Die Rückkehr der Geschichte: Das Bild der Komintern nach Öffnung der Archive
In: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung: BzG, Band 39, Heft 2, S. 15-29
ISSN: 0942-3060
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In: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung: BzG, Band 39, Heft 2, S. 15-29
ISSN: 0942-3060
Die Schweiz weist das historische Paradox auf, dass sie als erstes Land allen Bürgern auf dauerhafter Basis das Stimm- und Wahlrecht gewährte, jedoch praktisch als letztes dasselbe Recht auch den Bürgerinnen zugestand. Erklärungsbedürftig ist aber nicht nur, warum die Schweiz den Frauen derart lange das Recht vorenthielt, das als Grundmerkmal jeder Demokratie gilt, sondern ebenso, warum der Souverän 1971 dieses Recht dem weiblichen Geschlecht schliesslich zusprach. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass institutionelle und konjunkturelle Faktoren auf die Schweizer Entwicklung bremsend bzw. nichtfördernd wirkten, dass der entscheidende Grund aber in der Definition der «citoyennete politique» selbst lag. Der Ausschluss von Frauen aus den (politischen) Staatsbürgerrechten geschah aufgrund ihres Geschlechts. Als Ursache und Rechtfertigung diente nicht in erster Linie die Geschlechterdifferenz als vielmehr der soziale Prozess der Differenzierung nach Geschlechtern. Die seit der Aufklärung jedem Geschlecht zugeschriebenen Fähigkeiten und Tätigkeitsbereiche behielten bis weit ins 20. Jahrhundert Definitionskraft. Vor allem die Debatte um die Abstimmung über das Frauenstimmrecht von 1959 zeigt deutlich, wie stark die Vorstellung nachwirkte, dass der weibliche «Einbruch» in die Politik die gesamte Ordnung der Geschlechter in Bewegung setzen würde, mit weitreichenden Folgen insbesondere für die Zuständigkeit von Frauen fürs Häusliche und für die innerfamiliäre Machtverteilung. Ein Umschwung zeichnete sich erst in der Hochkonjunktur der 60er Jahre ab, als unübersehbar wurde, wie eng die öffentliche und die private Sphäre insbesondere über die weibliche Erwerbstätigkeit, aber auch dank der Ausweitung der Aufgaben von Wirtschaft und Staat de facto verknüpft waren, ohne dass das Gefüge der Geschlechterordnung auseinanderfiel. Die Einsicht, dass die «citoyennete politique» mit einem differentialistischen Geschlechtermodell vereinbar war, dass sie also nicht mit Gleichberechtigung schlechthin identisch war, verhalf dem Frauenstimmrecht zum Durchbruch.
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Die Schweiz weist das historische Paradox auf, dass sie als erstes Land allen Bürgern auf dauerhafter Basis das Stimm- und Wahlrecht gewährte, jedoch praktisch als letztes dasselbe Recht auch den Bürgerinnen zugestand. Erklärungsbedürftig ist aber nicht nur, warum die Schweiz den Frauen derart lange das Recht vorenthielt, das als Grundmerkmal jeder Demokratie gilt, sondern ebenso, warum der Souverän 1971 dieses Recht dem weiblichen Geschlecht schliesslich zusprach. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass institutionelle und konjunkturelle Faktoren auf die Schweizer Entwicklung bremsend bzw. nicht fördernd wirkten, dass der entscheidende Grund aber in der Definition der "citoyenneté politique" selbst lag. Der Ausschluss von Frauen aus den (politischen) Staatsbürgerrechten geschah aufgrund ihres Geschlechts. Als Ursache und Rechtfertigung diente nicht in erster Linie die Geschlechterdifferenz als vielmehr der soziale Prozess der Differenzierung nach Geschlechtern. Die seit der Aufklärung jedem Geschlecht zugeschriebenen Fähigkeiten und Tätigkeitsbereiche behielten bis weit ins 20. Jahrhundert Definitionskraft. Vor allem die Debatte um die Abstimmung über das Frauenstimmrecht von 1959 zeigt deutlich, wie stark die Vorstellung nachwirkte, dass der weibliche "Einbruch" in die Politik die gesamte Ordnung der Geschlechter in Bewegung setzen würde, mit weitreichenden Folgen insbesondere für die Zuständigkeit von Frauen fürs Häusliche und für die innerfamiliäre Machtverteilung. Ein Umschwung zeichnete sich erst in der Hochkonjunktur der 60er Jahre ab, als unübersehbar wurde, wie eng die öffentliche und die private Sphäre insbesondere über die weibliche Erwebstätigkeit, aber auch dank der Ausweitung der Aufgaben von Wirtschaft und Staat de facto verknüpft waren, ohne dass das Gefüge der Geschlechterordnung auseinanderfiel. Die Einsicht, dass die "citoyenneté politique" mit einem differentialistischen Geschlechtermodell vereinbar war, dass sie also nicht mit Gleichberechtigung schlechthin identisch war, verhalf dem Frauenstimmrecht zum Durchbruch.
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In: IWK: internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 31, Heft 1, S. S25
ISSN: 0046-8428
In: Matériaux pour l'histoire de notre temps, Band 34, Heft 1, S. 49-53
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 1987, Heft Sonderbd, S. 37-56
ISSN: 1420-0945
Die Haltung des Schweizer Gewerkschaftsbundes zur Arbeit der Frauen und ihrer Organisierung war im Untersuchungszeitraum zwischen 1880 und 1945 zwiespältig. Frauenlohnarbeit wurde nur bedingt anerkannt, ihre wahre Bestimmung wurde in der Erziehung der Kinder gesehen. Die Autorin zeichnet Mitgliedsentwicklung und Etappen gewerkschaftlicher Frauenpolitik im Untersuchungszeitraum nach. Während in den zwanziger Jahren die Frauenforderungen gänzlich aus der Gewerkschaftspolitik verschwinden, wird in den dreißiger Jahren nur ein bedingtes Recht auf Arbeit für die Frau anerkannt. Damit ging vor allem ein Kampf gegen das Doppelverdienen einher. (RG)
"The Communist International was the first organized attempt to bring about worldwide revolution and left a lasting mark on twentieth-century history. Acclaimed historian Brigitte Studer offers a new and fascinating account of this transnational organization founded in 1919 by Lenin and Trotsky and dissolved by Stalin in 1943, telling the story through the eyes of the activists who became its 'professional revolutionaries'"--
The 'Cominternians' who staffed the Communist International in Moscow from its establishment in 1919 to its dissolution in 1943 led transnational lives and formed a cosmopolitan but closed and privileged world. The book tells of their experience in the Soviet Union through the decades of hope and terror.
In: Twentieth century communism: a journal of international history, Band 14, Heft 14, S. 66-95
ISSN: 1758-6437
In: International review of social history, Band 48, Heft 2, S. 203-223
ISSN: 1469-512X
This article looks at the experiences of foreigners in the Soviet Union of the 1930s, focusing on the divide between the public and the private. For Party members it was assumed that nothing could remain private or personal. In sessions of "criticism and self-criticism", even intimate questions had to be put into the public domain, since a Party member's private life had to be exemplary. From a gender perspective, it is interesting to note that the leading justification for the public handling of private affairs in Party forums was the equality postulated between women and men, or more precisely between female and male Party members. In that sense, these discussions can be interpreted as potential tools in the hands of women to stigmatize "noncommunist" male behaviour, that is behaviour that degraded women. But the official attention given to private matters also served other means. For the Party leadership, these discussions proved instrumental in disciplining Party members, and in a particularly effective way, inasmuch as the persons concerned participated in the process. Despite the assumed gender equality, however, Soviet notions of private and public were not only constantly changing but also highly gendered. During the Terror, women and men became victims in different ways, thereby also highlighting their different social positions and functions.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 40, Heft 4, S. 642-643
ISSN: 0038-884X
In: Jahrbuch für historische Kommunismusforschung, S. 524-525
ISSN: 0944-629X
In: Historische Anthropologie: Kultur, Gesellschaft, Alltag, Band 7, Heft 1, S. 83-108
ISSN: 2194-4032