Die Internationale Industrie- und Handelskammer (ICC) und das ifo Institut haben gemeinsam eine Umfrage zur kommenden WTO-Konferenz bei mehr als 520 Unternehmern und Experten in 77 Ländern durchgeführt. Die Antworten zeigten eine starke weltweite Befürwortung des Starts der neuen WTO-Verhandlungsrunde in Doha.
Unbemannte Luftfahrtsysteme (engl. unmanned aircraft system, UAS) werden für eine Vielzahl von Aufgaben eingesetzt. Vor allem der industrielle und professionelle Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (engl. unmanned aircraft, UA) wird zu einer wachsenden Zahl von Anwendungsmöglichkeiten führen. Die stetig steigende Zahl von UA wirft die Frage nach der Lärmbelastung auf die Bevölkerung durch diese Fluggeräte auf. Zum ersten Mal sieht eine EU-Verordnung eine einheitliche Lärmeinstufung für UA vor. Sie beinhaltet die Einführung eines Labels für den garantierten Schallleistungspegel. Dieser soll nach EN ISO 3744:2010 mittels eines Hüllflächenverfahrens ermittelt werden. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, den garantierten Schallleistungspegel im Rahmen ihrer CE-Kennzeichnung zu dokumentieren. Darüber hinaus schreibt die EU-Verordnung einen maximal zulässigen Schallleistungspegel vor. Der zulässige Pegel ist abhängig vom Gewicht der UA. Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt mit akustischen Untersuchungen von UA begonnen. Für die Messungen gemäß der EU-Verordnung wurden verschiedene kleinere Multikopter verwendet. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse der akustischen Messungen vor und zeigt, ob die Anforderungen der EU-Verordnung eingehalten werden. Darüber hinaus werden mögliche Herausforderungen der geltenden Messnorm für die Anwender aufgezeigt.
Für Berechnungen zum Straßenverkehrslärm nach nationalem Recht werden bisher die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90" angewandt. Diese werden am 01.03.2021 mit Änderung der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch die am 31.10.2019 im Verkehrsblatt bekanntgegebenen "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-19" abgelöst. Die Berechnungen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgten dagegen bis Ende 2018 nach der "Vorläufige[n] Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS", die am 31.12.2018 durch die "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB" ersetzt wurde. Derzeit werden in Deutschland somit die Berechnungsergebnisse von drei, demnächst sogar vier verschiedenen Berechnungsvorschriften zum Straßenverkehr verglichen. Dies macht es erforderlich, die Unterschiede der Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse genau zu kennen. Im Rahmen dieses Projektes sind daher die Unterschiede der einzelnen Berechnungsterme zwischen den vier genannten Berechnungsvorschriften herausgearbeitet und deren individuelle Auswirkungen verglichen worden. Darauf aufbauend wurden die Auswirkungen der schallquellen- und ausbreitungsbezogenen Änderungen auf die Immissionspegel durch Modellrechnungen zu einzelnen Ausbreitungsparametern herausgearbeitet. Die Auswirkungen von nationalen Standardwerten für einzelne Parameter sind dabei in die Bewertung einbezogen worden.
Unbemannte Fluggeräte, sog. "Drohnen", werden immer leistungsfähiger, was zu einer stetig steigenden Anzahl an möglichen Anwendungen führt. Über die Geräuschentwicklung von Drohnen sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt liegen derzeit weder national noch international fundierte Erkenntnisse vor. Aus diesem Grund sollte eine Literaturstudie durchgeführt werden, um den Wissensstand zum Themenbereich "Lärm" zusammenzutragen. Darüber hinaus sollten Vorschläge für die Weiterentwicklung erarbeitet werden. In der vorliegenden Studie werden die Ergebnisse einer systematischen Auswertung der vorhandenen Literatur zu zivilen, unbemannten Fluggeräten in Bezug auf die Entwicklung des Drohnenmarktes, die Geräuschemissionen und die Lärmwirkungen auf Menschen dargestellt. Die Auswertung der derzeit vorliegenden Literatur legt den Schluss nahe, dass die Geräusche von Drohnen deutlich stärker belästigend sind, als sonstige Verkehrsgeräusche. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf ihre Geräuschcharakteristik, die durch eine starke Tonhaltigkeit sowie ein hochfrequentes, breitbandiges Geräusch gekennzeichnet ist. Ergänzt wird die Studie durch eine Darstellung und Erörterung der derzeitigen (Stand 8-2021) rechtlichen Regelungen in Deutschland sowie eigener Berechnungen zur Höhe der Geräuschimmissionen bei verschiedenen denkbaren Anwendungsfällen von Drohnen. Die Ergebnisse der Studie beschränken sich im Wesentlichen auf Drohnen der Bauform Multicopter mit einer maximalen Startmasse bis 25 kg, da valide Literaturangaben für andere Bauformen und/oder höhere Startmassen derzeit kaum vorliegen. Aber auch für Drohnen mit einer maximalen Startmasse unter 25 kg ist die Datenlage derzeit sehr dünn. Es verbleiben daher für zukünftige Studien noch eine Reihe von offenen Fragen, die es zu klären gilt.
Der vorliegende Bericht zum Forschungsvorhaben "Gesamtlärmbewertung - Umsetzungskonzept und Planspiel" mit der Forschungskennzahl 3719 54 101 0 stellt einen Regelungsentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Lärmexpositionen vor, der damit erstmals auch eine verbindliche Gesamtlärmbewertung beinhaltet. Der vorgestellte Regelungsentwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Diskussion mit Fachleuten im Rahmen eines Fachgesprächs, der Erprobung anhand eines Praxisbeispiels und schließlich der Erprobung der darin enthaltenen Lärmsanierung in einem umfangreichen Planspiel anhand einer fiktiven Kommune unter Beteiligung aller betroffenen Kreise. Der Bericht stellt die fachlichen Grundlagen für den Regelungsentwurf, den Entwurf selbst und den Weg zur Verfeinerung des Entwurfs über Fachgespräch, Praxisbeispiel und Planspiel dar. Wichtige Kritikpunkte und deren Würdigung durch das Forschungskonsortium sowie eine auch daraus abgeleitete Handlungsempfehlung zur Einführung des Entwurfs runden den Bericht ab.
Viele Menschen sind hohen Geräuschbelastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindert. Die vielfältigen Aktivitäten zur Erfassung, Bewertung und Minderung des Lärms verfolgen daher das Ziel, die Beeinträchtigungen durch Lärm wesentlich zu verringern. Aktuelle Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen jedoch, dass zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Geräuschbelastungen deutlich weiter reduziert werden müssen. Lärm ist somit auch 50 Jahre nach Gründung des UBA weiterhin ein ernstes Umwelt- und Gesundheitsproblem.
Güterverkehr hält die Welt am Laufen. Der Güterverkehr in Deutschland ist in den letzten 30 Jahren stark gewachsen und zwar um 75 Prozent. Seine klimaschädlichen Emissionen liegen heute rund 25 Prozent höher. Die weiterhin hohen Belastungen durch Schadstoffe, Lärm und Flächenverbrauch bleiben eine Kehrseite des Güterverkehrs. Das Umweltbundesamt (UBA) legt mit dieser Broschüre eine Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr im Jahr 2045 vor und empfiehlt über 70 Maßnahmen. Die Maßnahmen für internationale, nationale und lokale Verkehre würden die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Vision einleiten und wichtige Weichenstellungen vornehmen. Die Broschüre richtet sich an Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.