Das Demonstrationsrecht: Im spannungsfeld von Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und öffentlicher Sicherheit
In: Neue Schriften zum Staatsrecht Band 7
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In: Neue Schriften zum Staatsrecht Band 7
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 132, Issue 21
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 132, Issue 14
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 131, Issue 14
ISSN: 2366-0651
In: JuristenZeitung, Volume 71, Issue 4, p. 169
In: Neue Schriften zum Staatsrecht 7
Wesentliche Aspekte des Demonstrationsrechts sind durch die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit garantiert, die in einem komplexen wechselseitigen Verhältnis mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes stehen. Demonstrationen stellen oft für die – andersdenkende – Mehrheit der Bürger und politisch Handelnden aufgrund ihres Inhalts eine Herausforderung dar. Hierdurch, noch mehr aber wegen der gelegentlich vorkommenden Gewalttaten, werden sie zum Problem des Gefahrenabwehrrechts.Die Habilitationsschrift schlägt den Bogen von grundlegenden Fragen aus dem Bereich der Grundrechte und des Verwaltungsrechts bis zur Anwendung in der Praxis; dabei werden sowohl das Versammlungsrecht als auch die für Demonstrationen relevanten Tatbestände des Strafrechts einbezogen. Die Untersuchung berücksichtigt verfassungsgeschichtliche und rechtsvergleichende Aspekte (USA, Europa) sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte. Die Ergebnisse werden in einem Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes umgesetzt
In: Neue Schriften zum Staatsrecht 7
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 130, Issue 4
ISSN: 2366-0651
In: Neue Schriften zum Staatsrecht 7
Wesentliche Aspekte des Demonstrationsrechts sind durch die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit garantiert, die in einem komplexen wechselseitigen Verhältnis mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes stehen. Demonstrationen stellen oft für die – andersdenkende – Mehrheit der Bürger und politisch Handelnden aufgrund ihres Inhalts eine Herausforderung dar. Hierdurch, noch mehr aber wegen der gelegentlich vorkommenden Gewalttaten, werden sie zum Problem des Gefahrenabwehrrechts.Die Habilitationsschrift schlägt den Bogen von grundlegenden Fragen aus dem Bereich der Grundrechte und des Verwaltungsrechts bis zur Anwendung in der Praxis; dabei werden sowohl das Versammlungsrecht als auch die für Demonstrationen relevanten Tatbestände des Strafrechts einbezogen. Die Untersuchung berücksichtigt verfassungsgeschichtliche und rechtsvergleichende Aspekte (USA, Europa) sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte. Die Ergebnisse werden in einem Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes umgesetzt
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 127, Issue 11, p. 666-674
ISSN: 0012-1363
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Volume 102, Issue 3, p. 383-406
ISSN: 0042-4501
In: Monatsschrift für Deutsches Recht, Volume 63, Issue 18, p. 1017-1022
ISSN: 2194-4202
In: Beiträge zum Parlamentsrecht 35
In: Beiträge zum Parlamentsrecht Band 35
Der Reichstag war im Kaiserreich (gemeinsam mit dem Bundesrat) zentrales Organ der Gesetzgebung. Die vorliegende Arbeit untersucht für die Bismarck-Zeit (1867-1890), wie dieses Parlament auf das Entstehen von Gesetzen einwirkte. Dabei steht die maßgebliche Rolle der Fraktionen im Mittelpunkt. Punktuelle Vergleiche mit Bundestag und Gesetzgebung heute sorgen für aktuellen Bezug. Der Autor bedient sich zur Erfassung der historischen wie juristischen Aspekte sowohl zeitgenössischer staatsrechtlicher Literatur als auch der Stenographischen Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, Memoirenwerke (v. a. Reichstagsabgeordneter) und Fraktionsunterlagen. -- Den historischen Hintergrund bildet die Einbettung von Gesetzgebung und Reichstag in ein kompliziertes Staatsgebilde, in dem das Modell der konstitutionellen Monarchie mit bundesstaatlichen Elementen verbunden wurde, wobei das Ganze durch die starke Stellung des Reichskanzlers seine besondere Ausformung zum "System Bismarck" gewann. In diesem Kontext stehen die Strukturen des Reichstags und insbesondere der Fraktionen, die detailliert beschrieben werden. Juristisch gesehen, ist die Verfassung das Fundament der gesetzgeberischen Tätigkeit. Der heftig ausgetragene, noch bei der Formulierung des Grundgesetzes nachwirkende Streit um den Gesetzesbegriff und die Kontroverse um den Gesetzesbefehl (Sanktion) sind Probleme, denen sich eine verfassungsgeschichtliche Arbeit zu widmen hat - in der Parlamentspraxis hatten sie allerdings, wie sich zeigt, keine große Bedeutung. Das praktische Mitwirken des Reichstags im Gesetzgebungsprozeß ist bestimmt durch das Fehlen einer festgefügten Gestaltungsmehrheit und den Zwang zur Einigung mit den im Bundesrat repräsentierten Regierungen. Bismarck als Reichskanzler wurde dadurch in die Lage versetzt, für Gesetzgebungsvorhaben jeweils neu eine Mehrheit im Parlament suchen zu können, aber eben oft auch zu müssen. Trotz öffentlich ausgetragener Konflikte zwischen den Fraktionen und mit der