.
Steigende Lebenserwartung und geringe Fertilität lösen in vielen westeuropäischen Ländern einen Prozess der demographischen Alterung aus. Während etwa in Österreich derzeit einer älteren Person über 65 Jahren knapp vier Personen im erwerbsfähigen Alter gegenüberstehen, sinkt dieser Wert bis zum Jahr 2060 auf nur noch zwei Personen. Diese demographische Entwicklung stellt die Finanzierung der öffentlichen Sozialausgaben vor große Herausforderungen. Diese Ergebnisse zeigen, dass allfällige Änderungen in der Migrationspolitik von Maßnahmen im Sozialsystem begleitet werden müssen, um einen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zu vermeiden. Trotz des beträchtlichen Beitrags ist Migration alleine aber nicht in der Lage, die Herausforderungen der demographischen Alterung zu meistern.
Das Modell "Generationencheck" basiert auf der Methodik von Generationenkontenmodellen. Es dient der Analyse langfristiger Auswirkungen der Gesetzgebung und der politischen Rahmen-bedingungen, um so gegebenenfalls Handlungsbedarf zu erkennen und abzuleiten. Generatio-nenkontenmodelle sind in der Regel nicht Prognosemodellen gleichzusetzen. Auch der Generationencheck basiert auf Annahmen über zukünftige Trends. Erstmalig wurde der Generationencheck im Jahr 2019 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfüg-baren Daten aufgestellt und die politischen Rahmenbedingungen dieses Jahres inklusive aller bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Reformen berücksichtigt. Allerdings führte der Ausbruch der Corona-Pandemie, der damit einhergegangene Lockdown im Jahr 2020, die Auswirkungen auf den Welthandel und der zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch anhaltende Teil-Lockdown für manche Branchen zu einer starken Rezession nach einer zehnjährigen Wachstumsphase. Aus diesem Grund wurde auch der Generationencheck umfassend aktualisiert, um auch mögliche Auswirkungen dieser Rezession mit in die Simulation aufnehmen zu können. Dafür wurden nicht nur die geltenden politischen Rahmenbedingungen bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 berücksichtigt, sondern ebenfalls alle bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten genutzt. Hier werden im Folgenden die Aktualisierungen des Generationenchecks beschrieben. Die zentrale Methodik des Modells wurde hingegen nicht verändert. Aus diesem Grund wird diese nicht erneut vertieft dargestellt.
Das Modell "Generationencheck" basiert auf der Methodik von Generationenkontenmodellen. Es dient der Analyse langfristiger Auswirkungen der Gesetzgebung und der politischen Rahmenbedingungen, um so gegebenenfalls Handlungsbedarf zu erkennen und abzuleiten. Generationenkontenmodelle sind in der Regel nicht Prognosemodellen gleichzusetzen. Auch der Generationencheck basiert auf Annahmen über zukünftige Trends. Erstmalig wurde der Generationencheck im Jahr 2019 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten aufgestellt und die politischen Rahmenbedingungen dieses Jahres inklusive aller bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Reformen berücksichtigt. Allerdings führte der Ausbruch der Corona-Pandemie, der damit einhergegangene Lockdown im Jahr 2020, die Auswirkungen auf den Welthandel und der zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch anhaltende Teil-Lockdown für manche Branchen zu einer starken Rezession nach einer zehnjährigen Wachstumsphase. Aus diesem Grund wurde auch der Generationencheck umfassend aktualisiert, um auch mögliche Auswirkungen dieser Rezession mit in die Simulation aufnehmen zu können. Dafür wurden nicht nur die geltenden politischen Rahmenbedingungen bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 berücksichtigt, sondern ebenfalls alle bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten genutzt. Hier werden im Folgenden die Aktualisierungen des Generationenchecks beschrieben. Die zentrale Methodik des Modells wurde hingegen nicht verändert. Aus diesem Grund wird diese nicht erneut vertieft dargestellt.
Bildung liefert einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Entwicklung und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die ökonomische Forschung zu Bildung weist insbesondere auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung für die spätere Entwicklung hin. Fähigkeiten, die bereits in jungen Jahren angeeignet werden, erleichtern den Erwerb von Fähigkeiten in späteren Jahren. Untersuchungen zeigen zudem, dass der Besuch einer frühkindlichen Bildungseinrichtung die Wahrscheinlichkeit, in eine höhere Schule zu wechseln, beträchtlich erhöht. Darüber hinaus wirkt sich der Bildungserwerb ganz erheblich auf die nachfolgende Generation aus. Zudem zeigt sich, dass der Bildungsertrag, gemessen am Erwerbseinkommen, mit dem Alter deutlich abnimmt. Im Vergleich zur frühkindlichen Bildung fällt der Ertrag der Erwachsenenbildung eher gering aus. Dies bedeutet, dass die Bildungspolitik insbesondere in frühen Jahren ansetzen sollte. In der vorliegenden Policy Note wird mit dem Makromodell Pu MA (,,Public Policy Model for Austria") untersucht, welche volkswirtschaftlichen und fiskalischen Effekte von Bildungsmaßnahmen ausgehen. Hierzu wird eine sehr moderate Verschiebung in der Bildungsstruktur im Ausmaß von einem Prozent der Schulabsolventen jährlich analysiert. Das entspricht zwischen 850 und 950 Personen jährlich. In der Untersuchung werden zwei Varianten betrachtet: eine Verschiebung von Personen mit geringer Ausbildung (höchstens Pflichtschulabschluss) hin zu mittlerer Ausbildung und eine Verschiebung von mittlerer Ausbildung hin zu einem Hochschulabschluss bzw. hochschulverwandten Abschluss. Die Ergebnisse zeigen, dass in der ersten Variante insbesondere die Arbeitsmarkteffekte kräftig wirken. Die langfristig höhere Erwerbsbeteiligung und die niedrigere Arbeitslosigkeit erhöhen die Beschäftigung signifikant. Die Einkommen legen ebenso zu. Die Arbeitslosenquote von Personen mit niedriger Qualifikation geht in diesem Fall merklich zurück (-0,4 Prozentpunkte), verbunden mit einem moderaten Anstieg bei den Personen mit mittlerer Qualifikation. Das BIP fällt langfristig um knapp 0,2 Prozent höher aus. Im zweiten Szenario, der Verschiebung von mittlerer auf hohe Qualifikation, sind die Effekte auf die Beschäftigung eher gering. Allerdings fallen aufgrund der merklich höheren Produktivität die resultierenden Einkommen der zusätzlichen Hochschulabsolventen deutlich höher aus. Der Produktivitätszuwachs hat auch spürbare Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (langfristig über 0,3 Prozent mehr) und die Investitionstätigkeit (langfristig 0,7 Prozent mehr). Die größten Auswirkungen würden in einem kombinierten Szenario erreicht werden: Wenn es gelingt, den Anteil an Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss merklich zu verringern und den Anteil an Personen mit Hochschul- bzw. verwandten Abschluss zu erhöhen, würde sich die Arbeitsmarktlage deutlich verbessern (knapp 0,2 Prozent langfristig) und das Bruttoinlandsprodukt erheblich erhöhen (rund 0,5 Prozent langfristig). Zusätzlich wäre von einer deutlich niedrigeren Armutsgefährdung auszugehen. Die Ergebnisse scheinen moderat zu sein, sind aber vor dem Hintergrund zu sehen, dass lediglich eine Verbesserung der Bildungsabschlüsse von einem Prozent der Schulabsolventen (850 und 950 Personen) jährlich analysiert wurde. Grundsätzlich gilt: Je eher es gelingt das Bildungsniveau zu heben, desto spürbarer sind daher die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Was die Finanzierung der Bildungsmaßnahmen angeht, werden in beiden Szenarien die höheren öffentlichen Bildungsausgaben durch höhere Abgabeneinnahmen langfristig weit mehr als kompensiert, sodass sich der Primärsaldo merklich verbessert. Im ersten Szenario um 160 Mio. Euro, im zweiten Szenario um knapp 140 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf die höheren Einnahmen aus Abgaben zurückzuführen. Vorrangig sind dies die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohn- und Einkommensteuer und die Steuern auf den privaten Verbrauch, wie die Umsatzsteuer bzw. Verbrauchssteuern. Neben den langfristig lohnenden Investitionen in Bildung sollte insbesondere die Effizienz der öffentlichen Ausgaben im Bildungswesen gesteigert werden. So zeigen Effizienzanalysen auf europäischer Ebene von EcoAustria, dass Länder wie Finnland oder die Niederlande kaufkraftbereinigt wesentlich weniger Mittel pro Schülerin ausgeben, damit aber wesentlich bessere Ergebnisse z.B. beim PISA-Test erreichen.
Der Klimawandel ist eines der bestimmenden Themen der öffentlichen Debatte. Österreich hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, einen signifikanten Beitrag zur Reduktion der CO2 Emissionen zu leisten. Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass Österreich seine nationalen Vorgaben bis zum Jahr 2030 nicht erfüllen wird. Entsprechend sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Ziele zu erreichen. In der vorliegenden Policy Note werden die klimapolitischen Instrumente a) Emissionszertifikatehandel, b) CO2 Steuer und c) Regulierungsmaßnahmen anhand verschiedener Kriterien analysiert. Die Gesamtbewertung hängt davon ab, welchen der Kriterien besonderer Stellenwert beigemessen wird. In Hinblick auf die Zielerreichung hat der Emissionshandel Vorteile, da über die Menge der ausgegebenen Zertifikate das Emissionsziel treffsicher erreicht werden kann. Bei der CO2 Steuer ist die Höhe der Steuer, mit der das vorgegebene CO2-Reduktionsziel erreicht wird, hingegen ex ante bestenfalls abschätzbar. Es besteht demnach die Gefahr, dass der Staat die Steuer zu niedrig oder zu hoch ansetzt und damit das Ziel verfehlt wird oder private Haushalte und Unternehmen unnötig belastet werden. Auch die Vielzahl von Auflagen und Regulierungen sind in der Praxis mit erheblichen Unsicherheiten bezüglich der Zielerreichung verbunden. Kosteneffizienz bedeutet, dass die Klimaziele zu möglichst niedrigsten Kosten für private Haushalte und Unternehmen erreicht werden. Der Emissionshandel und die CO2 Steuer erfüllen das Effizienzkriterium, da die Emissionsvermeidung dort vollzogen wird, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Idealtypisch würden alle Sektoren und Staaten von einem Klimainstrument umfasst. Dies ist in der Praxis allerdings wenig realistisch. Regulierungen berücksichtigen in der Regel die unterschiedlichen Vermeidungskosten von privaten Haushalten und Unternehmen allenfalls unzureichend und führen daher zu ineffizienten Ergebnissen. In Hinblick auf die Verteilungswirkung zeigen CO2-Steuern und Emissionszertifikate eine eher regressive Wirkung, da Haushalte mit niedrigerem Einkommen einen größeren Anteil ihres Einkommens für mit CO2- Emissionen verbundene Produkte wie Strom oder Heizen ausgeben. Je nach Rückerstattung, kann allerdings auch eine progressive Wirkung erzielt werden. Regulierungen können ebenso zu regressiven Wirkungen führen. In Hinblick auf die Umsetzbarkeit sind Klimainstrumente mit relativ geringen Transaktionskosten verbunden. Sollen Maßnahmen rasch umgesetzt werden, spricht dies eher für CO2 Steuern. Der Emissionshandel bedarf einer Implementierungsphase. Regulierungen sehen häufig Bestandsschutz vor, mit entsprechend verzögerter Wirkung. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der klimapolitischen Instrumente hängen entscheidend von der Kosteneffizienz, der Überwälzung der Kosten auf die Preise sowie der Verwendung der Einnahmen ab. Internationale Studien zeigen, dass die Wachstumswirkung einer CO2 Bepreisung je nach Höhe und Art der Rückerstattung zwischen plus vier und minus acht Prozent auf 40 Jahre kumuliert ausmachen kann. Auch die Verteilungswirkung ist hiervon abhängig. Zusätzlich erhöht die Überwälzung der CO2 Bepreisung in die Verbraucherpreise die Inflation, was über höhere Lohnabschlüsse die Arbeitskosten erhöhen kann. Auch dies sollte bei der Rückvergütung der Einnahmen berücksichtigt werden.
Österreich weist im internationalen Vergleich eine hohe Abgabenbelastung auf. Im Jahr 2017 betrug die Abgabenquote 42,4 Prozent des BIP und damit deutlich mehr als im Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten mit 40,2 Prozent. Die vergleichsweise hohe Belastung betrifft sowohl die Körperschaftsteuer als auch insbesondere die Belastung des Faktors Arbeit mit Einkommensteuer und Lohnnebenkosten bzw. Dienstnehmerbeiträgen. Nachdem sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm das Ziel der Reduktion der Abgabenquote auf 40 Prozent gesetzt hat, sollen im Rahmen der Regierungsklausur im Jänner 2019 weitere Schritte festgelegt werden. Im Vorfeld der Klausur wurden in der öffentlichen Debatte eine Senkung der Körperschaftsteuer und eine deutliche Entlastung des Faktors Arbeit gefordert. In der vorliegenden Policy Note werden Entlastungen bei diesen Abgaben untersucht. Die Analyse der volkswirtschaftlichen Effekte von EcoAustria mit dem Makromodell PuMA ("Public policy Model for Austria") zeigt, dass bereits im ersten Jahr nach einer Senkung der Körperschaftsteuer auf 19 Prozent das Bruttoinlandsprodukt um 0,1 Prozent höher ausfällt als ohne die Reform. Dies steigert sich im Zeitverlauf. Langfristig liegt das Bruttoinlandsprodukt 0, 7 Prozent höher. Dabei steigen die Investitionen besonders kräftig. Sie liegen im ersten Jahr nach der Reform um 2 Prozent höher. Damit verbunden ist auch ein Anstieg der Nettolöhne und der Beschäftigung. Die Nettolöhne liegen im ersten Jahr nach der Reform um 0,1 Prozent höher, langfristig sind es 0,8 Prozent. Hierbei steigen die Nettolöhne in sämtlichen Bildungsgruppen, bei mittlerem und höherem Qualifikationsniveau fällt der Anstieg kräftiger aus. Bezogen auf heutige Nettoeinkommen entspricht das einem durchschnittlichen Anstieg um langfristig rund 260 Euro pro Jahr. Auch die Beschäftigung steigt mittel- bis langfristig. Langfristig liegt sie um gut 0,2 Prozent oder rund 10.000 Beschäftigte höher als ohne die Körperschaftsteuerreform. Mit höherer Beschäftigung und höheren Nettolöhnen steigt auch der Konsum privater Haushalte. Dieser fällt mittelfristig um 0, 7 Prozent höher aus als ohne die Reform, langfristig sind es gut 0,8 Prozent. Darüber hinaus kommt es durch die höhere Wirtschaftsleistung und den höheren privaten Konsum zu fiskalischen Rückflüssen, die einen Teil der Reform selbst finanzieren. Mittelfristig macht der Selbstfinanzierungsgrad bereits rund 40 Prozent aus, langfristig steigt dieser auf 55 Prozent. Bei einem Reformvolumen von ex-ante 2 Milliarden Euro würde unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierung der Finanzierungsbedarf mittelfristig netto 1,2 Milliarden Euro und langfristig netto 900 Millionen Euro betragen. Vergleicht man die Wirkungen der Körperschaftsteuersenkung mit einer Senkung der Einkommensteuer und der Lohnnebenkosten bei entsprechendem Reformvolumen, so zeigt sich, dass die Senkung der Körperschaftsteuer die stärksten Effekte auf die privaten Investitionen besitzt, die Kapitalausstattung der Beschäftigten stärkt und über den Produktivitäts- und Beschäftigungsanstieg längerfristig das BIP am stärksten erhöht. Die Auswirkungen auf Beschäftigung und Nettolohnentwicklung, die kurzfristig geringer als bei den anderen Reformen sind, fallen längerfristig geringfügig schwächer aus als bei einer Senkung der Lohnnebenkosten. Eine Reduktion der Einkommensteuer wirkt am positivsten auf die Beschäftigung, den privaten Konsum und die Entwicklung der realen Nettolöhne. Dabei sind die kurzfristigen Wachstumseffekte merklich höher als bei einer Lohnnebenkostensenkung. Die Reduktion der Lohnnebenkosten weist wiederum die schwächsten Wachstums- und Produktivitätseffekte auf. Allerdings zeigt sich insbesondere bei der Beschäftigung von gering qualifizierten Personen der kräftigste Zuwachs. Auch der Selbstfinanzierungsgrad ist bei einer Lohnnebenkostensenkung am höchsten. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die drei untersuchten Varianten einer Steuerreform mit unterschiedlichen ökonomischen Wirkungen verbunden sind. Eine Steuerreform sollte dementsprechend eine Senkung der Körperschaftsteuer und insbesondere auch die Entlastung des Faktors Arbeit vorsehen. Um den Finanzierungsbedarf der Reform richtig einzuschätzen, sollte dabei der Selbstfinanzierungsgrad der Reform berücksichtigt werden.
Während der Sachverständigenrat die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts II empfiehlt, sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung lediglich vor, die Einkommensteuer teilweise vom Zuschlag zu befreien. Die Simulationen beider Reformszenarien mit dem allgemeinen dynamischen Gleichgewichtsmodell PuMA zeigen, dass durch die Reformzurückhaltung erhebliche Wohlstandgewinne nicht realisiert würden. Im Vergleich fällt das BIP bereits kurzfristig um 0,2 Prozent (langfristig 0,3 Prozent) geringer aus. Damit verbunden ist eine um 35.000 Personen (langfristig 40.000) geringere Beschäftigung. Auch die Nettoeinkommen privater Haushalte würden weniger kräftig steigen. Der Selbstfinanzierungsgrad der Reformen würde kurzfristig in beiden Szenarien 40 Prozent (langfristig 50 Prozent) ausmachen. Effektiv würden demnach die im Koalitionsvertrag veranschlagten 10 Mrd. Euro zur Finanzierung einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ausreichen. Das und die gegenwärtigen Überschüsse zeigen, dass eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags möglich wäre, ohne die Solidität der öffentlichen Finanzen zu gefährden.
Während der Sachverständigenrat die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts II empfiehlt, sieht der Koalitionsvertrag der Bun-desregierung lediglich vor, die Einkommensteuer teilweise vom Zuschlag zu befreien. Die Simulationen beider Reformszenarien mit dem allgemeinen dynamischen Gleichge-wichtsmodell PuMA zeigen, dass durch die Reformzurückhaltung erhebliche Wohlstand-gewinne nicht realisiert würden. Im Vergleich fällt das BIP bereits kurzfristig um 0,2 Pro-zent (langfristig 0,3 Prozent) geringer aus. Damit verbunden ist eine um 35.000 Personen (langfristig 40.000) geringere Beschäftigung. Auch die Nettoeinkommen privater Haus-halte würden weniger kräftig steigen. Der Selbstfinanzierungsgrad der Reformen würde kurzfristig in beiden Szenarien 40 Prozent (langfristig 50 Prozent) ausmachen. Effektiv würden demnach die im Koalitionsvertrag veranschlagten 10 Mrd. Euro zur Finanzierung einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ausreichen. Das und die gegen-wärtigen Überschüsse zeigen, dass eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszu-schlags möglich wäre, ohne die Solidität der öffentlichen Finanzen zu gefährden.