Das Elternrecht und die Jugendhilfe
In: Jugendschutz: Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland., S. 185-190
G. Ulrich stellt den Zusammenhang zwischen dem Recht der Eltern, dem Kindeswohl und der Jugendhilfe her. Der Jugendhilfe kommt ihrer Ansicht nach die Aufgabe zu, nicht wie im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) reaktiv tätig zu werden, sondern präventiv zu arbeiten (Helfen statt Strafen). Jugendhilfe will und soll elterliches Erziehungshandeln ergänzen, unterstützen oder erweitern. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das die Aufgaben der Jugendhilfe regelt, ist demnach ein Leistungsrecht und keine Eingriffsbehörde. -ih.