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Keiner stirbt für sich allein: Sterbehilfe, Pflegenotstand und das Recht auf Selbstbestimmung
In: Goldmann Taschenbuch 15453
Vom deutschen Herbst zum 11. September: die RAF, der Terrorismus und der Staat
Oliver Tolmein hat in den letzten Jahren mehrfach über die rechten und linken Randlagen der Bundesrepublik und Gesamtdeutschlands publiziert. Hier knüpft er an seine Veröffentlichungen zur Geschichte der RAF und "Stammheim vergessen" an. Der 1. Teil ist der Analyse des antiterroristischen staatlichen Handelns in der Bundesrepublik und des Amerika-Bildes der RAF gewidmet und vergleicht das gegenwärtige Bedrohungsszenario und das US-amerikanische Handeln mit der bundesdeutschen Terrorismuserfahrung. Der 2. Teil präsentiert noch einmal RAF-Dokumente aus den Jahren 1972 bis 1998.
Besonderes Kennzeichen: D: wahre Deutsche, Staatsbürger zweiter Klasse und die unsichtbaren Dritten
In: Konkret Texte 30
In: Leitkultur
Sozialgerichte, Spiritualität und Seelsorge: Welfare Tribunals and their view on spirituality in palliative care
In: Spiritual care: Zeitschrift für Spiritualität in den Gesundheitsberufen, Band 9, Heft 1, S. 37-43
ISSN: 2365-8185
Zusammenfassung
Die Sozialgerichte Karlsruhe und Gelsenkirchen haben in kurzer Abfolge entschieden, dass auch Seelsorger/-innen Mitglieder eines palliativmedizinischen Behandlungsteams sein können. Damit ist es möglich, auch die von ihnen erbrachten (Gesprächs-)Leistungen mit Angehörigen und Patient/-innen im Rahmen der Palliativmedizinischen Komplexleistung abzurechnen. An Gewicht gewinnen diese rechtskräftig gewordenen erstinstanzlichen Entscheidungen durch ihre Urteilsgründe, in denen sie sich auf die WHO-Definition der Palliativmedizin und auf Erläuterungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin beziehen und so die weiterführende Frage aufwerfen, ob nicht auch in anderen Bereichen der Palliativversorgung, insbesondere im Bereich der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung nach § 37 b SGB V, ebenfalls der Beitrag der Seelsorge ein fest in die Versorgungsstruktur eingebundener Bestandteil sein müsste.
Soziale Menschenrechte vor Gericht – ein Fallbeispiel
In: Soziale Menschenrechte und Arbeit, S. 185-192
Der umstrittene Gesetzentwurf zur Sterbehilfe – Inwieweit betrifft er Ärztinnen und Ärzte?
In: XX: die Zeitschrift für Frauen in der Medizin, Band 1, Heft 5, S. 275-278
ISSN: 2193-5858
Kinder mit Behinderungen im Sonderschulwesen: professionelle Förderung oder Segregation?
In: Jahrbuch Menschenrechte, Band 2010, Heft JG
ISSN: 2310-886X
Globalisierung von Menschenrechten?: Defizite und Widersprüche im internationalen Strafrecht
In: Forum Wissenschaft, Band 20, Heft 3, S. 6-9
ISSN: 0178-6563
"Dass 'Strafen' ein repressiver Akt ist und in den seltensten Fällen positive gesellschaftliche Impulse setzt, haben kritische JuristInnen und RechtspolitikerInnen oft genug angemerkt. Auf internationaler Ebene soll nun die Etablierung eines Strafgerichtshof wahre Wunder bewirken: eine effektive Durchsetzung von Menschenrechten, die Ächtung von 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit', die Beseitigung von Rassendiskriminierung etc. Oliver Tolmein zeigt die Widersprüchlichkeit einer solchen Institution auf und warnt davor, Menschenrechtsverletzungen allein strafrechtlich zu ahnden. Strukturelle Probleme, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zugrundeliegen, geraten bei dieser individualisierten Betrachtungsweise schnell aus dem Blickfeld." (Autorenreferat)
Strafrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf rassistisch motivierte Gewaltdelikte
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 34, Heft 7, S. 315-319
ISSN: 0514-6496
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