1940 spaltete die gescheiterte Promotion des Tübinger Neutestamentlers Karl Hermann Schelkle (1908–1988) die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Tübingen. Die Aufarbeitung dieses Konfliktes legt nicht nur ein vergessenes Kapitel Tübinger Fakultätsgeschichte frei, sondern wirft ebenso einen aufschlussreichen Blick in den Wissenschaftsalltag einer Universität im nationalsozialistischen Deutschland und lotet sensibel die Probleme aus, denen katholische Exegeten auch nach dem Höhepunkt des kirchlichen Antimodernismus, der vor allem die katholische Bibelwissenschaft hart traf, weiterhin ausgesetzt waren. Die Studie verortet den Konflikt zudem innerhalb der damaligen theologischen Erneuerungsbewegungen, die angesichts tiefgreifender kultureller, politischer und religiöser Krisen nach neuen Antworten suchten
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Im Oktober 2014 wurde von der damaligen Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, der im Zusammenwirken mit der Hauptschwerbehindertenvertretung des Ministeriums entwickelte Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Geschäftsbereich des BMVg in Kraft gesetzt und im November 2014 bekannt gegeben.3 Das BMVg ist das personalstärkste Ressort der Bundesregierung und sich seiner Vorbildwirkung für Gesellschaft und Arbeitgeber bewusst (vgl. Bundesministerium der Verteidigung 2014). In seinem Aktionsplan verpflichtet sich das BMVg dem Ziel der Inklusion: "Das BMVg betrachtet behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als voll- und gleichwertige Beschäftigte, Soldatinnen und Soldaten" (Bundesministerium der Verteidigung 2014: 5). Aus der Sicht des BMVg ist es zur Erlangung der vollen Inklusion notwendig, die Arbeitskultur in der Bundeswehr weiter zu modifizieren, um schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch bessere Karrierechancen zu eröffnen. Der Fokus des handlungsorientierten Aktionsplans des BMVg liegt auf einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit und der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in der Bundeswehr. Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Geschäftsbereich des BMVg nennt für fünf Felder besonderen Handlungsbedarf: Bewusstseinsbildung; Arbeitsleben; Soldat und Behinderung; Bildung und Ausbildung; Barrierefreie Informationstechnik. In diesen Handlungsfeldern liegt der Schwerpunkt auf der Teilhabe und Selbstbestimmung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen sowie auf Barrierefreiheit im Arbeitsleben. Sie beinhalten klare Vorgaben: Die Verschiedenartigkeit von Menschen muss als normal wahrgenommen werden. Das entspricht dem Gedankengut der Inklusion. Vorgesehen war schon zur Bekanntgabe der Inkraftsetzung des Aktionsplans im Geschäftsbereich des BMVg (November 2014), dass seine Umsetzung drei Jahre später evaluiert würde. Diese Evaluation wurde 2017 auf den Weg gebracht. Mit der Durchführung dieser Evaluation wurde das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), Projektbereich Innere Führung, Ethik, Militärseelsorge im Forschungsbereich Sicherheitspolitik und Streitkräfte, am 10. April 2017 durch das BMVg beauftragt. Überprüft werden sollte der Ist-Zustand der Umsetzung in den einzelnen Handlungsfeldern, damit identifizierte Veränderungsbedarfe in die inhaltliche Weiterentwicklung und Anpassung des Aktionsplans (Aktionsplan 2.0) einfließen können. (AUT)