Private Vorsorge statt gesetzlicher Rente: wer gewinnt, wer verliert?
In: Beiträge zur Sozial- und Verteilungspolitik 3
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In: Beiträge zur Sozial- und Verteilungspolitik 3
In: ZeS-Arbeitspapier 2001,17
In: Schriftenreihe der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V., Köln 32
In: ZeS-Report / Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen, Band 6, Heft 2, S. 3-5
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 57, Heft 1, S. 11-18
ISSN: 0342-300X
"Nach den bisherigen Erkenntnissen wird der Ansatz, eine Niveaureduzierung in einem obligatorischen System wie der GRV mit der Einführung eines freiwilligen staatlich geförderten Zusatzsystems ('Riester'-Rente) zu kombinieren, wegen ungleicher sozialer Voraussetzungen (insbesondere im Hinblick auf Einkommen und Bildung) mit in Zukunft zunehmender Spreizung der Alterseinkünfte einhergehen. Zwar kann Altersarmut im Nachhinein, z.B. im Rahmen der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter eventuell korrigiert werden. Wenn trotzdem über Jahrzehnte lohnbezogene Beiträge zu zahlen sind, untergräbt dies die Akzeptanz der GRV und beflügelt Ausweichstrategien." (Autorenreferat)
Die Neuregelungen im Rahmen der Rentenreform im Jahre 2000 bzw. in der ersten Hälfte des Jahres 2001 haben die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge in Deutschland grundsätzlich verändert. Bildeten in den letzten Jahrzehnten gesetzlich verankerte Systeme für abhängig Beschäftigte und einen Teil der Selbstständigen - ergänzt um betriebliche und private Altersvorsorge - den Kern der Alterssicherung, soll nach der Reform die ergänzende Altersvorsorge eine stärkere Betonung finden. Ziel ist es, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nicht mehr als 22% des sozialversicherungspflichtigen Entgelts ansteigen zu lassen, nicht zuletzt auch um anteilige Arbeitgeberbeiträge zu begrenzen. Durch diese Neuregelungen kommt der staatlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorge eine neue Aufgabe zu, da sie zur Erreichung von sozialpolitischen Sicherungszielen eingesetzt werden soll. Im Zentrum dieses Beitrages steht die individuelle private Altersvorsorge. Sie unterscheidet sich vor allem dadurch von den klassischen Institutionen der Sozialpolitik, dass sie weitgehend durch individuelle Entscheidungen geprägt wird. Mit dem Funktionswechsel werden daher insbesondere die Rahmenbedingungen privater Altersvorsorge, unter denen die Entscheidungen gefällt werden, zum Gegenstand ökonomischer Sozialpolitikforschung. Schließlich kann man davon ausgehen, dass die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen erheblichen Einfluss auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen privater Haushalte im Alter hat. Die Ausführungen in diesem Text beziehen sich dabei nicht allein auf die Darstellung der sogenannten 'Riester-Rente' nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG), sondern auf alle Formen der privaten Altersvorsorge. Es werden zunächst 'alte' und 'neue' Formen vorgestellt und Finanzierungsverfahren sowie normative Aspekte und Kriterien zur Beurteilung ihrer Verteilungswirkung diskutiert. Sodann erfolgt eine Deskription des Status Quo der Verteilung von Einkommen und privatem (Vorsorge-)Vermögen insbesondere von älteren Privathaushalten in Westdeutschland. Grundlage ist eine Längsschnitt-Kohortenanalyse auf Datenbasis des SOEP im Zeitraum von 1984 bis einschließlich 1997. Da private Vorsorge seit langem ein fester Bestandteil der Alterssicherung ist, sind einige Verteilungswirkungen bei einer stärkeren Betonung privater Vorsorge im Grundsatz bekannt. Hypothesen der Verteilungseffekte stärkerer privater Altersvorsorge werden zusammengefasst und daraus weitere Forschungsfragen entwickelt. Dabei wird unter anderem deutlich, dass Fragen nach dem Sparverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Grad der individuellen Entscheidungsfreiheit (obligatorische versus private Vorsorge) für künftige Forschungsarbeiten von Bedeutung sein werden.
BASE
In: Zeitschrift für Sozialreform: ZSR = Journal of social policy research, Band 56, Heft 1, S. 59-84
ISSN: 2366-0295
Zusammenfassung
Die langfristige Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Anhebung der Altersgrenzen wirken sich auch auf die Erwerbsminderungsrenten aus. Dies stellt ein sozialpolitisches Problem dar, weil erwerbsgeminderte Personen Leistungseinschränkungen weder durch eine Verlängerung der Erwerbsphase noch - insbesondere bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen jähren - durch verstärkte private Vorsorge kompensieren können. Dieser Beitrag vergleicht vor diesem Hintergrund verschiedene Möglichkeiten zur Anhebung der Leistungen bei Erwerbsminderung im Hinblick auf ihre Einkommenswirkungen. Dabei zeigt sich, dass die Höherbewertung der so genannten Zurechnungszeit eine effiziente Maßnahme darstellt, weil auf diese Weise mit einem relativ geringen Kostenaufwand die Armutsgefährdung des betroffenen Personenkreises wirksam reduziert werden könnte.
In: ZeS-Arbeitspapier, Band 4/03
"Mit der vorliegenden Arbeit werden ausgewählte Befunde einer Analyse vorgestellt, deren Ziel es ist zu zeigen, wie sich die jüngste Rentenreform 2000/2001 (Riester-Rente) gegenüber der Ausgangssituation (vor der Reform) für bestimmte Personengruppen auf zukünftige Alterseinkünfte auswirkt. Die Resultate basieren auf Simulationsstudien, denen wiederum empirisch begründete Erwerbs- und Familienbiographien zugrunde liegen. Es wird von optimistischen Annahmen ausgegangen: unter anderem von einer positiven realen Verzinsung in der geförderten privaten Vorsorge und von der Voraussetzung, dass die Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung die durch die Reform vorgesehenen Beiträge tatsächlich leisten. Unter diesen 'idealisierten' Bedingungen lassen sich folgende Effekte feststellen: Die Förderquoten, d.h. die gesamte staatliche Förderung dividiert durch den Eigenbeitrag inklusive der Zulage hat wegen des Sonderausgabenabzuges einen mit steigendem Einkommen U-förmigen Verlauf. Somit erreichen Bezieher niedriger und höherer Einkommen höhere Förderquoten als solche mit mittlerem Einkommen. Unter den Annahmen profitieren tendenziell Angehörige jüngere Geburtskohorten stärker als ältere von den neuen Regelungen. Im Intra-Kohorten-Vergleich ergeben sich aber z.T. erhebliche Unterschiede je nach Personengruppe. Auf der Gewinnerseite dieser Reform - bezogen auf Brutto-Werte - scheinen insbesondere jene Personen zu stehen, die durch die umverteilenden Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung belastet werden. Die zunehmende Beitragsäquivalenz begünstigt Männer im Vergleich zu Frauen, kinderlose im Vergleich zu kinderreichen sowie solche Personen, die keine Hinterbliebenen zu versorgen haben. Einige der zu beobachtenden Effekte verweisen darauf, dass viele Verbesserungen, die im Laufe des vergangenen Jahrzehnts z.B. für Familien mit Kindern erreicht wurden, durch die partielle Privatisierung der Altersvorsorge zumindest teilweise wieder zurückgeführt werden." (Autorenreferat)
In: ZeS-Arbeitspapier, Band 17/01
"Die Neuregelungen im Rahmen der Rentenreform im Jahre 2000 bzw. in der ersten Hälfte des Jahres 2001 haben die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge in Deutschland grundsätzlich verändert. Bildeten in den letzten Jahrzehnten gesetzlich verankerte Systeme für abhängig Beschäftigte und einen Teil der Selbstständigen - ergänzt um betriebliche und private Altersvorsorge - den Kern der Alterssicherung, soll nach der Reform die ergänzende Altersvorsorge eine stärkere Betonung finden. Ziel ist es, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nicht mehr als 22 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts ansteigen zu lassen, nicht zuletzt auch um anteilige Arbeitgeberbeiträge zu begrenzen. Durch diese Neuregelungen kommt der staatlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorge eine neue Aufgabe zu, da sie zur Erreichung von sozialpolitischen Sicherungszielen eingesetzt werden soll. Im Zentrum dieses Beitrages steht die individuelle private Altersvorsorge. Sie unterscheidet sich vor allem dadurch von den klassischen Institutionen der Sozialpolitik, dass sie weitgehend durch individuelle Entscheidungen geprägt wird. Mit dem Funktionswechsel werden daher insbesondere die Rahmenbedingungen privater Altersvorsorge, unter denen die Entscheidungen gefällt werden, zum Gegenstand ökonomischer Sozialpolitikforschung. Schließlich kann man davon ausgehen, dass die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen erheblichen Einfluss auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen privater Haushalte im Alter hat. Die Ausführungen in diesem Text beziehen sich dabei nicht allein auf die Darstellung der sogenannten 'Riester-Rente' nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG), sondern auf alle Formen der privaten Altersvorsorge. Es werden zunächst 'alte' und 'neue' Formen vorgestellt und Finanzierungsverfahren sowie normative Aspekte und Kriterien zur Beurteilung ihrer Verteilungswirkung diskutiert. Sodann erfolgt eine Deskription des Status Quo der Verteilung von Einkommen und privatem (Vorsorge-)Vermögen insbesondere von älteren Privathaushalten in Westdeutschland. Grundlage ist eine Längsschnitt-Kohortenanalyse auf Datenbasis des SOEP im Zeitraum von 1984 bis einschließlich 1997. Da private Vorsorge seit langem ein fester Bestandteil der Alterssicherung ist, sind einige Verteilungswirkungen bei einer stärkeren Betonung privater Vorsorge im Grundsatz bekannt. Hypothesen der Verteilungseffekte stärkerer privater Altersvorsorge werden zusammengefasst und daraus weitere Forschungsfragen entwickelt. Dabei wird unter anderem deutlich, dass Fragen nach dem Sparverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Grad der individuellen Entscheidungsfreiheit (obligatorische versus private Vorsorge) für künftige Forschungsarbeiten von Bedeutung sein werden." (Autorenreferat)