Wie ordnet sich der Ukraine-Krieg in die Entwicklung des Völkerrechts seit 1914 ein? Dem geht der Autor in Hinblick auf die Friedensordnung der Vereinten Nationen, den Europarat und das Flüchtlingsvölkerrecht nach. Der Ukraine-Krieg markiert den Schlusspunkt des langen Scheiterns der Integration Russlands in den Europarat. Im Recht der Friedenssicherung zeigen Argumentationsmuster aus dem Kalten Krieg unerwartete Aktualität. Das internationale Flüchtlingsrecht wird zu seinen europäischen Ursprüngen zurückgeführt, als es Anfang des 20. Jahrhunderts darum ging, Gegnern der ussischen Sowjetherrschaft Schutz zu gewähren. Der Autor wendet sich mit der Schriftfassung seines Vortrags auch an ein allgemein interessiertes juristisches Publikum.
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Cover -- Titel -- Impressum -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums -- Einführung -- Teil 1: Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Verfahren am Beispiel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage --  1 Rechtsweg -- I. Der Normalfall -- II. Problemfälle bei der Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Zivilrecht -- III. Sonderzuweisungen -- IV. Die Rechtswegverweisung --  2 Beteiligte -- I. Beteiligungsfähigkeit -- II. Prozessfähigkeit und Postulationsfähigkeit -- III. Das Problem der passiven Prozessführungsbefugnis -- IV. Beiladung --  3 Statthaftigkeit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage – Der Verwaltungsakt -- I. Der Begriff des Verwaltungsaktes -- II. Selbstständige Anfechtbarkeit von Teilregelungen, insbesondere Nebenbestimmungen -- III. Konkurrentenklage --  4 Klagebefugnis -- I. Eingriffsabwehrfälle -- II. Klage auf Leistung an sich selbst -- 1. Recht aus Sonderbeziehung, insbesondere Zusicherung -- 2. Fachrechtliche Schutznorm -- III. Dreiecksfälle -- 1. Abwehr mittelbarer Beeinträchtigungen -- 2. Anspruch auf Einschreiten gegen Dritte -- IV. Klagebefugnis kraft Europarechts -- V. Einordnung als besondere oder allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung --  5 Vorverfahren -- I. Notwendigkeit und Entbehrlichkeit des Vorverfahrens -- II. Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens -- III. Die Verböserung im Widerspruchsverfahren (reformatio in peius) --  6 Widerspruchs- und Klagefrist -- I. Fristbeginn -- 1. Bekanntgabe -- 2. Zustellung -- 3. Rechtsbehelfsbelehrung -- II. Fristende -- III. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand --  7 Sonstige allgemeine SachentscheidungsÂvoraussetzungen -- I. Deutsche Gerichtsbarkeit -- II. Sachliche und örtliche Zuständigkeit -- III. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
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Das Repetitorium: Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht dient der Wiederholung und Vertiefung verwaltungsrechtlicher Fragen zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Angelehnt an den typischen Klausuraufbau, der stets vom Verwaltungsprozessrecht ausgeht, werden Probleme und Fragestellungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts entsprechend ihrer Stellung in der klausurmäßigen Prüfung erschlossen und Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht, zum Verfassungs- und Europarecht hergestellt. Auch die Grundzüge des Staatshaftungsrechts sowie der Ver
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