"Menschenrechte für alle": 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
In: Studien zu Grund- und Menschenrechten 2
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In: Studien zu Grund- und Menschenrechten 2
ISSN: 1434-2820
ISSN: 2191-5857
ISSN: 2941-1149
In: Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam, 25
World Affairs Online
In: Potsdamer UNO-Konferenzen, 5
World Affairs Online
In: Studien zu Grund- und Menschenrechten, 11
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Das Recht auf friedliche Versammlung (Artikel 21 Zivilpakt) hat elementare Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat. In seiner jüngsten Allgemeinen Bemerkung erläutert der UN-Ausschuss zum Zivilpakt, was dieses Recht umfasst und unter welchen engen Voraussetzungen es eingeschränkt werden darf. So können unter anderem Risiken für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit Beschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen.
In: Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte
"Deutschen mit "Doppelpass" droht 2013 erstmals der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das betrifft jene Deutschen, die nach dem 31.12.1999 in Deutschland geboren sind, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sie müssen bis zu ihrem 23. Lebensjahr für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren, um diese zu behalten. Ausnahmen gelten nur für Deutsche, die zugleich Staatsangehörige eines EU-Mitglieds oder der Schweiz sind. Die Studie zeigt auf, dass die Optionspflicht aus menschenrechtlicher Sicht in mehreren Aspekten problematisch ist." (Autorenreferat)