Reparationen am Internationalen Strafgerichtshof
In: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht Band 46
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In: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht Band 46
In: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht Band 45
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht - Studies in International and European Criminal Law and Procedure Band 46
Seit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs wurde sein Mandat wiederholt mit der Schaffung von Opfergerechtigkeit, »justice für victims«, beschrieben. Maßgeblicher Teil dessen ist die Anordnung von Opferentschädigung gegen die vom IStGH verurteilten Täter. Der Internationale Strafgerichtshof hat nunmehr drei Reparationsentscheidungen gefällt. Es zeigt sich, dass Wiedergutmachung im Bereich der Makrokriminalität nicht trivial ist. Unterschiedliche rechtliche Verständnisse und Ansätze können zu sehr unterschiedlichen Rechtauffassungen führen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Reparationsregime des IStGH. Ausgehend von allgemeinen Gedanken zum Ziel und Zweck des Reparationsregimes, werden die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 75 IStGH-Stauts analysiert, in der Konturierung, die die Tatbestandsvoraussetzungen durch die Entscheidungen Lubanga, Katanga und Al Mahdi erhalten haben. / »Reparations at the International Criminal Court« -- Since the International Criminal Court was founded it has issued three orders for reparations. It has become obvious that reparations in the context of mass crimes are complex. The decisions reveal fundamental different understandings of the law governing the reparations claim at the International Criminal Court. This book analyses the decisions and makes suggestions in the hope for more tangible justice for victims at the International Criminal Court.
In: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht Band 45
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht - Studies in International and European Criminal Law and Procedure 45
Bei Völkerstrafprozessen stehen dem internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag und nationalen Strafgerichten unterschiedlich konzipierte Verfahrensrechte zur Verfügung, doch steht das gleiche Ziel im Mittelpunkt: ein fairer Prozess. Das erste in Deutschland abgeschlossene völkerstrafrechtliche Verfahren wird hier einem Verfahren vor dem IStGH gegenübergestellt: Nahezu parallel waren vor dem OLG Stuttgart und vor dem IStGH Personen angeklagt, die sich für die Taten untergebener Milizionäre verantworten mussten. Im Zentrum steht die Frage, wie das deutsche Recht auf der einen und das internationale Recht auf der anderen Seite die tatsächlichen und recht(staat)lichen Herausforderungen bewältigen können. Beide Verfahren betraten in Umfang und Materie Neuland und zeigten dabei, dass das Verfahrensrecht auf beiden Ebenen gangbare Wege bietet, um faire Prozesse zu führen. Eine verlässliche Rechtstradition ist jedoch erst noch im Entstehen. / »The International Criminal Trial in Germany and before the International Criminal Court in The Hague. A Comparison of the First Trial Concluded in Germany with the Trial Against Former Vice President of DR Congo Bemba Gombo before the International Criminal Court in The Hague«
In: Schöningh, Fink and mentis Religious Studies, Theology and Philosophy E-Books Online, Collection 2021, ISBN: 9783657100279
This book examines philosophical approaches to linguistic vagueness, a puzzling feature of natural language that gives rise to the ancient Sorites Paradox and challenges classical logic and semantics. The Sorites, or Paradox of the Heap, consists in three claims: (1) One grain of sand does not make a heap. (2) One billion grains of sand do make a heap. (3) For any two amounts of sand differing by at most one grain: either both are heaps of sand, or neither one is. The third claim is rendered plausible by an initial conviction that vague predicates like 'heap' tolerate small changes. However, the repeated application of a tolerance principle to the second claim yields the further proposition that one grain of sand does make a heap - which contradicts claim number one. Consequently, many philosophers reject or modify tolerance principles for vague predicates. Inga Bones reassesses prominent responses to the Sorites and defends a Wittgensteinian dissolution of the paradox. She argues that vague predicates are, indeed, tolerant and discusses how this finding relates to the paradox itself, to the notion of validity and to the concept of a borderline case
In: Studien zum Arbeitsrecht Band 7
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Nach der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb durch das Bundesarbeitsgericht, ist besonders interessant, inwieweit die neugewonnene Tarifpluralität auf betrieblicher Ebene durch das BetrVG aufgefangen werden kann. Vor dem Hintergrund der sich stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Probleme steht insbesondere die Frage im Fokus, ob nicht doch eine gesetzliche Regelung mit dem Ergebnis der Tarifeinheit indiziert ist oder sich die betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Streitfragen nicht vielmehr mittels der vorhandenen gesetzlichen Regelungen lösen lassen. Hierbei handelt es sich um eine sehr wesentliche kollektive Grundfrage, die sich all diejenigen stellen müssen, die richtigerweise die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit befürworten. Aber auch jenen, die eine stringente Lösung des Tarifpluralitätsproblems für betriebsverfassungsrechtliche Fragen nicht für möglich erachten, eröffnet das Werk möglicherweise einen neuen differenzierteren Ansatz
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht Band 7
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht/Studies on international Economic Law 7
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Gegenstand der Arbeit ist die Vereinbarkeit von nationalen Instrumenten zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führen Staaten häufig entweder sogenannte Einspeisevergütungssysteme (wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder sogenannten Quotenmodelle mit Zertifikatehandel ein. Durch die Fördersysteme wird dabei in der Regel nur die nationale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Ausländische Stromerzeuger werden dadurch benachteiligt, dass sie von einer Förderung unabhängig davon ausgeschlossen werden, ob sie Strom aus konventionellen Energieträgern (Graustrom) oder aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) erzeugen. Im Rahmen der Arbeit wird insbesondere untersucht, ob rein nationale Fördersysteme mit dem WTO-Recht vereinbar sind. Thematisiert werden zudem die Vorgaben des WTO-Rechts für die Regulierung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Grünstromzertifikaten
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht Band 9
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht/Studies on international Economic Law 9
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Das nationale Lauterkeitsrecht wird durch die vollharmonisierende UGP-Richtlinie 2005/29/EG in weiten Teilen aus Brüssel vorbestimmt. Das Werk beschäftigt sich erstmals umfassend mit der grundrechtskonformen Auslegung dieser Richtlinie.Zunächst analysiert der Autor dabei die wesentlichen Wertungen der Richtlinie selbst. Da für die grundrechtskonforme Auslegung im Anwendungsbereich der Richtlinie allein europäische Grundrechte heranzuziehen sind, werden in einem nächsten Schritt die mehrschichtige europäische Grundrechtssituation nach Lissabon sowie die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des EGMR differenziert dargestellt. In einer Synthese dieser Erkenntnisse identifiziert der Autor die grundrechtsrelevanten Fallgruppen der UGP-Richtlinie und bewertet diese umfassend aus grundrechtlicher Perspektive.Damit liefert die Monographie sowohl einen Beitrag zur Auslegung eines zentralen Sekundärrechtsaktes als auch zur neuen Grundrechtsarchitektur der EU nach dem Vertrag von Lissabon
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 122
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Der Einsatz von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns über die Betriebe des Arbeitgeberunternehmens hinweg ist weit verbreitete Praxis und kommt u.a. in Form von Konzernversetzungen und -abordnungen, konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung sowie von Arbeitgeberwechseln oder mehreren miteinander verknüpften Arbeitsverhältnissen im Konzern zum Ausdruck. Wegen der Vielschichtigkeit der erfassten Sachverhaltskonstellationen und der häufig unterschiedlichen Interessenlage von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besteht Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die arbeitsrechtliche Handhabung dieser Arbeitnehmermobilität im Konzern. Mit dem Ziel, Rechtsklarheit zu schaffen und dem Rechtsanwender eine praxistaugliche Hilfe an die Hand zu geben, stellt der Autor den rechtlichen Rahmen für die wesentlichen Fragen der Arbeitnehmermobilität dar und nimmt eine strukturierte Einordnung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb dieses Rahmens vor. Dabei werden klar die Grenzen zwischen dem rechtlich Möglichen und dem bei der Gestaltung von unternehmensübergreifenden Personaleinsätzen von der Rechtsordnung nicht mehr Getragenen aufgezeigt. Insbesondere auf die aktuellen und streitigen Fragen zur Wirksamkeit von Konzernversetzungs- und Konzernabordnungsklauseln sowie zur Problematik des konzerninternen Arbeitnehmerverleihs in all seinen Facetten nimmt der Autor ausführlich und klar strukturiert Stellung
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 121
Dem Betriebsverfassungsrecht liegt ein anderes Konzernverständnis zugrunde als dem Gesellschaftsrecht. Aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht kann es deshalb zu Problemen kommen, wenn Konzernvorgaben auf betrieblicher Ebene umgesetzt werden sollen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Sozialplandotierung im Konzern und der Frage der Geltung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten im Konzern. Die bislang angebotenen Lösungen für derartige Konflikte an der Schnittstelle zwischen Betriebsverfassungs- und Konzernrecht sind auf den Einzellfall bezogen und können nach der Ansicht des Verfassers nicht überzeugen. Das Werk entwickelt auf der Basis des geltenden Konzerngesellschaftsrechts ein einheitliches Lösungskonzept für diese Fälle. Ansatzpunkt der Lösung ist die konzernrechtliche Einflussnahmemöglichkeit der herrschenden Gesellschaft, welche diese zu einem verantwortungsvollen Handeln in Bezug auf die betriebsverfassungsrechtliche Situation der abhängigen Gesellschaft verpflichtet
In: Qualifizierung zur Dienstleistung für kleine und mittlere Unternehmen: Applikations- und Demonstrationszentrum Mikrosystemtechnik Erlangen im Rahmen des Förderschwerpunktes Mikrosystemtechnik, Verbundvorhaben