Störfall-Verordnung: mit Seveso-II-Richtlinie ; Kommentar, Texte, Materialien
In: Bundesanzeiger
In: [Beilage] 53,10a
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In: Bundesanzeiger
In: [Beilage] 53,10a
In: Bundesanzeiger
In: [Beilage] Jg. 48, Nr. 30a
In: Springer eBook Collection
Das vorliegende Buch Krisenmanagement bei Störfällen gibt eine umfassende Charakterisierung des Problemkreises industrieller Störfälle und deren Kontrolle durch Managementkonzepte. Insbesondere werden die für ein wirksames Krisenmangement zu beachtenden Bereiche analysiert und Erfahrungen mit der praktischen Handhabung der Krise mitgeteilt. Es richtet sich sowohl an Umweltschutzbeauftragte, Werksleiter, Betriebsorganisatoren und die obersten Managementebenen in Industriebetrieben mit Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, als auch an Consultants, die entsprechende Beratungen durchführen
In: Environmental management: an international journal for decision makers, scientists, and environmental auditors, Band 13, Heft 3, S. 317-323
ISSN: 1432-1009
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 39, Heft 9, S. 612-626
ISSN: 0342-300X
"Die breite industrielle Anwendung neuer, umwälzender Erkenntnisse der Bio- und Gentechnologie steht in den nächsten Jahren bevor. Hiermit sind nach wie vor jedoch beträchtliche Probleme für Sicherheit und Umweltbedingungen verbunden. Eine qualitativ neue, relativ unbekannte Gefahrenquelle stellen dabei genetisch manipulierte Mikroorganismen dar. Die Entwicklung und Anwendung dieser neuen Schlüsseltechnologie muß von vorneherein durch ein striktes gesellschaftlich vorgegebenes System von Anmeldung, Genehmigung, Verbot und Kontrolle geregelt werden. Die jetzt vorgenommene Entschärfung der Sichereitsrichtlinien durch die Bundesregierung ist deshalb abzulehnen. Für die Gewerkschaften stehen neben der Arbeits- und Umweltsicherheit vor allem die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer durch die Möglichkeiten der Genom-Analyse im Mittelpunkt. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sollte diese generell untersagt werden. Besondere Bedeutung muß künftig den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Technologien geschenkt werden." (Autorenreferat)
In: Texte 2021, 48
In: Ressortforschungsplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie führt den Begriff "angemessener Sicherheitsabstand" ein. Dieser soll zwischen störfallrelevanten "Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und — soweit möglich — Hauptverkehrswegen andererseits" gewahrt bleiben. Es geht also um den Grenzbereich zwischen Betrieben und schutzwürdigen Nutzungen, der sich in vielen historisch gewachsenen Konstellationen als konfliktträchtig darstellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeitet derzeit einen Entwurf einer "Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand)", in der u.a. zu regeln wäre, wie die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa) erfolgen soll, welche störfallspezifischen Faktoren einzubeziehen sind und welche Funktion der so ermittelte aSa haben soll. Im Rahmen eines Planspiels wurde der derzeitige Arbeitsstand der Technischen Anleitung (TA) Abstand ("Handlungsempfehlungen") anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen. Die relevanten Praxisakteure wurden bei der Konzeption des Planspiels beteiligt und spielten selbst im praktischen Beispiel ihre Rollen. Das Planspiel konnte erfolgreich abgewickelt werden, die zentralen Fragen wurden beantwortet. Im Ergebnis zeigten sich Probleme bei der Anwendung der Handlungsempfehlungen, die in der Praxis zu erwarten wären – einmal bei der Berechnung der angemessenen Sicherheitsabstände, vor allem aber bei ihrer Anwendung. Das Planspiel ergab neben einer Vielzahl von Hinweisen im Detail vor allem, dass im Hinblick auf die Koexistenz von kommunaler und betrieblicher Entwicklung in Gemengelagen notwendige Flexibilität verloren ginge und zu Konflikten führende rechtliche Hürden entstehen würden. Im Ergebnis werden Wege aufgezeigt, mit dieser Problematik umzugehen.