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WTO-Recht, insbesondere GATS, und die Entwicklung der staatlichen Souveränität
In: GATS und globale Politik, S. 77-105
Der Beitrag fragt, wie der Prozess der Herausbildung des Weltinnenrechts theoretisch erfasst werden kann, welche Rolle das WTO-Recht dabei spielt und welche Auswirkungen sich auf die Souveränität der Staaten ergeben. Es wird gezeigt, dass der Prozess der Verfestigung einer Welthandelsrechtsordnung als Entwicklung eines Systems sekundärer Normen verstanden werden kann. Aufgrund seiner Fremdwirkungen erhält das WTO-Recht faktisch eine verfassungsähnliche Funktion. Es ist eingebettet in eine allgemeine Entwicklung globaler rechtlicher Strukturen, die sich aus einer Verfestigung internationaler Regime ergibt und die die Souveränität der Nationalstaaten beschränkt, ihnen aber auch neue Einflussmöglichkeiten verschafft. Die mit dem WTO-Recht erreichte Integration des Welthandelsrechts ist als ein Schritt in Richtung auf eine Weltfriedensverfassung anzusehen. Das GATS erlaubt es den einzelnen Staaten, eine auf ihre jeweilige besondere Situation zugeschnittene Regelung zu treffen. (ICE2)
Nazi Family Policy: Securing Mass Loyalty
In: Journal of family history: studies in family, kinship and demography, Band 28, Heft 1, S. 123-148
ISSN: 1552-5473
Nazi family policy is often seen solely as anti-feminist, racist, and eugenic, and the social policy elements are neglected. Indeed, it was part of a terrorist regime. At the same time, it was a constitutive element of the modern welfare state and instrumental for the preservation of mass loyalty. The introduction of family benefits and of income tax scales recognizing family burdens is an element of modern family policy originally introduced during the Nazi regime. Neither family ideology nor family policy was monolithic but rather diverse and contradictory expressions of a poly-centered system. The various bureaucracies involved in the implementation of this policy partly counteracted each other.
Rechtliche Probleme des Beitritts von Transformationsländern zur WTO: Das Beispiel Chinas
In: Nord-Süd aktuell: Vierteljahreszeitschrift für Nord-Süd und Süd-Süd-Entwicklungen, Band 16, Heft 2, S. 275-288
ISSN: 0933-1743
World Affairs Online
Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen Ideologie und Durchsetzung: Einleitung
In: Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen Ideologie und Durchsetzung, S. 1-16
Der Autor gibt eine Einleitung in die Thematik des vorliegenden Sammelbandes, in welchem die Heterogenität der verschiedenen Elemente der nationalsozialistischen Familienpolitik, die sich zwischen Ansätzen zu einer wohlfahrtsstaatlichen (Sozial-) Politik zugunsten "wertvoller" Familien und Sozialisationsmilieus und dem gleichzeitigen Interesse an einer rassistisch selektiven Bevölkerungs- und Arbeitsmarktpolitik bewegte, nachgezeichnet wird. Das Ziel des Bandes besteht darin, die nationalsozialistische Familienpolitik in einem polyzentrischen System charismatischer Herrschaft mit diffusen, widersprüchlichen Ideologien zu erfassen und zu analysieren. Die Familienpolitik im Dritten Reich verband Elemente rassistischer Bevölkerungspolitiken mit "modernen" Elementen der Sozialpolitik, die sich insbesondere in der noch bis Anfang der 70er Jahre gültigen Struktur des Systems des Familienlastenausgleichs in Form von Kinderbeihilfen als direkten Transferzahlungen und durch Freibeträge zur Berücksichtigung der finanziellen Lasten für die Erziehung von Kindern im Steuerrecht ausdrückte. (ICI2)
Zum symbolischen Gehalt des Kindesunterhaltsrechts
In: 25. Deutscher Soziologentag "Die Modernisierung moderner Gesellschaften": Sektionen, Arbeits- und Ad hoc-Gruppen, Ausschuß für Lehre, S. 257-259
Das realisierte System der familienpolitischen Leistungen im Nationalsozialismus
In: Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen Ideologie und Durchsetzung, S. 17-47
Im vorliegenden Beitrag wird die Politik der familialen Transferleistungen sowohl im Zusammenhang der unterschiedlichen NS-Familienpolitiken als auch bezüglich ihrer arbeitsmarkt-, sozial- und bevölkerungspolitischen Auswirkungen untersucht. Im einzelnen werden die Ehestandsdarlehen, die Kinderbeihilfen und die Steuerrechtsreform im Nationalsozialismus mit Blick auf folgende Aspekte betrachtet: die normative Konzeption der Programme und deren sukzessive Änderungen (1); der jeweils anvisierte Kreis der Berechtigten oder gedachten Nutznießer (2); die Ausschöpfung der Programme durch die potenziell Berechtigten (3); die Bewilligungs- bzw. Ablehnungspraxis der Behörden (4) und die Wirkung der familienpolitischen Maßnahmen (5). Die empirische Analyse beruht auf einer Auswertung der Erhebungen des Reichsamtes für Statistik und auf einer systematischen Analyse der vorhandenen Fachliteratur, in denen über die Effekte und Wirkungen der NS-Familienprogramme berichtet wurde. (ICI)
Frauen auf sich selbst gestellt: zur Lebenssituation alleinstehender Frauen
In: Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bd. 101
Rechtssoziologie
In: 25. Deutscher Soziologentag 1990. Die Modernisierung moderner Gesellschaften, S. 236-262