Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen
In: Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit: Anspruch und politische Wirklichkeit, S. 33-56
Die Menschenrechte haben heute in der Entwicklungszusammenarbeit der UNO einen so hohen Stellenwert wie noch nie zuvor. Voraussetzung für diese Entwicklung waren neben der Überwindung der Systemkonkurrenz und einem veränderten Problembewusstsein vor allem auch konzeptionelle und praktische Weiterentwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutz und in der Entwicklungspolitik sowie hinsichtlich der Bezugnahme beider Arbeitsgebiete aufeinander. In Bezug auf die Verankerung der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit der UNO spielen folgende Punkte eine Rolle: die Arbeit der UNDP, der Bericht über die menschliche Entwicklung 2000, die Aufwertung des Förderbereichs "Good Governance" und das Programm "Human Rights Strengthening" (HURIST). Menschenrechtsstandards und Entwicklungszusammenarbeit, so zeigt die Verfasserin, können sich gegenseitig stärken. Sie spricht sich dafür aus, das Mainstreaming der Menschenrechte auch über die UN-Entwicklungseinrichtungen hinaus im Dialog mit anderen Entwicklungsinstitutionen weiter zu verfolgen und menschenrechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Globalisierung zu präzisieren. (ICE2)