Die schwarz-blaue Wende in Österreich: eine Bilanz
In: Politik und Zeitgeschichte Band 11
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In: Politik und Zeitgeschichte Band 11
In: Österreich - Zweite Republik 3
In: ZeS-Arbeitspapier 2002,7
In: Grenzenloses Österreich
In: Wirtschaft
In: Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik 58
In: Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik 5
In: Politik und Recht: Spannungsfelder der Gesellschaft, S. 195-215
Im Unterschied zu den anderen zentralen politischen Gestaltungsfaktoren, Parteien und Regierung, ist Sozialpartnerschaft weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich verankert. Eigene rechtliche Regelungen bestehen nur für einen Teil der Akteure, die Kammern. Das Kammernsystem selbst wurde in jüngster Zeit im Rahmen einer Zusatzbestimmung verfassungsrechtlich geregelt. Die Ausführungen fokussieren auf zwei Aspekte von "Politik und Recht": den Einfluss des in der vergleichenden Literatur als Austrokorporatismus bezeichneten Musters der Interessenvermittlung auf die Gestaltung rechtlicher Regelungen zum einen, die Bestands- und Legitimationsgrundlage dieses rechtlich nicht verankerten Musters zum anderen. Letztere sieht der Autor in der Freiwilligkeit und durchgängig breiten Akzeptanz in der öffentlichen Meinung. Unter Sozialpartnerschaft wird ein Muster der Interessenvermittlung und Interessenpolitik in Österreich verstanden, zu dessen Trägern über die großen Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Interessenorganisationen hinaus auch die Regierung zählt. Es geht dabei nicht nur um die Beziehungen zwischen den Interessenorganisationen. Sozialpartnerschaft ist sowohl durch die Einbindung dieser Dachverbände in den Prozess der politischen Willensbildung und der Umsetzung von Politik als auch durch die Abstimmung der Interessen zwischen diesen Trägern gekennzeichnet. Die Mitgestaltungsfunktion bezieht sich in erster Linie auf österreichisches Recht auf der Bundesebene, und hier wieder vor allem in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. (ICB2)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 61, Heft 3, S. 159-163
ISSN: 0342-300X
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 61, Heft 3, S. 159-163
ISSN: 0342-300X
"Die Einführung einer 'Bedarfsorientierten Mindestsicherung' steht in Österreich auf der Agenda der 2007 gebildeten rot-schwarzen Koalitionsregierung. Laut zuständigem Sozialminister geht es dabei nicht um ein zweites Hartz IV. Doch vor welchem Hintergrund sozialstaatlicher Tradition und aktueller sozialer Probleme wird in Österreich Armutspolitik diskutiert? Welche Konturen weist dieses dezidiert armutspolitische Instrument auf, das als bedarfsgeprüfte Pauschalleistung 2009 oder 2010 in einer Höhe von voraussichtlich 830 Euro eingeführt werden soll? Diese Fragen sind Gegenstand des Beitrages. Ungeachtet dessen, dass das angepeilte Niveau unter der Armutsschwelle nach EU-Kriterien liegen wird, ergänzt die Mindestsicherung bestehende Leistungen und könnte einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des österreichischen Sozialstaates darstellen." (Autorenreferat)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 45, Heft 2, S. 213-236
ISSN: 0032-3470
"In der rezenten vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung besteht Konsens darüber, dass Sozialstaaten seit geraumerZeit einem zunehmenden Reformdruck ebenso wie einem merkbaren Wandel unterliegen. In einer vergleichenden Analyse werden diese Veränderungen seit den 1970er bzw. 1980er, fahren an zwei Ländern, Deutschland und Österreich, aufgezeigt. Diese beiden Nachbarstaaten weisen traditionell viele Ähnlichkeiten auf, vor allem auch in der sozialstaatlichen Gestaltung und Entwicklung. Im Blickpunkt stehen dabei zwei zentrale Bereiche der sozialen Sicherung. die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Untersuchung zeigt, dass es auch in der Phase sozialpolitischer Kontraktion Gemeinsamkeiten gibt. Die Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland sind allerdings größer geworden. Diese Befunde werden im Lichte der vorliegenden Erklärungsansätze der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung interpretiert und die tatsächlich realisierten Veränderungen als gradueller und struktureller Umbau begriffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)