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Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: 4. Zwischenbericht
Die Arbeiten zur "Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" schreiten voran. Zwischenzeitlich ist die Feldphase für die Durchführung von Interviews mit Betroffenen und Angehörigen abgeschlossen. Erfreulicherweise konnten trotz Corona-Pandemie alle geplanten Befragungen in Privathaushalten (n = 21.000 Menschen) sowie auch ein großer Teil der Interviews mit Menschen, die in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen leben (n = 3500 Menschen), realisiert werden. Ziel der Erhebung ist es, bestehende Forschungslücken zu schließen, um belastbare Aussagen über die Lebenswelt von allen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen treffen zu können. Hierzu fehlte es bislang an repräsentativen Daten. Der vierte Zwischenbericht referiert den Stand des Projektes bis zum Sommer 2020 und hat folgende inhaltliche Schwerpunkte: Erläuterungen zum neuen, ICF-basierten Konzept zur Messung von Beeinträchtigung und Behinderung, das sich an internationale Messkonzepte anschließt. Darstellung erster Befragungsergebnisse zur Erhebung bei Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Privathaushalten. Beschreibung des aktuellen Stands der Feldstudie zur Erhebung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen. Befunde aus gesondert durchgeführten qualitativen Interviews. Den Abschlussbericht dieser bisher umfassendsten Erhebung zur Situation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen wird das BMAS voraussichtloch noch in diesem Jahr vorlegen.
Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Erklärung in Leichter Sprache; 4. Zwischenbericht
Wir machen eine Befragung über Teilhabe. Die Befragung heißt: Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der kurze Name ist: Teilhabe-Studie. Wir befragen Menschen, die zuhause leben. Das heißt auch: Sie wohnen in einem Haushalt. Und wir befragen Bewohner von Einrichtungen. Zum Beispiel Bewohner aus Wohnheimen oder aus Altenheimen. Darum geht es: Wie gut können Menschen mit Beeinträchtigungen dabei sein und mitmachen?
Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 2 BTHG (Wirkungsprognose): Abschlussbericht 2022
Die Studie untersucht die bisherige Praxis und Wirkung der ersten drei Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Methodisch umfasst die Studie zwei Bestandteile: eine Implementationsanalyse, welche die Auswirkungen auf die Verwaltung und die Praxis der Leistungserbringung beleuchtet und eine prozessbegleitende Befragung von Leistungsbeziehenden der Eingliederungshilfe, zur Analyse der Auswirkungen des BTHG auf die gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen. In der Studie werden die wichtigsten Ergebnisse dieser beiden Projektbausteine aufeinander bezogen und miteinander verzahnt. Punktuell werden dazu auch perspektivische Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung einzelner Themenaspekte oder Regelungsbereiche vorgelegt.